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Quelle: dpa/Kay Nietfeld

Berliner AfD kritisiert Absage

Polizei weist Kritik an Verbot von "Querdenker"-Demos zurück

Der Berliner AfD-Chef Pazderski kritisiert, dass "Querdenker"-Demos abgesagt werden, aber der CSD stattfinden durfte. Die Polizei verteidigt sich: Jeder Protest werde einzeln bewertet. Laut Polizeigewerkschaft war der Vorwurf zu erwarten.

Die Berliner Polizei hat Kritik zurückgewiesen, beim Verbot von Demonstrationen mit zweierlei Maß zu messen. Polizeisprecher Thilo Cablitz sagte dazu, selbstverständlich bewerte die Polizei jede Versammlung einzeln und differenziert. Sie gewährleiste die Versammlungsfreiheit nicht nur nach den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch aus ihrem Selbstverständnis heraus unabhängig vom Thema, Motto und von der Zielrichtung.

Die Polizei hatte am Mittwochabend bekannt gegeben, dass die Versammlungsbehörde zwei für das Wochenende in der Hauptstadt geplante "Querdenken"-Kundgebungen gegen die Corona-Politik verboten habe, teilte aber nicht mit, um welche genau es dabei geht.

Für diesen Sonntag ist unter anderem eine "Querdenken"-Kundgebung auf der Straße des 17. Juni geplant. Die Organisatoren von der Initiative "Querdenken 711" hatten dafür 22.500 Teilnehmer angemeldet. Am Samstag der vergangenen Woche durfte dagegen ein Demonstrationszug zum Christopher Street Day (CSD) mit rund 35.000 Teilnehmenden durch die Stadt ziehen.

Bedenken wegen Infektionsschutz

Berlin verbietet zwei geplante "Querdenker"-Demos am Wochenende

Eine Neuauflage des bislang größten Protestes gegen die Corona-Politik in Berlin wird es am Wochenende wohl nicht geben: Die Polizei hat eine für Sonntag geplante Demo der "Querdenken"-Bewegung verboten - angemeldet waren 22.500 Menschen.

Polizeigewerkschaft rechnete mit Vorwurf bereits am Montag

Dass der Vorwurf, mit zweierlei Maß zu messen, zu erwarten sei, hatte der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, Benjamin Jendro, nach dem CSD bereits am Montag in der Tageszeitung "Welt" geäußert.

Der Berliner AfD-Fraktionschef Georg Pazderski kritisierte am Donnerstag, niemand verstehe mehr, warum der CSD habe stattfinden können, Kundgebungen von sogenannten "Querdenkern" aber verboten würden. "Wer Rot-Rot-Grün in den Kram passt, darf machen, was er will", so der AfD-Politiker. "Sobald aber regierungskritische Töne zu erwarten sind, schlägt Innensenator Geisel wieder in alter SED-Tradition zu."

Cablitz: Überwiegender Teil der Teilnehmer wolle absichtlich Regeln brechen

Cablitz wies darauf hin, dass neben dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auch die Grundrechte Dritter zum Beispiel auf körperliche Unversehrtheit zu berücksichtigen seien. Bei Versammlungen, bei denen Infektionsschutzmaßnahmen einzuhalten sind, sei ein Ausgleich dieser Grundrechte von besonderer Bedeutung.

Analyse | Gegner der Corona-Politik

Das Erbe der wütenden "Querdenker"

Die Bewegung ist am Ende. Was aber wird aus ihren radikalisierten Anhängern? Was wird aus den Zerwürfnissen, die sie hinterlässt? Welche Fake News kommen da noch? Das Land muss nun mit dem Erbe der "Querdenker" umgehen. Von Olaf Sundermeyer

"Solange der weit überwiegende Teil der Versammlungsteilnehmenden die Infektionsschutzvorgaben beachtet, kann und muss die Versammlungsfreiheit gewährleistet werden", sagte Calbitz. So sei auch beim CSD verfahren worden. Bei den nun verbotenen "Querdenken"-Versammlungen sei es erklärtes Ziel des überwiegenden Teils der Teilnehmer, die gesetzlichen Regeln nicht zu befolgen.

Bei Demonstrationen von "Querdenken" war es in der Vergangenheit immer wieder zu Zwischenfällen gekommen. Im vergangenen August stürmten Teilnehmer einer solchen Demo die Absperrungen am Reichstagsgebäude, neben Reichsflaggen waren damals auch Nazisymbole zu sehen. Im Internet war vorher zum "Sturm auf Berlin" aufgerufen worden.


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Sendung: rbb24, 29.07.2021, 13 Uhr

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