Verfahren gegen 47-Jährige - Beschlagnahmte Clan-Immobilien beschäftigen wieder ein Berliner Gericht

Do 06.10.22 | 16:58 Uhr
Symbolbild: Maskierte Polizisten bei einer Razzia (Quelle: dpa/Matthias Balk)
Audio: rbb24 Inforadio | 06.10.2022 | Ulf Morling | Bild: dpa/Matthias Balk

Vor dem Berliner Landgericht hat im Zusammenhang mit beschlagnahmten Immobilien, die einem arabischstämmigen Clan zugerechnet werden, am Donnerstag eine mündliche Verhandlung begonnen. Betroffen ist eine 47 Jahre alte Frau, die aus Sicht der Ermittler als Strohfrau einer Berliner Großfamilie für den Erwerb einer Immobilie und von zwei Räumen vorgeschoben worden sein soll.

Einer der Anwälte der Frau erklärte zu Beginn der Verhandlung am Donnerstag, dass sich seine Mandantin zunächst nicht äußern werde. Die 47-Jährige war nicht persönlich erschienen.

Neben einem Grundstück - laut Antragsschrift ein "bebauter Hofraum" - geht es um Geld aus dem Verkauf von zwei Dachgeschossräumen sowie Forderungen aus Miet- und Pachtverhältnissen, deren Einziehung die Staatsanwaltschaft beantragt hat. Das Grundstück soll die 47-jährige Zahnarzthelferin im März 2016 für 335.000 Euro gekauft haben. Im Januar 2017 habe sie für insgesamt 63.000 Euro Räume erworben und diese etwa ein Jahr später für 80.000 Euro verkauft.

Immobilien im Millionenwert sichergestellt

In einer spektakulären Aktion waren im Juli 2018 insgesamt 77 Immobilien, die einer Berliner Großfamilie zugerechnet werden, im damaligen Wert von rund neun Millionen Euro vorläufig sichergestellt worden. Ermittler gehen davon aus, dass diese Häuser und Grundstücke mit Geldern aus Straftaten gekauft worden sind. Dabei soll es auch Bareinzahlungen aus dem Ausland und Überweisungen gegeben haben. Eine Entscheidung des Landgerichts zu zwei der Immobilien - darunter eine Villa im Ortsteil Alt-Buckow in Neukölln - ist bereits rechtskräftig.

Auch im Fall der 47-jährigen Frau hatte das Landgericht im August 2021 auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Einziehung der Vermögenswerte angeordnet. Auf Beschwerde der Betroffenen prüfte das Kammergericht Berlin und stellte das Verfahren wegen eines formellen Fehlers ein. Das Landgericht habe rechtsfehlerhaft nicht über die Eröffnung des Einziehungsverfahrens entschieden, hieß es.

Die von der Staatsanwaltschaft erneut erhobene Antragsschrift ließ das Landgericht zu und eröffnete das Verfahren förmlich. Für die Verhandlung sind bislang 15 weitere Tage bis Anfang Januar geplant.

Sendung: rbb24 Abendschau, 06.10.2022, 19:30 Uhr

Nächster Artikel