Verwaltungsgericht Berlin - Böllerverkaufsverbot während Corona-Pandemie war rechtmäßig

Di 17.01.23 | 14:19 Uhr
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Symbolbild: In Berlin wurde letzte zwei Jahre aufgrund der Corona-Pandemie deutlich weniger Feuerwerk gezündet (Quelle: dpa/Christophe Gateau)
Bild: dpa/Christophe Gateau

Das von der Bundesregierung beschlossene Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk in den Jahren 2020 und 2021 war rechtmäßig. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden und damit die Klage einer Herstellerin von Feuerwerkskörpern zurückgewiesen.

Die Frau hatte wegen des Verbots Umsatzeinbußen befürchtet und dagegen Klage eingereicht. Bereits in den Jahren 2020 und 2021 waren allerdings Eilanträge der Klägerin zurückgewiesen worden. Auch die zuletzt eingereichte Feststellungsklage wurde nun abgewiesen. Mit dieser hatte die Klägerin feststellen lassen wollen, dass das Bundesministerium zum Erlass des Verbots gar nicht berechtigt war.

Keine milderen Mittel verfügbar gewesen

In dem Urteil stellte das Verwaltungsgericht Berlin nun fest, dass das Bundesinnenministerium zum Erlass berechtigt war. Darüber hinaus sei die "Einschränkung der Grundrechte der Hersteller und Händler von Feuerwerk in Abwägung mit der staatlichen Schutzpflicht für Leben und körperliche Unversehrtheit angesichts der dramatischen Pandemielage gerechtfertigt" gewesen.

Mildere Mittel, so das Verwaltungsgericht, hätten zum damaligen Zeitpunkt nicht zur Verfügung gestanden. Zwar erwirtschafte die Klägerin einen bedeutenden Teil ihres Umsatzes mit dem Verkauf von Feuerwerkskörpern. Sie habe aber die Ware auch noch zu Silvester 2022 absetzen können. Darüber hinaus hätten die vom Verbot betroffenen Unternehmen zur Abmilderung der Umsatzeinbußen staatliche Überbrückungshilfen bekommen. Gegen das Urteil kann die Herstellerin noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Berufung einlegen.

Zuletzt wieder Diskussionen um Böllerverbot

Die Bundesregierung hatte in den ersten beiden Jahren während der Corona-Pandemie ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper beschlossen. Das Bundesministerium des Innern hatte daraufhin im Dezember 2020 eine entsprechende Verordnung erlassen, die auch im Jahr 2021 Bestand hatte. Engpässe in der medizinischen Versorgung wegen möglicher Verletzungen durch Feuerwerkskörper sollten damals verhindert werden.

Zum Jahreswechsel 2022 war der Verkauf wieder erlaubt. Nach teils massiven Ausschreitungen und Angriffen auf Sicherheits- und Rettungskräfte wurde zuletzt allerdings wieder über ein Böllerverbot diskutiert.

Hinweis: In einer früheren Version dieses Beitrags war von einem "Böllerverbot" die Rede. Das ist nicht richtig, lediglich der Verkauf von Silvesterfeuerwerk war verboten. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Sendung: rbb24 Inforadio, 17.01.2023, 19:00 Uhr

9 Kommentare

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  1. 9.

    "Engpässe in der medizinischen Versorgung wegen möglicher Verletzungen durch Feuerwerkskörper sollten damals verhindert werden." - absurder geht es nicht mehr. Eine korrupte Justiz fällt ein politisches Urteil. Eines weiteren Beweisen, dass der Rechtsstaat nicht mehr existiert, hätte es allerdings nicht bedurft.

  2. 8.

    Jetzt frage ich mich wieso wurde dieses Verkaufsverbot und Böllerverbot nicht bei behalten. So hätten wir solche Bilder nicht gehabt mit Angriffen auf die Polizei sowie Rettungskräfte.

  3. 7.

    Spannend ist das immer über die pandemische Lage geschrieben wird! Alles gut nur wann kommt eigentlich endlich der Artikel das der Bundesgesundheitsminister sich wirklich um Krankenhäuser bemüht, Personalschlüssel verbessert werden und Krankenhäuser keine Gelddruckmaschienen mehr sein müssen für Investoren? Nur klatschen hilft beim nächsten mal nicht mehr!

  4. 6.

    @RBB es gab kein Böllerverbot, nur ein Verkaufsverbot. Bis auf die bekannten Verbotszonen war es nicht untersagt zu böllern. Den Verkauf einzuschränken oder zu untersagen dazu ist der Bund befugt und davon hat der das Ministerium des Inneren Gebrauch gemacht. Für ein Bundesweites Verbot zählt jede rechtliche Grundlage !

  5. 5.

    Das Abbrennen von Feuerwerk findet üblicherweise im Freien statt. Infektionen an der frischen Luft haben aber praktisch nicht oder höchstens unter extrem seltenen Umständen stattgefunden. Insofern war das seinerzeit evtl mit Unwissenheit begründbar, aber de facto war das Verbot übermotivierter Unsinn.

  6. 4.

    Gewisse Leute, die besonders gerne Achtsamkeit nicht zuerst bei sich sehen, neigen zu Verbotsdiskussionen, wohlwissend das dies nichts nutzen kann, wie beim Haschisch auch.
    Zugern wollen auch noch VW-Bullibesitzer das Schöne von Berlin besuchen. Mit dem Bulli.
    Und wenn "Bulli" nur ein Pseudonym für alles Mögliche ist?

  7. 3.

    Böllerverbot. Und? Wer hat sich daran gehalten? So wird das nie etwas. Feuerwerkskörper gehören nicht in Hände von Laien und Alkoholisierten schon gar nicht. Punkt.

  8. 2.

    Das über ein Böllerverbot gesellschaftlich diskutiert wird ist ja O.K., aber das dies, wie auch das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, was später auf Parks und PARKPLÄTZE beschränkt wurde, unter dem Schirm des Infektionsschutzgesetzes lief, ist ein schon damals absehbarer sinnloser Fehler gewesen. Zumal es rein willkürlich angewandt wurde. Ordnungspolitische Maßnahmen dürfen nicht mßbraucht werden.

  9. 1.

    Also das Berliner Verwaltungsgericht hat mit Sicherheit nicht über ein "Böllerverbot" geurteilt, weil es ein solches in dem hier dargestellten Zusammenhang überhaupt nicht gab.

    Es gab einzelne Verbotszonen, in denen keine Feuerwerkskörper abgefeuert werden durften. Worum es hier ging war ein Verkaufsverbot von Feuerwerkskörpern, kein Böllerverbot.

    Wer noch Feuerwerkskörper hatte, durfte diese abfeuern. Genauso durften legale Feuerwerkskörper aus anderen EU-Ländern eingeführt und hier gezündet werden...

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