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Audio: rbb24 Brandenburg aktuell | 03.04.2022 | Franziska Tenner | Quelle: dpa/Sina Schuldt

Ab 3. April

Brandenburg lockert viele Corona-Regeln - Testpflicht in Schulen bleibt

Am Sonntag treten die Basis-Schutzmaßnahmen in Brandenburg in Kraft. So ist das Einkaufen wieder ohne Maske möglich - eine Maskenpflicht bleibt aber im öffentlichen Nahverkehr. In den Schulen muss weiter gestestet werden. 2G- und 3G-Regeln fallen.

Nach Berlin sind an diesem Sonntag auch in Brandenburg die meisten Corona-Regeln aufgehoben worden. So entfällt die 3G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos. Auch die 2G-Regel in Diskotheken, die Obergrenze bei Großveranstaltungen und die Maskenpflicht in Schulen und im Handel werden gekippt.

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) appellierte dennoch an die Bevölkerung, sich weiter besonnen und rücksichtsvoll zu verhalten. Sie rief am Sonntag dazu auf, in Innenräumen freiwillig eine Schutzmaske zu tragen, auch wenn dies nicht mehr vorgeschrieben sei. "Das Infektionsgeschehen wird aktuell von dem Omikron-Subtyp BA.2 dominiert. Diese Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch", erklärte sie.

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Corona-Verordnung stößt auf geteiltes Echo

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg betonte, dass auch die Mitarbeiter geschützt werden müssten. Wenn viele Beschäftigte Wert darauf legen, könne ein Unternehmer auch bestimmen, dass im Haus weiterhin Masken getragen werden müssen, sagte Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke Antenne Brandenburg vom rbb.

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg erwartet, dass zahlreiche Kunden weiterhin Maske tragen werden, auch wenn es freiwillig ist. Man setze auf die Eigenverantwortung, teilte der Verband mit.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt vorerst bestehen

Die FFP2-Maskenpflicht gilt bis mindestens zum 30. April weiter für Fahrten in Bussen und Bahnen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht eine OP-Maske. Auch das Kontroll- und Servicepersonal mit Kontakten zu anderen Personen muss mindestens eine OP-Maske tragen.

Auch für den Besuch von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird die Maskenpflicht beibehalten. Wer dort arbeitet, muss die FFP2-Maske bei körpernahen Tätigkeiten tragen, sonst eine OP-Maske. Patienten in Kliniken und Arztpraxen oder Bewohner müssen mindestens eine OP-Maske tragen.

Reisen ins In- und Ausland

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Ausnahmen bei Maskenpflicht

Von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Gehörlose, Schwerhörige und ihre Begleitpersonen ausgenommen, auch Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, eine Maske zu tragen. Sie müssen aber ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorweisen.

Personal ist von der Maskenpflicht befreit, wenn die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln durch geeignete technische Vorrichtungen verringert wird. Diese Ausnahmen gelten nicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Tageskliniken sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.

Testpflicht für Schüler bleibt vorerst bestehen

In Brandenburger Schulen fällt die Maskenpflicht weg. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an drei Tagen pro Woche bleibt aber vorerst bestehen, ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Kinder.

Ungeimpfte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssen sich täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht).

Wer in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeitet und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht an jedem Arbeitstag einen Test. Das Kabinett hatte am Dienstag einen Basisschutz auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes des Bundes beschlossen.

Für Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Das gilt auch für ungeimpfte Personen.

Brandenburg plant Hotspot-Regelung

Die Länder können für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen zum Beispiel mit Maskenpflicht im Handel und Zugangsregeln verhängen. Dafür muss das Landesparlament eine kritische Lage feststellen. Die rot-schwarz-grüne Koalition plant nach Angaben der SPD im Landtag eine solche Regelung über den Basisschutz hinaus. Die drei Parteien beraten aber noch darüber.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.04.2022, 09:00 Uhr

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