Corona-Regelungen -

Untersagt ist aber eine touristische Nutzung, sagte ein Sprecher des Krisenstabs. Das heißt, man darf sein Wochenendhaus nicht vermieten. Das sieht die seit Wochenbeginn geltende Rechtsverordnung vor, die ebenso Hotels und Pensionen betrifft.
Der Sprecher betonte, einen regelrechten Reiseverkehr von Berlin nach Brandenburg wünsche die Landesregierung nicht: Sie appelliere daher an Berliner, sich gut zu überlegen, ob sie wirklich nach Brandenburg fahren müssten.
Sendung: Antenne Brandenburg, 23.03.2020, 18:00 Uhr
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