Neustadt (Dosse) - Seniorin hortet gestohlene Einkaufswagen - Polizei ermittelt

Di 09.08.22 | 08:38 Uhr
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Eine Frau schiebt einen Token in einen Einkaufswagen. (Quelle: dpa/S.Widmann)
Audio: Antenne Brandenburg | 09.08.2022 | Andreas Pötzl | Bild: dpa/S.Widmann

Die Polizei im Kreis Ostprignitz-Ruppin ermittelt gegen eine Rentnerin wegen wiederholten Diebstahls von Einkaufswagen. Wie eine Polizeisprecherin am Dienstag in Neuruppin sagte, handelt es sich um eine 71-jährige Frau aus Neustadt (Dosse).

Die Seniorin sei Mitarbeitern eines Supermarktes aufgefallen, weil sie regelmäßig zum Einkaufen kam und die Waren dann gleich mit dem Einkaufswagen fort schob. Ein Markt-Mitarbeiter sei ihr gefolgt und habe festgestellt, dass auf einem etwa 1,5 Kilometer weit entfernten Hof, auf dem die Frau wohl wohnt, gleich 13 solcher Wagen standen.

Die Seniorin habe die Polizei dort zunächst nicht angetroffen, sie soll nun aber dazu angehört werden, sagte die Sprecherin.

Sendung: Antenne Brandenburg, 09.08.2022, 10 Uhr

29 Kommentare

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  1. 28.

    Drängen Sie sich im realen Leben auch zwischen ein Gespräch Ihnen zweier unbekannter Personen, um diese mit themenferner, arrogant vorgetragener Besserwisserei zu belästigen? Ich denke doch nicht, aber falls ja, dürfte Ihnen mindestens ein berühmt gewordener Ausspruch Götz von Berlichingens ein Begriff sein.

  2. 27.

    Vielleich fehlt einfach die Kraft, die Einkaufswagen zurück zu bringen? Gut zu Fuß ist die Seniorin vielleicht auch nicht mehr. Dass die Einkaufswagen extrem tief sind, erschwert das Umpacken zusätzlich.
    Vielleicht kann ein Pflegedienst helfen, der die Einkäufe übernimmt.
    Wenn auf dem Land die Menschen alleine leben, wird Hilfsbedürftigkeit oft nicht gesehen.

    Interessant ist, wie fremde Menschen / Senioren pauschal bezeichnet werden.

  3. 26.

    Wow, diese Erkennnis wird bestimmt jemanden nützen.....
    https://www.atlas-alltagssprache.de/runde-3/f02a-b/

  4. 25.

    Also auch kein neues Wort wie "machense"? ;-)

    Übrigens noch eine Ergänzung:
    Ich habe Mal gegoogelt. Es ist offenbar so, dass es seitens eines Supermarktes die Verpflichtung gibt, seine Einkaufswagen zurückzuholen.
    (Auch wenn mir nicht klar ist, wie man einen Wagen einer Filiale zuordnen sollte.)
    Und daran dürfte er auch Interesse haben, denn angeblich liegt der Anschaffungspreis bei 100-250 Euro.

  5. 24.

    Singular: der Wagen
    Plural die Wagen
    und nichts anderes

    Nur weil Einige nicht damit klarkommen , daß Singular und Plural gleichlautend sind , muß man kein neues Wort erfinden .
    (machense bei Messer auch nicht )

  6. 23.

    Weder noch:
    Es gibt - wie gesagt - Firmen, die für die Instandhaltung dieser Wagen verantwortlich sind.
    Ich könnte mir gut vorstellen, dass die auch verlorengegangene wieder einsammeln.

  7. 22.

    Das würde ja bedeuten, Supermarktketten o. ä. müssten ihren Angestellten in die Arbeitsverträge schreiben, dass diese sich auf die Suche nach gestohlenem Eigentum des Unternehmens machen müssen. Oder eben eine "Spezialtruppe" anstellen, die durch die Gegend patrouilliert, um bsw. entwendete Einkaufswägen einzusammeln. Das wäre doch ein bisschen viel verlangt, würde ich meinen. ;)

  8. 21.

    Wie gesagt:
    Würde ich auch nicht.
    Aber es ist sicher nicht zuviel verlangt, wenn man voraussetzt, dass jemand, der etwas verloren hat oder dem etwas gestohlen wurde, auch Anstalten macht, seinen Besitz zurückzuerlangen.
    Und das gilt besonders, wenn vom Ausleihenden kein Identitätsnachweis verlangt wurde.
    Wenn ich mein Eigentum zurückerhalten könnte, das aber nicht möchte, bin ich zumindest für dessen Entsorgung verantwortlich.

  9. 20.

    Die Leihe/der Vertrag besteht doch nur in den Betriebsräumen des Unternehmens. Was irgendwo anders, und das kann ja kilometerweit entfernt sein, mit dem Gegenstand aufgrund unsachgemäßer Behandlung durch Dritte passiert, kann doch nicht dem bestohlenen, rechtmäßigen Eigentümer angelastet werden.

  10. 19.

    Nochmal zu Pos. 6:

    Oder dass sie einen Trolley erwirbt.
    Oder die Dienste eines Lieferservices in Anspruch nimmt.
    Wer fremden Besitz bei sich zuhause hortet, hat meiner Meinung nach ein Problem.

  11. 18.

    Mein Gedankengang ist eher der, dass ich für das, was sich in meinem Besitz befindet, auch bis zu einem gewissen Grad verantwortlich bin.
    Selbstverständlich schließt das keine UNSACHGEMÄSSE Verwendung, die zu Sach- oder Personenschäden führt, ein.
    Leihe ich jemandem beispielsweise ein Buch und der Entleiher schlägt es jemandem auf den Kopf, kann man mich vermutlich nicht für versuchten Totschlag verantwortlich machen.
    Aber die Wiederbeschaffung eines verliehenen Gegenstandes darf man sicher voraussetzen.

    @ Toberg:
    Nüja, es gibt Klischees, auf die man gerade im Internet immer wieder trifft.
    Eines davon sind Sätze wie "das interessiert mich nicht", "ich finde etwas anderes viel wichtiger" und "das war schon immer so und braucht nicht geändert zu werden". Auf die Dauer hat das den Unterhaltungswert eines Lohnsteuerjahresausgleichs.
    Aber wenn ich fragen darf: In was für einem Job wird man denn so gepeinigt?

  12. 17.

    Es gibt aber auch Supermärkte die ihre Wagen durch im Boden eingelassene Fahrsperren vor Außerhalbenutzung vor Diebstahl schützen. - Räder blockieren, geht nur noch zurück-!
    Zu Pos. 6 Es sollte doch möglich sein, dass die Frau zum nächsten Einkauf ein Wagen aus "ihrem" Wagenpark benutzt.
    Zu Pos. 3 Leider werden die entführten Einkaufswagen oft als Papierkörbe benutzt. Vielleicht deshalb kein großes Interesse der Geschäfte wegen Reinigungskosten.

  13. 16.

    Hat doch einen gewissen Unterhaltungswert oder Luckebuck? ;-))
    Zumal das Problem aus meinem Alltag nicht unbekannt ist.

  14. 15.

    Zitat: "Diese Wagen gehören jemandem (vermutlich der entsprechenden Supermarktkette). Und ich vermute mal, dass der-/diejenige dann auch die Pflicht hätte, diese dann wieder einsammeln zu lassen."

    Ähem, der entsprechende Supermarkt hat doch nicht die Pflicht, den ihm gestohlenen Besitz wieder einzusammeln. Denn dieser Logik folgend wäre der Markt auch dafür haftbar zu machen, wenn es bsw. durch einen auf die Fahrbahn gekickten Einkaufswagen zu einem Unfall mit Sach- oder gar Personenschaden kommen würde.

  15. 14.

    Nun ja, die Oma hätte den Einkauf auch in einen Rollkoffer o. ä. umladen können. Ein solcher zieht sich sicher leichter nach Hause, als diese laut klappernden Einkaufswägen über Stock und Stein vor sich herzuschieben. Dieser Fall ist schon kurios und nicht mit dem Klauen der EW durch irgendwelches Partyvolk zu vergleichen, das diese dann nach Verbringung des 'Nachschubs' einfach auf dem Gehsteig abstellt.

    Trotzdem muss man dieser scheinbar schon etwas tüddeligen Dame mal ins Gewissen reden, denn es handelt sich dabei immerhin um Diebstahl nicht geringen Wertes. Solch ein Wagen kostet m. W. schon in der einfachsten Ausführung mehr als 100€ in der Neuanschaffung.

  16. 13.

    Warum ist bis heute niemand auf die Idee gekommen den Einkaufswagen für unterwegs herzustellen und zu verkaufen?

  17. 10.

    Und mich erstaunt immer wieder, dass Leute ihr Desinteresse für so bedeutsam halten, dass sie darauf aufmerksam machen wollen.
    Ist es so schwierig, einen Artikel einfach links liegen zu lassen?

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