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Video: rbb|24 | 14.02.2020 | Grit Lieder und Material Brandenburg aktuell | Quelle: dpa/Jörg Carstensen

Frankfurter Verwaltungsgericht

Eilanträge gegen Baumfällungen für Tesla-Werk abgelehnt

Die Baumfällungen für das Tesla-Werk in Grünheide können weitergehen. Zwei Eilanträge, die die Arbeiten stoppen sollten, hat das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) am Freitag abgelehnt. Gestellt hatten die Anträge Naturschützer aus Brandenburg und Bayern.

Das Verwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hat die Eilanträge zweier Naturschutzverbände gegen die am Donnerstag begonnen Rodungen auf dem Tesla-Gelände in Grünheide (Oder-Spree) abgelehnt. Wie das Gericht am Freitagnachmittag mitteilte, sei die vom brandenburgischen Landesumweltamt erteilte Genehmigung des "vorzeitigen Beginns" der Baumfällarbeiten rechtmäßig.

Die Abwägung der naturschutzrechtlichen Belange durch das Landesumweltamt in seinem Bescheid sei nicht zu beanstanden, hieß es weiter. Die Arbeiten können demnach fortgeführt werden.

Beschwerde gegen Gerichtsentscheidung zulässig

Die Anträge von der Grünen Liga Brandenburg sowie vom Verein für Landschaftspflege und Artenschutz in Bayern (VLAB) waren am Freitagmorgen beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eingegangen. Nach der Ablehnung der Eilanträge haben die Antragsteller nun die Möglichkeit am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss Beschwerde einzureichen.

Der VLAB begründete seinen Eilantrag mit einer "überfallartig begonnenen Rodung" eines "für den Klima- und Artenschutz wichtigen Waldgebietes" in Grünheide und forderte den sofortigen Stopp der Baumfällungen.

Der Verein kritisiert weiterhin, dass mit dem Abholzen des Waldstücks vollendete Tatsachen geschaffen würden, obwohl es noch keine Baugenehmigung für die Fabrik des US-Elektro-autoherstellers gibt. Zudem seien die Auswirkungen dieses "gigantischen Projektes" auf Mensch und Natur noch nicht eingehend und abschließend geprüft, hieß es weiter. Der Verein kritisierte vor allem den hohen Wasserverbrauch in einem sowieso schon trockenen Gebiet. 

BUND will nicht gegen Rodungen vorgehen

Hingegen will der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Brandenburg  vorerst nicht gegen die am Donnerstag begonnenen Rodungen auf dem Tesla-Gelände in Grünheide (Oder-Spree) vorgehen. Dafür sehe man derzeit weder die Möglichkeit noch die Notwendigkeit, sagte Landesgeschäftsführer Axel Kruschat am Freitag der Deutschen Presseagentur.

Kruschat gab zu Bedenken, dass sich bei einem möglichen Rodungsstopp die Fällarbeiten - durch Verzögerungen und eine mögliche Ausnahmegenehmigung - in die Vegetationszeit ziehen könnten. Wenn Tesla seine Arbeiten ungehindert abschließen könne, könnten die Fällungen zumindest noch vor Beginn der Vegetationszeit abgeschlossen werden.

Der BUND prüft aber nach eigenen Angaben die Unterlagen zur vorzeitigen Zulassung für die Rodung noch.

Rodung schreitet voran

Nach Angaben der Staatskanzlei fällt ein Bauunternehmen im Auftrag von Tesla derzeit mit 29 Harvestern und sechs sogenannten Rückern Bäume. Die Firma rechnet damit, die 90 Hektar innerhalb der kommenden beiden Wochen komplett roden zu können.

Damit lägen sie innerhalb der erlaubten Frist bis zum 1. März; danach ist das Fällen von Bäumen laut Bundesnaturschutzgesetz verboten. Die Baumstümpfe könnten auch noch nach diesem Datum aus dem Erdreich entfernt werden, hieß es. Tesla kümmert sich später um den Verkauf des geschlagenen Holzes und erhält auch den Erlös.

Beitrag von Dorett Kirmse und Franziska Hoppen

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