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Quelle: imago images/Marie Le Ble

Einkaufen, Sport & Kultur

So will Brandenburg ab 3. Juni lockern

Einkaufen ohne Termin, Restaurant- und Kinobesuche drinnen: Das dürfte in Brandenburg ab dem 3. Juni wieder möglich sein - wenn die Inzidenzen niedrig bleiben. rbb|24 mit den wichtigsten Infos zur geplanten neuen Corona-Verordnung.  

Brandenburg unternimmt angesichts schnell sinkender Corona-Zahlen große Schritte in Richtung Normalität. Dass die Grundschulen am Montag fast vollständig wieder in den Präsenzunterricht zurückkehren, ist bereits gesetzt. Eine Woche später (7. Juni) sollen die weiterführenden Schulen dazukommen.

Am Dienstag will das Kabinett weitere weitreichende Lockerungen beschließen. Es wäre dann die 9. Änderung an der mittlerweile 7. Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen seit dem 6. März 2021 in Brandenburg [bravors.brandenburg.de].

Berlin bleibt bei Wechselunterricht

Grundschulen in Brandenburg wieder im Regelbetrieb

Der Normalbetrieb an den Brandenburger Grundschulen ist am Montag angelaufen. Nächste Woche sollen auch alle älteren Kinder wieder in die Schule gehen. Berlin bleibt hingegen mit Wechselunterricht auf einsamen Kurs.

rbb|24 liegt ein Entwurf der neuen Corona-Verordnung vor. Das sind demnach die wichtigsten geplanten Änderungen ab dem 3. Juni im Überblick - bei weiterhin niedrigen Inzidenzen:

Leichter Anstieg in Berlin

Inzidenz in Brandenburg erneut gesunken

Fallende Corona-Inzidenz-Werte

"Impfen allein kann es nicht sein" – wie Modellierer die aktuelle Entwicklung erklären

Seit einigen Wochen verbessert sich die Corona-Lage deutlich. In vielen Kreisen liegt die Inzidenz unter den Grenzwerten. Doch wie konnte das so schnell passieren? Eine Suche nach Erklärungen. Von Haluka Maier-Borst

Bleiben die Inzidenz-Werte weiterhin auf einem entsprechend niedrigen Niveau, könnten ab dem 11. Juni weitere Öffnungen in Kraft treten, etwa von Messen und Ausstellungen, Jahrmärkte, Volksfeste, Spielbanken und Spielhallen. Auch Schwimmbäder, Spaß- und Freizeitbäder, Saunen, Thermen und Wellnesszentren können wieder besucht werden. Und: Hotels und Pensionen dürfen wieder öffnen, mit höchstens zwei Haushalten pro Wohneinheit. Tests, Abstand und Gästelisten sind Pflicht. In Gemeinschaftsräumen gilt Maskenpflicht.

Jenseits der vorgesehenen Lockerungen sind alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin verpflichtet, die physischen Kontakte zu anderen Personen auf ein nötiges Minimum zu reduzieren und den Personenkreis möglichst konstant zu halten. Auch die Hygieneempfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie der Mindestabstand müssen eingehalten werden.

Die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene werden beibehalten. Diese Personen werden mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind. Außerdem gelten Kontaktbeschränkungen nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.

Sendung: Brandenburg Aktuell, 30.05.2021, 19:30 Uhr

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