Verbot in Berliner Parks - Böhmermann bekommt Knöllchen für Fahrt mit E-Roller durch Tiergarten

Di 26.03.24 | 09:06 Uhr
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Archivbild: 11.09.2023, Köln: Jan Böhmermann, Moderator und Journalist, spricht während eines Interviews. (Quelle: dpa/Rolf Vennenbernd)
Audio: rbb 88,8 | 25.03.2024 | Jana Schmidt | Bild: dpa/Rolf Vennenbernd

Man sieht sie gefühlt überall in der Stadt, aber in Berliner Parks darf niemand E-Roller fahren. Jan Böhmermann hat dafür einen Strafzettel erhalten. Der ADAC stuft das als nicht sinnvoll ein. Entscheidend sei, ob es sich um einen Rad- oder Gehweg handelt.

Er war sich dessen nicht bewusst, trotzdem hat Fernseh-Moderator Jan Böhmermann am vergangenen Wochenende etwas Verbotenes getan, wie er selbst erzählt. Er ist beim E-Roller-Fahren im Berliner Tiergarten vom Ordnungsamt erwischt worden und musste dafür 55 Euro Verwarngeld zahlen. Das ist dem Verwarngeldbescheid zu entnehmen, den er auf Instagram gepostet hat.

Kein bundesweites E-Roller-Verbot in Parks

Eine bundesweite Regel, dass E-Roller nicht in Parks fahren dürfen, gibt es nicht. In Berlin sieht das anders aus: "Keinesfalls dürfen Gehwege, Fußgängerzonen und Parks befahren werden", heißt es dazu auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt [berlin.de]. Grundsätzlich gilt überall: Gehwege sind für E-Roller verboten, Fahrradwege sind indes erlaubt.

Das Ordnungsamt Mitte, das den Verstoß von Böhmermann geahndet hat, hat im vergangenen Jahr eigenen Aussagen zufolge 105 E-Scooter-Fahrer in Parks gestoppt. In diesem Jahr waren es demnach bislang 35 Anzeigen. Böhmermann scheint nicht der einzige zu sein, dem die Berliner Regel nicht geläufig gewesen ist. Auch mehrere User in den Kommentaren unter seinem Instagram-Post gaben an, von dem Verbot nichts gewusst zu haben.

E-Roller auf Tempelhofer Feld erlaubt

Aus Verkehrssicherheitsgründen macht die Berliner Regel laut dem Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) keinen Sinn. "Auf einem Fahrradweg zu fahren, egal ob der durch einen Park führt oder nicht, da spricht ja eigentlich nichts dagegen", so ADAC-Sprecherin Katharina Luca. Lediglich das Fahren auf einem Gehweg widerspreche der Verkehrssicherheit.

Zumindest ein Berliner Park stellt zudem eine Ausnahme dar - auf dem Tempelhofer Feld ist E-Roller-Fahren erlaubt. Hintergrund ist, dass auf dem Feld ja auch Fahrradfahren erlaubt sei, wie Grün Berlin auf rbb|24-Anfrage mitteilte. Das Tempelhofer Feld sei "keine gewidmete öffentliche Grünanlage" und unterliegt deshalb nicht den gleichen Regeln wie andere öffentliche Berliner Parks. Böhmermann selbst hatte die Frage in seinem Post aufgeworfen, ob das Verbot auch auf dem Tempelhofer Feld gilt.

Sendung: rbb 88.8, 25.03.2024, 9:15 Uhr

77 Kommentare

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  1. 77.

    Die E.Roller liegen überall auf dem Feld rum. Super.

  2. 76.

    "Die beiden vom Ordnungsamt müssen sich verlaufen haben, am Samstag sind ollenhaustr 3 Leute und gleich dahinter 2 auf je einen EScooter auf dem Bürgersteig gefahren. Radfahrer und Scooter, "

    Ich geh jetzt mal davon aus, dass sie die Ollenhauer in Reinickendorf meinen. In der Ollenhauerstraße hat die Verkehrtsenatorin (nein, kein Tippfehler) doch erfolgreich die schon fertige Radspur verhindert?

  3. 74.

    Wie wäre es, wenn Berlin den Beispiel von Paris folgt!

  4. 73.

    E-Roller nur echt und korrekt genutzt mit: drei Personen drauf, wobei die mittlere auch gerne aufm Kasten Bier vom Späti sitzen darf - Gesetzgeber sollte dies als Zusatzschild für freigegebene Wege entwerfen.

  5. 72.

    Die Kollegen des Ordnungsamtes dürfen gern mal in den Friedrichshain kommen. Anzeigen zu E-Rollern über das Portal Ordnungsamt online werden zwar entgegengenommen, nach Weiterleitung an die betreffende Stelle aber als erledigt angezeigt. Erledigt ist aber gar nichts. Die Knöllchenschreiber sind nach eigener Auskunft nur zuständig für die Straße, was auf dem Fußweg oder in den Parks passiert, ist ihnen schlicht egal. Warum ist Böhmermann auf einem E-Roller im Park eigentlich eine Meldung und irgendwelche Menschen, die jeden Tag durch die Parks fahren nicht? Zu unbequem?

  6. 71.

    Hier wird Tra Ra gemacht um einen TV Unterhalter den man dabei erwischt hat. Jeden Tag Erwachsene, Jugendliche und Kinder die mit dem E Roller (manchmal auch zu zweit auf dem Gerät)Fußgänger auf dem Gehweg behindern und z.T. auch gefährden scheint weniger wichtig zu sein.

  7. 70.

    Ich weiß das auch nicht, sehe solch einen Schwachsinn nicht!

  8. 67.

    böhmermann....gähn......schrecklich selbstherrlich......und irgendwann vergessen

  9. 66.

    E-Roller kann er nicht, Gedichte auch nicht, gegen Imker hat er auch was - und verkauft die Berufung als ein Streit zwischen Satirikern (Quelle MDR). Die Nummer hat es schon bis in die LTO "geschafft".
    Hier erscheint ein promotionartiger Bericht über einen E-Promi-Roller-Fahrer im Tiergarten - toll.

  10. 65.

    Ah ja, weshalb dürfen dann E Roller auf Radwegen fahren? Nach Ihrer Argumentation dürfte es nicht sein. Es scheint als wenn der Gesetzgeber hier nochmal nachregeln muss. Entweder dürfen E Roller nicht auf Radwegen fahren und dann auch nicht in Parks wo Radfahren erlaubt ist. Denn schließlich wird mutbder Erlaubnis von Radwegen es ein gemischter Weg (frei für Fußgänger und Radfahrer). Damit es es auch zum Teil ein Radweg und damit sollte E Scooter fahren erlaubt sein.

  11. 64.

    Hat doch bezahlt. Ein Gedicht wäre wohl nicht akzeptiert worden und bei "Honig ums Maul schmieren" muss er auch noch üben.

  12. 61.

    Die beiden vom Ordnungsamt müssen sich verlaufen haben, am Samstag sind ollenhaustr 3 Leute und gleich dahinter 2 auf je einen EScooter auf dem Bürgersteig gefahren. Radfahrer und Scooter, Schären sich einen dreck darum, genauso wie Autofahrer nicht mehr blinken.

  13. 60.

    Die beiden vom Ordnungsamt müssen sich verlaufen haben, am Samstag sind ollenhaustr 3 Leute und gleich dahinter 2 auf je einen EScooter auf dem Bürgersteig gefahren. Radfahrer und Scooter, Schären sich einen dreck darum, genauso wie Autofahrer nicht mehr blinken.

  14. 59.

    Pardon, wie, wo, wann wurden öffentlich Frauen beleidigt? Habe ich nicht mitbekommen, ich sehe nur gelegentlich die Sendungen.

  15. 58.

    „ In Berlin sieht das anders aus: "Keinesfalls dürfen Gehwege, Fußgängerzonen und Parks befahren werden", heißt es dazu auf der Seite der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt.“
    Na da könnte sich das Ordnungsamt hier ja eine goldene Nase verdienen.

  16. 57.

    Sicher sind das für Sie Unsummen.
    Aber gucken Sie sich mal an, was andere Kulturschaffende so verdienen bzw. für Ihre erbrachten Leistungen - wo und auf welchem Gebiet auch immer - erhalten. Da ist das Böhmermann'sche Salär noch nicht mal extravagant...
    Und wenn Sie seine kulturellen Tätigkeiten nicht goutieren, dann zahlen Sie Ihre Gebühren halt für all die anderen Dinge, die Sie öffentlich-rechtlich bekommen können...

  17. 55.

    Neidisch auf jemanden, der Frauen öffentlich beleidigt? Sicher nicht.

  18. 54.

    Zum Thema Einkommen Böhmermann...

    Laut dem Bericht verdient der ZDF-Mo-
    derator in diesem Jahr 651.000 Euro plus
    Mehrwertsteuer. Im kommenden Jahr
    wird das Gehalt demnach nochmal um
    31.000 Euro angehoben, das soll im Vertrag
    verankert sein. 2025 soll es dann ein weite-
    res Plus geben, durch das Böhmermann
    wohl insgesamt 713.000 Euro verdienen
    wird. "Welt am Sonntag" bezieht sich dabei
    auf die jüngsten Vereinbarungen, die der
    Sender und Böhmermann Ende 2022 ge-
    troffen haben sollen.

  19. 53.

    Na ja, abgesehen vom letzten Satz über den Verwarnungsgeldbescheid: kritisch hinterfragen kann man ja schon, ob man die Gelder der (zur Zahlung gesetzlich verpflichteten) Gebührenzahler ausgerechnet Herrn Böhmermann in dieser Größenordnung hinterhergetragen werden müssen;-).

  20. 52.

    >"Die Regung war mir auch neu Gerade im Tiergarten wo Fahrräder erlaubt sind ist es schwer zu erkennen das E Scooter Vorboten sein soll. "
    Das zu erkennen, ist mit ein wenig polytechnischem Sachverstand nicht schwer: Fahrräder haben keinen eigenen Motor, allenfalls einen Hilfsantrieb. E-Roller haben rein nur einen eigenen Antrieb und sind daher ein Kraftfahrzeug.
    Hätte Böhmermann einen reinen nur Tretroller getreten, wäre nix passiert.

  21. 51.

    Ich finde die Nachricht sehr wichtig!

  22. 50.

    Die Regung war mir auch neu Gerade im Tiergarten wo Fahrräder erlaubt sind ist es schwer zu erkennen das E Scooter Vorboten sein soll.

  23. 49.

    Erstmal lesen lernen du Clown.
    Böhmermann hat den Strafzettel bezahlt.
    Und wenn ein Fahrradweg durch den Park führt ist es folglich keine reine Fußgängerzone weil Fahrradweg.
    Boar die Menschheit wird echt immer dümmer

  24. 48.

    Sie haben den Beitrag gar nicht gelesen, oder?
    Böhmermann hat den Beitrag vor Ort bezahlt.

    Ansonsten: neidisch?

  25. 47.

    Ein schönes Beispiel, wie sich solche "Meldungen" a la "Stille Post" verselbständigen können:
    Irgendwann wird behauptet, es passt dem Herrn Böhmermann nicht oder dass er das mit seiner ansonsten großen Klappe wissen müssen oder er weigert sich, das Bußgeld zu bezahlen.

  26. 46.

    "Auf einem Fahrradweg zu fahren, egal ob der durch einen Park führt oder nicht, da spricht ja eigentlich nichts dagegen" sagt die Tante vom ADAC...
    Frechheit! Ein E-Roller ist vom Gesetz her ein Kleinstfahrzeug und hat auf Gehwegen auch in Parks nichts zu suchen. Selbst der ADAC erklärt auf seiner Webseite die gesetzliche Regel "Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten." Wenn die Stadt einen öffentlichen Park zur Fußgängerzone erklärt, dann heißt es absteigen und schieben.

  27. 45.

    Als ob sich E-Rollerfahrer darum scheren wo das Fahren erlaubt ist.

    Sie benutzen ja auch den Bürgersteig - trotzdem sie wissen, dass es nicht gestattet ist.

  28. 44.

    Eine ganz wichtige Nachricht über Herrn Böhmermann, der GEZ-finanziert in diesem Jahr 651.000 Euro plus Mehrwertsteuer vom ZDF bekommt. Im kommenden Jahr steigt der Sold vertragsgemäß um 31.000 Euro, auch für 2025 ist ein weiteres Plus vorgesehen – auf insgesamt 713.000 Euro. Das würde allein für 2023 ein monatliches Gehalt von 54.250 Euro brutto machen.

    Wie wäre es denn den Strafzettel zu bezahlen?

  29. 43.

    Wozu hier der ZIrkus? Wer irgendwann alt und sehbehindert über die unsachgemäß "geparkten" E-Roller lebensbedrohlich stolpert, merkt spätestens dann, daß diese Mistdinger doch besser hätten verboten gehört, so wie in der Weltstadt Paris.

  30. 42.

    Neenee, keine Angst; war nachts und menschenleer und waren nur zwei Bier...
    Soo verrückt bin ich denn doch nicht!

  31. 41.

    Da haben Sie aber Glück gehabt. Ich hätte nicht in Ihre "Schusslinie" geraten wollen, wenn Sie sternhagelvoll durch den Tiergarten schlingern.

  32. 40.

    Hat doch was mit der Sache zu tun, am besten Sie sehen sich die Sendung mal an,Möglichkeiten gibt es ja. Es geht übrigens auch um Geld und Menschen über die Herr Böhmermann sich in seiner Sendung lustig macht .Das hat aber nichts mit lustig zu tun.

  33. 38.

    Wieso wird die Angelegenheit an die große Glocke gehangen? Soll er das Knöllchen bezahlen und gut ist es.

    Wer im Park mit einem E-Roller erwischt wird, muss eben zahlen. Gleiches Recht für alle, ohne Promibonus.

  34. 37.

    Rollerfahrer in Fußgängerzonen und -Bereichen sehe ich grundsätzlich skeptisch. Leider fahren zu viele so, als würden sie ihren Lebensweg zum Friedhof und den von Passanten abkürzen wollen ;-(

  35. 36.

    "Und wer früher nicht mal jemand auf dem Gepäckträger mitgenommen hat kann sich ja mal outen."

    Hier, iich!
    Ich hatte nämlich früher ein Rennrad und da hat man normalerweise keinen Gepäckträger...

  36. 34.

    Vermutlich Name und Storytauglichkeit ;-)
    Wieviele 100 andere Rollerfahrer missachten täglich die Regeln - mit den Bussgeldeinnahmen könnte Berlin sowas von reich sein ....

  37. 33.

    „ Wer sich daran nicht hält wie auch die zu zweit auf dem Roller fahren sollten kräftig zur Kasse gebeten werden.“
    Und jetzt ein Schwang aus der Jugend…. Zu Zweit auf dem Fahrrad (Gepäckträger) ist ebenfalls verboten… gibt es dann für alle Kids auch saftige Bußgelder ? Und wer früher nicht mal jemand auf dem Gepäckträger mitgenommen hat kann sich ja mal outen.

  38. 32.

    Das ist weder erbärmlich, noch Geldschneiderei, sondern dient der Sicherheit. Parkwege sind Fußwege und da hat erstmal kein Fahrzeug was drauf zu suchen. Ein paar Verkehrsachsen werden ausnahmsweise für Fahrräder freigegeben. Auf allen anderen Wegen sind die tabu und das aus gutem Grund. Wenn da plötzlich ein Rad- oder Rollerfahrer um die Ecke geschossen kommt, rechnen Fußgänger nicht damit oder können nicht schnell genug reagieren und mit 25 km/h angefahren zu werden, kann echt böse ausgehen, zumal weder die Fahrräder, noch die Roller eine Knautschzone haben. Deshalb sind bei gleicher Geschwindigkeit die Verletzungen oft sogar noch gravierender, als wenn man von einem Auto erfasst würde.
    Parks sind zum spazieren gehen da, nicht zum spazieren fahren.

  39. 31.

    Zunächst mal können Sie mit Ihrem E-Bike so schnell fahren, wie sie können. Lediglich die Motorunterstützung riegelt bei 25 km/h ab. Wenn Sie dabei mehr als 1,6 o/oo im Blut haben, sollten Sie sich nur nicht erwischen lassen. Ich hoffe aber mal, dass Sie mit diesem Pegel nicht mehr in der Lage wären, derartige Geschwindigkeiten zu fahren, ohne direkt im nächsten Gebüsch zu landen. Falls doch, benötigen Sie dringendst ärztliche Hilfe zum Entzug.

  40. 30.

    So, so, ein behördliches Schreiben "hochladen".
    Vermutlich mit einem Kommentar. Vielleicht nicht sehr freundlich dem Staat gegenüber.

  41. 29.

    Ferienzeit - Saure Gurken Zeit. Aber warum man ausgerechnet den ADAC zur Sicherheit auf Radwegen befragt erschließt sich mir nicht. Ich frage doch auch keinen Bäcker wenn ich Fragen zu Fleisch habe.

  42. 28.

    "...oft blickt weder die Verwaltung noch die Polizei durch" Na ja, so schwer ist es ja eigentlich gar nicht. Pedelecs (25) haben nur eine Tretkraftunterstützung bis 25 km/h, fahren aber nicht alleine. Sie gelten als Fahrrad und brauchen kein Versicherungskennzeichen. Alles, was motorunterstützt alleine oder oberhalb von 25 km/h motorunterstützt fährt, gilt als Leichkraftfahrzeug und hat eine Plakette. E-Roller hätten normalerweise auf Radwegen und Radfahrstreifen nichts zu suchen, haben aber dafür vom Gesetzgeber extra eine Ausnahme bekommen. Diese Ausnahme gilt aber eben nicht für andere Wege. In Parks wird meistens ein Auge zugedrückt, wenn auf dem jeweiligen Weg Fahrräder gestattet sind. Wenn Fahrräder mittels Schild zugelassen sind, gelten sie wie Radwege. Das sind aber nicht sämtliche Wege, da die zunächst mal Fußgängern vorbehalten sind. Ausnahmen sind eigentlich nur die Hauptachsen.

  43. 27.

    Sind wir hier bei Tag24?
    Habt ihr Clickbait nötig?
    Meine Fresse. Warum ist das einen Beitrag wert?
    Die Story wurde von ihm im Podcast am Sonntag erzählt. Fertig.

  44. 26.

    Strassenverkehrsordnung sollte überall gleich sein.

  45. 25.

    Also ich bin auch schon mit 28 kmh und etlichen Promille im Blut Im Tiergarten gefahren, hat mich keiner angehalten und kontrolliert.
    Nicht weitersagen!

  46. 24.

    Die Sendung mit dem Imker hab ich nicht gesehen.
    Von den gesehenen Sendungen fand ich bisher alle Beiträge gut und richtig, könnte ich nichts negatives berichten. Manchmal bisschen langatmig, aber sonst ok.
    Aber das ist ja hier nicht Gegenstand des Beitrags.

  47. 23.

    Wie Erbärmlich ist das denn. Das ist doch nur Geldschneiderei. Man sollte doch hier Augenmaß walten lassen. Da fährt man mit sein Roller durch einen Menschenleeren Park und wird da gleich zur Kasse gebeten. Man sollte auch Rollerfahrer durch Fußgängerzonen rollen lassen. Aber bedacht mit Schrittgeschwindigkeit. Wer sich daran nicht hält wie auch die zu zweit auf dem Roller fahren sollten kräftig zur Kasse gebeten werden. Ich bin sogar mit meinem Roller zum Friedhof gefahren mit Schrittgeschwind

  48. 22.

    Das Befahren von Parks ist überall in Berlin verboten und ausschließlich im Tiergarten u.a. auf den extra gekennzeichneten Wegen geduldet. Wieso sich der ADAC darüber ereifern muss verstehe ich nicht. Und Herr Böhmermann muss auch nicht so tun, als könne er nicht lesen oder kann sich alles erlauben.

  49. 21.

    Bei 372.000 Euro Einkommen (Quelle Zeitung Merkur) vom ZDF (GEZ) sollte er sich das Knöllchen locker leisten können. Ich bin froh, dass das Ordnungsamt keinen Prominenten Bonus gibt.

  50. 20.

    Doch, garantiert in der nächsten Sendung. Da wird wieder kräftig ausgeteilt. Da ist Ihr Böhmi ja Spitze. Aber wenn andere den Spieß umdrehen ist Schluss mit Lustig.Beispiel der Imker aus Meissen.

  51. 19.

    Was hat eigentlich der ADAC mit dem Thema "E-Scooter- und Radfahren" zu tun? Dessen Sprecherin scheint keine Ahnung zu haben, dass es in BE Geschütze Grünanlagen gibt, in denen Radfahren verboten ist, es sei denn, es ist auf einem Schild unter dem Tulpenschild ausdrücklich erlaubt.
    Meine Frage wäre, postet Herr Böhmermann jeden Strafzettel oder will er sich nur wichtig machen?

  52. 18.

    Weil das E Bike (Pedelec 25) rechtlich ein Fahrrad ist, damit gelten z.B. auch die Promillegrenzen für Radfahrer. Pedelec 45 und die kleinen Roller sind Leichtkraftfahrzeuge, für die gelten andere Regeln, die z.T. sehr komplex sind. Hier ist leider der Bundestag stark zu kritisieren, oft blickt weder die Verwaltung noch die Polizei durch.

  53. 17.

    Hm. Ist es nicht vielmehr so, dass man die Radwege nicht benutzen MUSS, wenn dieses Schild fehlt? Aber dürfen darf man immer.....

  54. 16.

    Bitte die Begrifflichkeit richtig anwenden. Es wird allzu oft in den Medien leider falsch angegeben. Der von Herrn Böhmermann auf Instagram im Beitrag gezeigte Zettel ist kein Bußgeldbescheid. Es ist eine Bescheinigung über die Erhebenung einer Verwarnung.

  55. 15.

    "Habe ich nicht gewusst".Peinlich Herr Böhmermann,gerade sie,der aus allem was zu saugen versucht für seine Recherche -Satire. oder ist das ungehorsam dem Ordnungsamt gegenüber.?Die dümmste aller Ausreden, habe ich nicht gewusst.

  56. 14.

    Alle motorisierten (kennzeichnungspflichtigen) Fahrzeuge - egal ob E-Fahrzeug oder Verbrennermotor - sind in allen Parks in Berlin verboten!
    Ohne Ausnahme!

  57. 13.

    In der EfkV steht wörtlich drin, dass Radwege zu benutzen sind, wenn dies durch die Zeichen angeordnet ist (blaue Schilder mit Fahrrad drauf). Das ist bei 95% der Berliner Radwege nicht der Fall. Und dort dürfen dann die Roller auch nicht fahren. Das ist offensichtlich der Berliner Verwaltung mangels Rechtskenntnissen nicht bekannt.

  58. 11.

    Versteh ich eigentlich nicht. Ich darf mit meinem E-Bike, das bis zu 25 kmh schnell sein kann, doch auch im Tieregarten fahren. Was macht denn den Unterschied?

  59. 9.

    Na Sie kennen sich ja aus, hier nochmal wie es wirklich ist:
    "E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die kleinen E-Roller verboten."

  60. 8.

    Richtig so!

  61. 7.

    Deshalb wäre es schön, wenn sich die Fahrerinnen und Fahrer der "Leichtkraftzeuge" auch an genau diese Regeln halten würden.

  62. 6.

    Wenn Herr Böhmermann nicht Herr Böhmermann wäre, wäre er vielleicht auch allein drauf gekommen …..

  63. 5.

    Böhmermann war sich dessen nicht bewusst, "trotzdem"(!) hat er etwas Verbotenes getan. Bedeutet im Umkehrschluss, Herr Böhmermann tut sonst nur Verbotenes, wenn er sich dessen bewusst ist(?). Dass die Autoren dieser Nachrichtenmeldung extra den ADAC um Stellungnahme gebeten haben, kann nichts zur Klärung des eigentlichen Sachverhalts beitragen - den hat Böhmermann selbst erklärt - soll hier aber wohl der (moralischen) Rehabilitierung von Böhmermanns Verhalten dienen. Wobei auch im Tiergarten das Radfahren nur auf bestimmten Wegen erlaubt und das Rollerfahren abseits davon in jedem Fall bußgeldwürdig ist.

  64. 4.

    Die Dinger auf denen man steht oder die auf denen man sitzt?

  65. 3.

    Na die 55 € kann Herr Böhmermann doch locker bezahlen. Das ZDF bezahlt ja bestimmt reichlich für seinen Job. Man muss natürlich mit sowas an die Öffentlichkeit gehen. Für mich war das die Nachricht des Tages.

  66. 2.

    „Ich bin drin, dass ist ja einfach...“

  67. 1.

    Die Roller sind Leichtkraftfahrzeuge und dürfen nirgends in Parks, Gehwegen und Radwegen fahren. Es gelten dieselben Alkoholregeln wie bei Autos

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