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Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Neben zehntägiger Quarantäne

Für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt in Brandenburg ab sofort Test-Pflicht

In Brandenburg ist bei der Einreise aus ausländischen Corona-Risikogebieten neben einer zehntägigen Quarantäne künftig auch ein Corona-Test vorgeschrieben. Diese Änderung der Quarantäneverordnung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie die Staatskanzlei mitteilte.

Die neue Verordnung legt fest, dass sich Reisende höchstens 48 Stunden nach oder unmittelbar vor ihrer Wieder-Einreise nach Brandenburg auf das Coronavirus testen lassen müssen. Von der Regelung ist auch das Nachbarland Polen betroffen.

Ausnahmen für Berufspendler und Verwandtenbesuche

Die Verordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt zunächst bis Ende Januar. Ausnahmen gelten weiterhin für Berufspendler, Schüler und für Besuche bei engen Verwandten oder Lebenspartnern.

Des Weiteren gilt in allen Brandenburger kreisfreien Städten und Landkreisen außer in Oberhavel die 15-Kilometer-Regel für Sport, Bewegung an der frischen Luft und tagestouristische Ausflüge. Das heißt, Menschen aus den Städten und Kreisen dürfen private Aktivitäten nur bis maximal 15 Kilometer außerhalb ihrer Stadt beziehungsweise ihres Landkreises ausüben.

Die Brandenburger Krankenhäuser sind nun zudem angewiesen, 30 Prozent ihrer Intensivbetten mit Beatmungsgeräten und 20 Prozent ihrer normalen stationären Betten für Covid-19-Patienten vorzuhalten.

Sendung: Brandenburg aktuell, 12.01.2021, 19:30 Uhr

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