Aufschub von Haftstrafen -
Verurteilte Straftäter mit kürzeren Gefängnisstrafen, die noch nicht in Haft sind, haben wegen der Coronakrise Aufschub erhalten. Sie müssen ihre Strafen erst nach dem 15. Juli antreten, teilte die Senatsjustizverwaltung am Dienstag mit.
Das gilt nur, wenn die Strafe kürzer als drei Jahre ist, der Täter sich nicht bereits in Untersuchungshaft befindet und es keine sonstigen Gründe dagegen gibt. So will man die Gefängnisse vorsorglich entlasten, falls bei Insassen oder Wärtern Infizierungen auftreten. Nach Urteilen werden die Täter oft nicht sofort eingesperrt, sondern erhalten einen bestimmten Termin zum Antritt der Strafe.
Auch notorische Schwarzfahrer werden vorerst verschont
Außerdem werden 20 Jugendliche aus der Jugendarrestanstalt Berlin-Brandenburg entlassen, weil die Strafe ausgesetzt wird. Bekannt war bereits, dass auch Menschen, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen ins Gefängnis müssen, vorerst verschont bleiben. Dabei gibt es einen Aufschub von vier Monaten. Diese sogenannten Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn etwa notorische Schwarzfahrer zu einer Geldstrafe verurteilt werden, diese aber nicht zahlen wollen oder können. In Berlin sind davon derzeit 271 Menschen betroffen, sie werden jetzt entlassen.
Strafgerichte in Deutschland sollen Hauptverhandlungen wegen der Corona-Krise länger als bisher unterbrechen dürfen. Das Justizministerium arbeitet an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung, die eine Pause für maximal drei Monate und zehn Tage erlaubt. So wolle man verhindern, dass viele Verhandlungen platzen und neu begonnen werden müssen, erklärte das Ministerium am Dienstag.
"Größere Flexibilität für Strafgerichte"
Voraussetzung sei, dass die Hauptverhandlung wegen des Infektionsschutzes nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden könne - zum Beispiel, weil ältere Menschen aus der Risikogruppe beteiligt sind. "Es ist wichtig, Infektionsschutzmaßnahmen zu treffen und
gleichzeitig unsere Gerichte arbeitsfähig zu halten", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Gerichte sollten unabhängig und verantwortungsbewusst entscheiden, was angebracht sei.
Bisher dürfen Hauptverhandlungen in Strafverfahren in der Regel bis zu drei Wochen unterbrochen werden. Wenn es schon mehr als zehn Verhandlungstage gab, ist auch ein Monat Pause erlaubt. Der Richterbund begrüßte den Schritt. "In der aktuell schwierigen Situation braucht es eine größere Flexibilität für die Strafgerichte", sagte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn. Wenn die vorgeschlagene Sonderregelung rasch beschlossen würde, könne sie umgehend in Kraft treten.
Kommentar
Bitte füllen Sie die Felder aus, um einen Kommentar zu verfassen.