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Quelle: dpa/Schröwig

Berliner Verwaltungsgericht

Tanzverbot für Geimpfte und Genesene in geschlossenen Räumen gekippt

Bisher galt in Berlin ein pauschales Verbot von Tanzveranstaltungen in geschlossenen Räumen. Das wurde nun durch das Verwaltungsgericht aufgehoben: Für Menschen, die gegen Corona geimpft oder von der Krankheit genesen sind, dürfe es kein Verbot geben.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das generelle Verbot von Tanzveranstaltungen in einer Eilentscheidung gekippt. Veranstaltungen ausschließlich für geimpfte und von Corona genesene Menschen würden vorläufig zugelassen, teilte das Gericht am Freitag mit.

Für Ungeimpfte - auch bei Vorlage eines negativen Testergebnisses - gelte das Verbot dagegen weiterhin, weil ein Test nur eine Momentaufnahme darstelle. Getestete hätten keinen erhöhten Schutz vor Ansteckung und schweren Verläufen und wiesen dann potenziell eine höhere Infektiosität auf, argumentierte das Gericht.

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Gericht: Verbot für Geimpfte und Genesene unverhältnismäßig

Geklagt hatte die Betreiberin einer Diskothek in der Nähe des Kurfürstendamms. Sie hatte sich gegen das in der Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geregelte Verbot gewandt, nach dem Tanzlustbarkeiten in geschlossenen Räumen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen.

Das Tanzverbot verfolge einen legitimen Zweck, nämlich die Virus-Ausbreitung einzudämmen, und sei dafür auch als geeignet und erforderlich anzusehen, so das Gericht. Es sei aber hinsichtlich geimpfter und genesener Personen "voraussichtlich als unverhältnismäßig" zu bewerten. Es bestehe zwar nach wie vor eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, so dass die entsprechenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes weiter anzuwenden seien, erklärte das Gericht. Für Geimpfte und Genesene sei ein Tanzverbot jedoch voraussichtlich unverhältnismäßig.

Die Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit von Diskotheken stünden nach den bisher vorliegenden Daten in keinem angemessenen Verhältnis zu den "sehr überschaubaren Auswirkungen", die Infektionen von Geimpften und Genesenen auf das Infektionsgeschehen hätten, hieß es. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Sendung: Abendschau, 20.08.2021, 19:30 Uhr

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