Brandenburger Verfassungsgericht - BVB/Freie Wähler verlieren Fraktionsstatus im Landtag

Mo 18.12.23 | 15:16 Uhr
Archivbild: Peter Vida (2.v.l, Fraktionsvorsitzender BVB/Freie Wähler Brandenburg, spricht am 07.11.2023 während einer Pressekonferenz. (Quelle: dpa/Soeren Stache)
Video: rbb24 | 18.12.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/Soeren Stache

Die Freien Wähler verlieren ihren Status als Fraktion im Brandenburger Landtag: Das Landesverfassungsgericht hat einen Eilantrag von BVB/Freie Wähler zur Beibehaltung ihres Fraktionsstatus nach dem Wechsel eines Abgeordneten abgelehnt.

In seiner Begründung habe das Gericht mitgeteilt, dass das angestrebte Organstreitverfahren auch in der Hauptsache unbegründet sei, teilte das Landesverfassungsgericht am Montag mit (Az.: 16/23 EA).

Der Abgeordnete Philip Zeschmann war im November aus der Fraktion BVB/Freie Wähler ausgetreten und zur AfD-Fraktion gewechselt. Die Freien Wähler verloren daraufhin den Status als Fraktion. Der Landtag begründete dies damit, dass die im Fraktionsgesetz geforderte Stärke von fünf Mitgliedern nicht mehr gegeben sei.

Die Freien Wähler waren 2019 mit fünf Prozent und fünf Mitgliedern in den Landtag eingezogen.

Parteichef Vida: "Entscheidung schwer nachvollziehbar"

Die vier verbliebenen Abgeordneten wandten sich nach Zeschmanns Wechsel zur AfD-Fraktion ans Verfassungsgericht und beriefen sich darauf, dass nach einer Landtagswahl eine Fraktion auch mit fünf Prozent der Zweitstimmen und vier Sitzen gebildet werden kann.

Das trifft nach Prüfung des Landtags aber nur in seltenen Fällen zu. Das Verfassungsgericht stellte in seiner Entscheidung dazu fest, die Anwendung der Regelungen zur Mindestgröße einer Fraktion oblägen dem Landtag im Rahmen der parlamentarischen Selbstorganisation.

Die Abgeordneten von BVB/Freie Wähler reagierten enttäuscht auf diese Entscheidung. Man werde sie gleichwohl akzeptieren und nun die Gruppengründung vorantreiben, erklärte der Abgeordnete Matthias Stefke.

Partei-Landeschef Péter Vida teilte mit, man werde "die Weichen richtig stellen und so neuen Anlauf für kommende Erfolge nehmen". Die Entscheidung des Gerichts bezeichnete er als "schwer nachvollziehbar."

Sendung: rbb24, 18.12.2023, 16 Uhr

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