Berlin - Gutachten: Termin für Wahlwiederholung möglicherweise nicht zu halten

Sa 05.11.22 | 15:36 Uhr
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Gut gefüllt ist am 28.09.2021 der Hörsaal der Freien Universität Berlin in Dahlem bei der Verhandlung des Verfassungsgerichts. Das Verfassungsgericht verhandelt über die Gültigkeit der Berliner Wahl 2021. (Quelle: dpa/Annette Riedl)
Audio: rbb24 Inforadio | 05.11.2022 | Detlef Löschmann | Bild: dpa/Annette Riedl

Erst schien eine Wahlwiederholung im Februar möglich, nun stehen dahinter dicke Fragezeichen. Ein von der Innenverwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten sieht die Notwendigkeit einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht.

Ein Gutachten der Berliner Senatsinnenverwaltung bewertet den Termin für die mögliche Wahlwiederholung Mitte Februar 2023 kritisch.

Danach ist die Behörde davon überzeugt, dass die Entscheidung über die Wahlwiederholung zunächst vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe bestätigt werden müsste. Damit sei der Termin Mitte Februar nicht zu halten. Thilo Cablitz, der Sprecher von Innensenatorin Iris Spranger (SPD), bestätigte dem rbb am Samstag den Inhalt des Gutachtens. Zuvor hatte der Tagesspiegel berichtet. Cablitz betonte, es handle sich bei der Stellungnahme um eine rein rechtliche Betrachtung. Die Entscheidung liege natürlich bei den unabhängigen Gerichten.

Landesverfassungsgerichtshof will seine Entscheidung am 16.November mitteilen

Der Berliner Verfassungsgerichtshof will am 16. November mitteilen, ob und in welcher Form die Abgeordnetenhaus- und die Bezirkswahlen wiederholt werden müssen. In einer mündlichen Verhandlung Ende September hatte das Gericht schon sehr deutlich eine komplette Wiederholung in Betracht gezogen. Der Knackpunkt in dem Gutachten der Senatsinnenverwaltung ist nun, dass sich auch das Bundesverfassungsgericht mit den Pannen am Wahltag im vergangenen Jahr beschäftigen wird, da an dem Tag auch der Bundestag gewählt wurde. Sollten die Richter in Karlsruhe den Sachverhalt völlig anders bewerten, könnte die dann schon wiederholte Wahl womöglich ungültig sein.

Verfassungsgerichtshof sollte seine Entscheidung erst Karlsruhe vorlegen

Um das zu verhindern, schlägt das Gutachten vor, dass der Berliner Verfassungsgerichtshof seine Entscheidung zunächst beim Bundesverfassungsgericht vorlegt. Doch die Berliner Richter deuteten laut Tagesspiegel bisher an, dass sie diesen Schritt nicht für nötig halten. Der Zeitung zufolge könnte aber jeder einzelne Abgeordnete des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen dann gegen das Urteil vorgehen. Einige Parlamentarier würden über diesen Schritt bereits nachdenken.

Sendung: rbb24 Abendschau, 04.11.2022, 19:30 Uhr

32 Kommentare

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  1. 32.

    So ein Unsinn. Schauen Sie sich an, wer das Gutachten erstellt hat. Ein absoluter Experte auf diesem Gebiet

  2. 31.

    Warum soll das Bundesverwaltungsgericht BVG involviert sein?

    Letztlich entscheidet das Bundesverfassungsgericht BVerfG über die Frage einer Wahlwiederholung

  3. 30.

    Gegen ein Urteil des Landesverfassungsgericht sind Rechtsmittel zulässig. Letztlich entscheidet das BVerfG über eine Wahlwiederholung ect.

    Das entsprechende Gutachten ist so detailliert und fundiert.

    Wenn die Richter am LverfG schlau wären, würden sie einen Vorlagenbeschluss erlassen.

    Das machen wir Berufsrichter oft und klopfen so ab, wie die höchste Instanz entscheiden würde.

    Wenn man sich die Zusammensetzung des LverfG anschaut, erklärt sich vieles von selbst

  4. 29.

    Diese Frage, wie kommt man darauf sie zu stellen?; natürlich ist die Antwort nein.

    Ich habe auf den Beitrag #21 reagiert, wo gegen die Wahlwiederholung argumentiert wurde, wobei die Verfassungsmäßigkeit der Wahl21 völlig außer Acht gelassen wurde, und nur mit Annahhmen, Glauben und Kosten ect. argumentiert wurde.

  5. 28.

    An Verfassungsgerichten gibt's keine Schöffen.

    Halten Sie Schöffen für blöd?

  6. 27.

    "Es war keine Schummelwahl, sondern es war eine Wahl, die von Unfähigen organisiert war." Das war es NICHT, sonst wäre gar kein Wahl zustande gekommen! Es gab Fehler bei der Verteilung der Stimmzettel, das kann man "unfähig" nennen, und es zog eine Reihe von Fehlern nach sich, aber es wurde im überwiegenden Teil der Wahllokale korrekt gewählt. Die so pauschal "Unfähigen" haben nicht zum ersten Mal eine Wahl organisiert.

  7. 25.

    Die Peinlichkeiten hören nicht auf.

    Wie wäre es mit Rücktritt der Bürgermeisterinnen und SenatorInnen und Selbstauflösung des Abgeordnetenhauses.

    Dann könnte vollständig und ordnungsgemäß neu gewählt werden.

  8. 24.

    Behauptet das Gutachten.
    Das Berliner Gericht - für mich die deutlich seriösere Quelle - sah das ganz anders: Neuwahl höchst wahrscheinlich.

  9. 23.

    Dieser Beitrag ist ein Paradebeispiel dafür, warum es Verfassungsgerichte gibt, und dort für Schöffen keinen Platz vorgesehen sein kann..

  10. 22.

    Achso. Eine neue ordnungsgemäße Landtagswahl soll dann zum Problem erklärt werden?
    Nicht Ihr Ernst.

  11. 21.

    Es war keine Schummelwahl, sondern es war eine Wahl, die von Unfähigen organisiert war. Ich kann nicht erkennen, wie durch die schlechte Organisation das Wahlergebnis in die eine oder andere Richtung aktiv beeinflusst wurde. Glaubt hier jemand, dass die, die nicht oder erst verspätet wählen konnten, ganz anders gewählt haben als die anderen? Ich nicht.

    Insofern: Das Debakel lässt sich heute nicht mehr durch eine Neu-Wahl mit ganz anderen Vorraussetzungen heilen. Die Schmach bleibt: Schämen für die Unfähigkeit und zur Verantwortung-Ziehen der Organisatoren. Das sind die erforderlichen Aktionen. Alles andere endet in Geldverbrennung und einem noch längeren juristischen Rattenschwanz. Wer zahlt? Wir! Werden wir ein Ergebnis bekommen, das den Wählerwillen von damals besser abbildet? Nein.

  12. 20.

    "Ich frage mich außerdem, wie man darauf kommt, dass das BVG die Landtagswahl überprüfen muss?" Das steht deutlich in dem Beitrag: "Sollten die Richter in Karlsruhe den Sachverhalt völlig anders bewerten, könnte die dann schon wiederholte Wahl womöglich ungültig sein." Da würde möglicherweise alles wieder von vorn beginnen.

  13. 19.

    Es mag ja rechtlich zulässig sein, Entscheidungen des Berliner Verfassungsgerichtshofes überprüfen zu lassen. Demokratie hat aber auch etwas mit Vertrauen zu tun. Und das, liebe Innensenatorin und liebe Abgeordnete wird in die Politik mit jedem weiteren Kunstgriff noch weiter ramponiert.

  14. 18.

    Wenn es um Gutachten geht bin ich immer skeptisch. Heißt es nicht immer "Wer zahlt, bestimmt die Musik."

  15. 17.

    Auch die Dauer der Prüfung ist ein wichtiger Aspekt.
    Recht wird allein dadurch zu Unrecht, dass man zu lange darauf warten muss. Irgendwann nützt ein richtiges Urteil dem Kläger nichts mehr. Eigentlich hätten Betroffene schon im Sommer gegen die Entscheidung des Bundestages klagen müssen, die Entscheidung noch weiter aufzuschieben. Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem ähnlichen Fall ein Urteil des Landesverfassungsgericht Hamburg allen mit Blick auf die Dauer der weiteren Prüfung abgelehnt.

  16. 16.

    Ich hoffe und bin mir sicher der Großteil der deutschen Bevölkerung ist nicht so naiv, um so einen Unsinn zu glauben.

  17. 15.

    Wenn Wahlen etwas ändern würden, wären sie verboten!

  18. 14.

    Art. 1, Abs. 3 VvB: (3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.

    Somit kann durchaus das BVerfG zur Klärung "Berliner Probleme" angerufen werden.

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