rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Quelle: dpa/Axel Heimken

Pandemiebekämpfung

Berlin und Brandenburg beraten 2G-Regel

Erleichterungen für Geimpfte und Genesene - aber nicht für Menschen, die nur einen negativen Coronatest haben: Die Einführung der 2G-Regel könnte in Berlin und Brandenburg bald Realität werden, am Dienstag beraten die Landesregierungen darüber.

Weitere Erleichterungen für Geimpfte und Genesene mit Einführung der 2G-Regel beschäftigen am Dienstag die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg.

Zur Debatte steht, in welcher Form und in welchen Bereichen solche "2G"-Regelungen kommen könnten. Der rot-rot-grüne Senat hatte bereits in den vergangenen Wochen darüber diskutiert. Entscheidungen dazu wurden aber bisher mit Verweis auf die komplexe Materie und viele damit zusammenhängende Fragen nicht getroffen. Es gehe bei den Beratungen zunächst nur um eine "Option", sagte die Berliner Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) dem rbb. In einigen Bereichen, etwa den Clubs, sei das 2G-Modell durch ein Gerichtsurteil bereits vorgegeben. Kalayci verwies darauf, dass eine generelle Zugangsbeschränkung für Ungeimpfte grundrechtlich schwierig sein könnte. "Die Delta-Variante hat noch viel Raum, sich auszubreiten", so die Senatorin. "Es kann ein Moment kommen, wo wir einen Lockdown verhindern wollen, da würde 2G in Frage kommen." Durch weitere niedrigschwellige Impfaktionen wolle man aber zunächst versuchen, die Impfquote zu erhöhen.

Diskussion über 2G-Regel

Sollen Nichtgeimpfte draußen bleiben? - ein Pro und Contra

Sollen Geimpfte und Genesene immer öfter unter sich bleiben? Und Impfverweigerer das Nachsehen haben? Die 2G-Regel ist so umstritten wie die Impfung selbst. Ein Pro und Contra darüber, was eine Gesellschaft verlangen kann - und was nicht. Von Birgit Raddatz und Iris Sayram

Auch Brandenburg steht vor Einführung der 2G-Regel

Auch Brandenburg steht vor der Einführung der "2G-Regel", das Kabinett entscheidet am Dienstagnachmittag darüber, ob Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen die Option haben sollen, nur diesen beiden Gruppen sowie Kindern bis zwölf Jahren einen Zutritt zu gewähren. Dafür sollen Corona-Auflagen wegfallen.

Die Brandenburger Landkreise und kreisfreien Städte sollen weitere Schutzmaßnahmen treffen können, wenn dies wegen eines Corona-Ausbruchs nötig ist, zum Beispiel eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen. Die neue Verordnung soll vom 16. September bis zum 13. Oktober gelten.

Das "2G"-Modell geht auf einen Vorstoß Hamburgs zurück. In Frage kommen dafür etwa Gastronomie und Hotellerie, Sport- oder Kultureinrichtungen. Bisher wird vielfach die 3G-Regel angewandt. Darunter fallen Geimpfte, Genesene und Getestete. Bei 2G bleiben Ungeimpfte außen vor, auch wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.

"Walk-in-Angebote" ab Montag

Berliner können sich im Döner-Laden und im Zoo impfen lassen

Einen Döner als Dankeschön, eine Spritze in der Halbzeitpause der Eisbären und der Hertha oder im Berliner Zoo: Wer will, kann sich ab Montag wieder an außergewöhnlichen Orten gegen Corona impfen lassen - ganz spontan und ohne großen Aufwand.

Senat berät über Wegfall der Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte

Der Berliner Senat werde am Dienstag zudem darüber beraten, ob ungeimpfte Arbeitnehmer zukünftig eine Lohnentschädigung erhalten sollen. Über diese Möglichkeit werde am Dienstag beraten, kündigte Kalayci an. Sie kritisierte in der rbb-Abendschau den Bund für eine fehlende einheitliche Regelung.

Bereits Ende August hat Bayern für sich entschieden, dass diese Arbeitnehmer keinen solchen Anspruch mehr nach dem Infektionsschutzgesetz haben. In der vergangenen Woche sind weitere Bundesländer dem Modell gefolgt. "Was ich an der Sache kritisiere", sagte Kalayci: "Herr Spahn kommt mit solchen Ideen, ohne einen konkreten Vorschlag zu machen. Das kann man nicht den Ländern überlassen."

Das bundesrechtliche Infektionsschutzgesetz enthält die Möglichkeit, Arbeitnehmern einen entfallenen Lohn zu entschädigen, wenn sie in Quarantäne gehen müssen. Allerdings kann diese Entschädigung auch verweigert werden, wenn die Quarantäne durch eine Schutzimpfung hätte vermeiden können. Zuständig für die Entschädiung sind jedoch bisher die Länder.

Sendung: Abendschau, 13.09.2021, 19:30 Uhr

Artikel im mobilen Angebot lesen