rbb24
  1. rbb|24
  2. Panorama
Quelle: dpa/Fotostand

2.500 Euro für HIV-positiven Bewerber

Diskriminierungsklage gegen Berliner Feuerwehr erfolgreich

Weil er nach einem positiven HIV-Test von der Berliner Feuerwehr abgelehnt worden ist, hat das Verwaltungsgericht einem Mann eine Entschädigung zugesprochen. Der Kläger sei diskriminiert worden, hieß es am Mittwoch in einer Mitteilung des Berliner Gerichts.

Die Benachteiligung sei nicht aus beruflichen Gründen gerechtfertigt. Ein negativer HIV-Status sei nicht in jedem Fall notwendig, um ein Infektionsrisiko für Patienten oder Kollegen auszuschließen.

Interview | Gewerkschafts-Vorsitzender

"Die Berliner Feuerwehr ist selbst ein richtig kranker Patient"

"Es könnte Tote geben!" - Die Feuerwehr-Gewerkschaft schlägt in Berlin Alarm. Nach einem überfordernden Wochenende folgt die verzweifelte Pressemitteilung. Was steckt dahinter? Fragen an Lars Wieg, den Vorsitzenden der DFeuG Berlin Brandenburg.

Entschädigung von 2.500 Euro zugesprochen

Die 5. Kammer habe dem Mann eine Entschädigung von 2.500 Euro nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen, teilte eine Sprecherin mit.

Den Angaben zufolge hatte sich der 1994 geborene Kläger im Frühjahr 2018 als Beamter für den feuerwehrtechnischen Dienst des Landes Berlin beworben. Wie generell üblich, sei bei ihm ein HIV-Test durchgeführt worden. Der Mann hatte kurz zuvor erfahren, dass er HIV-positiv ist. Mit der Begründung, er sei dauerhaft feuerwehrdienstuntauglich, wurde seine Bewerbung angelehnt. Daraufhin forderte der Mann laut Gericht ein Schmerzensgeld von mindestens 5.000 Euro.

Leistungsfähigkeit durch HIV nicht eingeschränkt

Im Verfahren wurde nach Gerichtsangaben ein Sachverständiger gehört zu den Gefahren der Erkrankung. Dieser habe überzeugend dargelegt, dass HIV-positive Menschen, die sich in einer funktionierenden Therapie befänden, das Virus praktisch nicht übertragen könnten, hieß es. In ihrer Leistungsfähigkeit seien sie zudem grundsätzlich nicht eingeschränkt.

Die Höhe der Entschädigung für den Kläger fiel jedoch geringer aus als gefordert. Als einen Grund nannte das Gericht, dass die Feuerwehr zwischenzeitlich ihre Praxis geändert habe und ein positiver HIV-Status nicht mehr ein absoluter Ausschlussgrund bei Bewerbungen sei. Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.10.2022, 19:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen