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Video: Abendschau l 14.04.2021 l Anna-Maria Deutschmann | Quelle: dpa/Christoph Soeder

Corona-Tests für Schüler

Testpflicht an Schulen in Brandenburg und Berlin stößt auf Kritik

Ab Montag sollen Schüler in Berlin und Brandenburg regelmäßig auf das Coronavirus getestet werden, doch an dem Vorhaben mehrt sich Kritik. Die einen sehen Kinderrechte verletzt, die anderen fordern zusätzliches Personal.

Die Corona-Testpflicht für Schüler in Berlin und Brandenburg stößt kurz vor ihrem Inkrafttreten auf heftige Kritik. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in Berlin (GEW) kritisierte, es gebe keine klaren Vorgaben, wie die Testungen durchgeführt werden sollten. "Das verunsichert in dieser angespannten Situation die Kolleginnen und Kollegen zusätzlich", bemängelte der GEW-Vorsitzende, Tom Erdmann am Mittwoch.

In Berlin und in Brandenburg soll jeder Schüler ab Montag zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet werden. Die GEW begrüße die verpflichtenden Tests prinzipiell, halte aber unterstützende Maßnahmen für notwendig. "Gerade Grundschulkinder brauchen bei der Durchführung der Tests viel Hilfe. Es fängt beim Öffnen der Stäbchentasche und der Selbsttests und beim Verschließen der Röhren an", sagte Erdmann. Oft müssten die Test-Kits außerdem noch umgepackt werden, weil Komponenten nicht zueinander passten.

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GEW fordert unterstützendes Personal an Berliner Schulen

Der Hinweis auf Österreich laufe ins Leere. "Viele Schulen dort haben eigenes medizinisches Personal, das bei der Durchführung der Tests unterstützen kann", sagte Erdmann weiter. "Gerade bei jüngeren Schülerinnen und Schülern ist das notwendig." Die Berliner GEW fordere deshalb unterstützendes Personal an allen Berliner Schulen.

Außerdem müssten Schulen auch alternative Möglichkeiten zur Kontrolle der Testpflicht anwenden können, so die Gewerkschaft. Beim Betreten der Gebäude könnten zum Beispiel die zu Hause verwendeten negativen Teststreifen vorgezeigt und gegen neue Tests für den nächsten Tag eingetauscht werden.

Unterrichtszeit durch Tests in der Schule weiter verkürzt

Kritik an der Testpflicht kam auch vom Kinderschutzbund Berlin "Grundsätzlich ist die Testpflicht für Kinder an Berliner Schulen zu begrüßen", teilte Christian Neumann von dem Verband am Mittwoch mit. Das Testkonzept sei jedoch nicht durchdacht und lasse viele Fragen unbeantwortet.

So sei beispielsweise fraglich, wie Kinder bei einem positiven Testergebnis betreut werden sollen. "Kinder haben Ängste und sind bei einem positiven Testergebnis im Klassenraum großer Scham ausgesetzt", sagte Neumann. Dem Schulpersonal sollte das Testergebnis vertraulich und mündlich mitgeteilt werden, das gleiche Recht hätten auch Kinder und Jugendliche.

Außerdem werde die ohnehin kurze Unterrichtszeit durch die Tests in der Schule weiter verkürzt. Es sei stattdessen sinnvoll, die Schülerinnen und Schüler vor dem Betreten der Schule zu testen. Sollte es Tests in der Schule geben, müssten separate Räumlichkeiten, der Schutz der Privatsphäre und enge pädagogische Begleitung gewährleistet sein, forderte der Kinderschutzbund.

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Brandenburger Schulbeirat kritisiert Testkonzept für Schulen

Der Brandenburger Landesschulbeirat (LSB) hatte sich bereits am Dienstagabend gegen die von Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) geplanten Testungen in Schulen ausgesprochen. Der Beirat lehne das Testkonzept für die in Schulen Tätigen ab und erwarte ein Konzept für die Testung aller an Schulen Beteiligten im ausschließlich häuslichen Umfeld, heißt es in einem am Dienstagabend veröffentlichten Schreiben des Gremiums.

Der LSB schreibt darin, dass dafür Personal in Schutzkleidung und eine Anleitung für die Durchführung der Tests erforderlich wären. "Wir gehen davon aus, dass sich keine Lehrerinnen oder Lehrer dazu bereiterklären, Kinder in der Schule zu testen", heißt es in dem Schreiben. Zudem argumentiert der Beirat, dass nur zwei Tests pro Woche ohnehin keine ausreichende Sicherheit böten.

Schüler sollen in separaten Räumen getestet werden

Ab kommenden Montag gilt auch in Brandenburg eine Testpflicht für Schüler zwei Mal pro Woche vor Betreten der Schule. Diese sollen grundsätzlich zu Hause durchgeführt werden. Ernst hatte aber vergangenen Freitag im Landtag erklärt, dass Schüler, die den Test vergessen hätten, in einem separaten Raum in den Schulen getestet werden sollen.

Ministeriumssprecherin Ulrike Grönefeld präzisierte am Mittwoch, dass dies nur für Ausnahmefälle gelten solle. "Wenn Kinder die Testbescheinigung der Eltern vergessen haben, wäre es schön, wenn sie in der Schule getestet werden könnten - weil sie sonst nach Hause geschickt werden müssten", sagte Grönefeld. "Dafür könnten die Schulen - genauso wie Masken - auch Tests bereit halten." Dazu solle es nochmals ein Gespräch mit dem LSB geben.

Ein Schüler aus Brandenburg hatte zuletzt versucht, mit einem Eilantrag gerichtlich gegen die Testpflicht vorzugehen. Am Mittwoch lehnte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg es schließlich ab, die Testpflicht in der Brandenburger Eindämmungsverordnung vorläufig auszusetzen. Der Schüler hatte seinen Antrag damit begründet, dass diese Regelung im Infektionsschutzgesetz keine hinreichende Grundlage finde.

Vom Gericht hieß es zur Begründung, dass die Pandemie der Schutz von Leben und Gesundheit vieler Menschen die Testpflicht rechtfertige. Die Ungleichbehandlung zwischen getesteten und nicht getesteten Schülern sei durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt.

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In den Brandenburger Grundschulen soll ab der kommenden Woche im Rahmen des Wechselunterrichts wieder die Präsenzpflicht gelten. Nach Angaben des Landeselternrates hat Bildungsministerin Ernst die Eltern darüber in einem Brief informiert. Schülerinnen und Schüler müssen sich dann zweimal wöchentlich testen lassen, um am Unterricht teilnehmen zu dürfen. Die Hygieneregeln wie etwa Abstandsgebot und Maske tragen bleiben auch mit der Testpflicht bestehen.

Wie lange die Präsenzpflicht für Schulen in Brandenburg und Berlin gelten wird, könnte allerdings bald von der aktuellen Infektionslage abhängig gemacht werden. Das Bundeskabinett brachte am Dienstag eine "Bundes-Notbremse" für Schulen auf den Weg, die noch Bundestag und Bundesrat passieren muss. Demnach soll es künftig bundeseinheitliche Regeln auch bei Schulschließungen geben. Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz 200, soll Präsenzunterricht an Schulen untersagt werden.

Bildungsministerin Ernst, die zugleich Präsidentin der Kultusministerkonferenz ist, begrüßte das Vorhaben. Am Mittwoch bekräftigte sie im Rahmen einer Online-Diskussion des Beamtenbundes dbb: "Wenn dieses Bundesgesetz allein dafür schon helfen würde, wäre es glaube ich ein guter Schritt, weil das hat alle Nerven strapaziert."

Sendung: Brandenburg aktuell, 14.04.2021, 19:30 Uhr

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