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Audio: rbb24 Inforadio | 05.11.2022 | Detlef Löschmann | Quelle: dpa/Annette Riedl

Berlin

Gutachten: Termin für Wahlwiederholung möglicherweise nicht zu halten

Erst schien eine Wahlwiederholung im Februar möglich, nun stehen dahinter dicke Fragezeichen. Ein von der Innenverwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten sieht die Notwendigkeit einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Ein Gutachten der Berliner Senatsinnenverwaltung bewertet den Termin für die mögliche Wahlwiederholung Mitte Februar 2023 kritisch.

Danach ist die Behörde davon überzeugt, dass die Entscheidung über die Wahlwiederholung zunächst vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt werden müsste. Damit sei der Termin Mitte Februar nicht zu halten. Thilo Cablitz, der Sprecher von Innensenatorin Iris Spranger (SPD), bestätigte dem rbb am Samstag den Inhalt des Gutachtens. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet. Cablitz betonte, es handle sich bei der Stellungnahme um eine rein rechtliche Betrachtung. Die Entscheidung liege natürlich bei den unabhängigen Gerichten.

Fragen und Antworten

Das sollten Sie zu den Wahlwiederholungen in Berlin wissen

Die Pannen-Wahl von 2021 soll wiederholt werden. Mitte Februar wählen Berlinerinnen und Berliner erneut das Abgeordnetenhaus, die Bundestagswahl wird später wiederholt. rbb|24 klärt die wichtigsten Fragen.

Landesverfassungsgerichtshof will seine Entscheidung am 16.November mitteilen

Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 16. November mitteilen, ob und in welcher Form die Abgeordnetenhaus- und die Bezirkswahlen wiederholt werden müssen. In einer mündlichen Verhandlung Ende September hatte das Gericht schon sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Der Knackpunkt in dem Gutachten der Senatsinnenverwaltung ist nun, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht mit den Pannen am Wahltag im vergangenen Jahr beschäftigen wird, da an dem Tag auch der Bundestag gewählt wurde. Sollten die Richter in Karlsruhe den Sachverhalt völlig anders bewerten, könnte die dann schon wiederholte Wahl womöglich ungültig sein.

Verfassungsgerichtshof sollte seine Entscheidung erst Karlsruhe vorlegen

Um das zu verhindern, schlägt das Gutachten vor, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung zunächst beim Bundesverfassungsgericht vorlegt. Doch die Berliner Richter deuteten laut Tagesspiegel bisher an, dass sie diesen Schritt nicht für nötig halten. Der Zeitung zufolge könnte aber jeder einzelne Abgeordnete des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen dann gegen das Urteil vorgehen. Einige Parlamentarier würden über diesen Schritt bereits nachdenken.

Sendung: rbb24 Abendschau, 04.11.2022, 19:30 Uhr

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