Reisen ins In- und Ausland - Auf diese konkreten Corona-Regeln sollten sich Oster-Urlauber einstellen

So 03.04.22 | 10:32 Uhr | Von Frank Preiss
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Die ersten Urlauber nutzen das Fruehlingswetter zum Spaziergang auf der Seebruecke in Binz (Landkreis Vorpommern-Ruegen). (Quelle: dpa/Jens Koehler)
Bild: dpa/Jens Koehler

Auch im Tourismus entfallen Anfang April die meisten Corona-Schutzmaßnahmen. Trotzdem müssen beim bevorstehenden Osterurlaub einige Dinge beachtet werden. Das gilt besonders für Auslandsreisen - und für zwei Bundesländer. Von Frank Preiss

Wenn am 11. April in Berlin und Brandenburg die Osterferien beginnen, werden viele Menschen ihrem aufgestauten Fernweh freien Lauf lassen - in Zeiten fallender Corona-Regeln dürften einige Urlauber das nachholen wollen, was ihnen zuletzt oft verwehrt geblieben ist.

Wer lieber zuhause bleiben möchte oder in Berlin und Brandenburg urlauben will, kann sich tatsächlich auf weitreichende Lockerungen der Corona-Maßnahmen einstellen: Maskenpflichten, Abstandsregelungen, 3G oder 2G sowie weitere Kontaktbeschränkungen gibt es im Hotel- und Gastgewerbebereich nicht mehr - es sei denn, das betroffene Gebiet wird bis zu den Osterferien noch zu einem "Hotspot" erklärt.

Grundsätzlich gilt jedoch bei Restaurants, Hotels und Cafés sowie in Kultureinrichtungen wie Museen, Opern- und Theaterhäusern immer das Hausrecht - es kann also sein, dass solche Etablissements auch dann auf Maske oder Test bestehen, wenn dies per staatlicher Regel nicht mehr Pflicht ist. Die Staatsoper Unter den Linden, Deutsche Oper und Komische Oper haben bereits angekündigt, an einer Maskenpflicht festhalten zu wollen. Entsprechend wollen auch Deutsches Theater und Berliner Ensemble agieren. Bei der Schaubühne, Volksbühne und in der Philharmonie sind ebenfalls solche Regelungen im Gespräch.

Weiterhin strenge Regeln in zwei Bundesländern

Auf weiterhin strenge Corona-Regeln müssen sich all jene einstellen, die in den Osterferien nach Rügen, an die mecklenburgische Seenplatte und nach Usedom fahren wollen - oder die einen Städtetrip nach Hamburg planen: Mecklenburg-Vorpommern hat das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant dies ebenfalls.

Soll heißen: Hier gelten auch weiterhin Maskenpflicht im Hotel, im Supermarkt und Einzelhandel sowie 3G- oder auch 2G-Zugangsbeschränkungen in bestimmten Bereichen. Lediglich über die Osterfeiertage wurde die 3G-Regelung für die Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern außer Kraft gesetzt, um Wettbewerbsnachteile mit dem Nachbarland Schleswig-Holstein auszuschließen – dort gilt nämlich schon ab Anfang April der Basisschutz und mit ihm nur noch wenige Corona-Schutzmaßnahmen.

Allerdings stehen die verlängerten Corona-Regeln in Mecklenburg-Vorpommern noch unter Vorbehalt: AfD und FDP im Landtag haben Klagen gegen diese Mehrheitsentscheidung des Landtags angekündigt.

Maskenpflicht in Zügen und Flugzeugen

In Zügen der Deutschen Bahn sowie in Flugzeugen auf innerdeutschen Verbindungen gilt weiterhin eine Maskenpflicht, für die 3G-Regel gibt es aber keine gesetzliche Verpflichtung mehr. Fluggesellschaften können allerdings ihr Hausrecht nutzen und damit auch weiterhin bei innerdeutschen Flügen einen Impf- oder Genesenennachweis oder eben ein negatives Testergebnis verlangen. Flugreisende sollten sich also unbedingt vorab bei der jeweiligen Airline informieren.

In Zügen der Deutschen Bahn gilt die 3G-Regel nur noch für das Bord-Restaurant - übrigens während der Ferienzeit auch für Schüler, wie die Bahn auf ihrer Internetseite [bahn.de] mitteilt. Die sind ansonsten ebenso wie Kinder unter 6 Jahre von der 3G-Regel in der Bord-Gatsronomie ausgenommen. Im Regionalverkehr gelten derweil die jeweiligen Regelungen der Länder. Doch die sehen - bis auf Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg - auch keine 3G-Beschränkungen mehr vor, wohl aber weiterhin eine Maskenpflicht.

Für die Gebäude des BER gibt es seitens der Betreiber eine Empfehlung zum Tragen einer medizinischen Maske für Reisende wie auch Besucher und Abholende [ber.berlin-airport.de]. In Bahnhöfen der Deutschen Bahn gilt bei der Maskenpflicht die jeweilige Landesverordnung. Die Bahn empfiehlt aber allen Reisenden, auch auf Bahnsteigen und in Wartehallen eine Maske zu tragen.

Urlaubsländer wie Spanien fordern 3G-Nachweise

Wer in den Osterferien aus Deutschland ins Ausland reist, muss die Einreisebestimmungen des Ziellands beachten, betont das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Für viele Reiseziele ist weiterhin ein 3G-Nachweis erforderlich, einige Länder verlangen auch zwingend einen Impfnachweis.

Die meisten Flughäfen in Deutschland haben Stationen eingerichtet, an denen Passagiere sich auf Covid-19 testen lassen können. Wer sich am Flughafen testen lassen möchte, sollte aber beachten, dass es auch da zu Wartezeiten kommen kann.

Auf einer speziellen Seite des Auswärtigen Amtes [auswaertiges-amt.de] kann man sich vorab informieren, welche Einreisebestimmungen das jeweilige Zielland hat. Spanien beispielsweise stuft Deutschland derzeit (Stand 30. März) als Risikogebiet ein. Das bedeutet: Alle Reisenden ab 12 Jahre brauchen entweder ein negatives Testergebnis (Antigen-Test oder PCR-Test), das höchstens 72 Stunden (PCR) bzw. 24 Stunden (Antigen-Schnelltest) alt sein darf, oder einen Nachweis über die vollständige bzw. Booster-Impfung. Möglich ist auch ein Nachweis über eine Genesung, die aber nicht länger als 180 Tage zurückliegen darf. Spanien-Reisende müssen außerdem online ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen.

Auch Länder wie Frankreich, Italien und die Türkei bestehen weiterhin auf die 3G-Regelung. Für Italien muss wie in Spanien die Einreise über ein Online-Formular angemeldet werden.

Auch bei Einreise nach Deutschland gilt weiterhin 3G

Wer nach Deutschland zurückkehrt oder einreist, muss sich ebenfalls weiterhin an die 3G-Regel halten. Die entsprechende "Coronavirus-Einreiseverordnung" [bundesgesundheitsministerium.de] wurde schon im März bis zum 28. April verlängert. Für alle Reiserückkehrer gilt 3G - sie müssen also entweder den Nachweis einer vollständigen Impfung (Dreifach-Impfung), einen Genesenennachweis oder einen aktuellen Corona-Test vorlegen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter zwölf Jahren.

Die Einreiseregeln gelten für alle Länder unabhängig davon, ob man aus einem Nicht-Risikogebiet, einem Hochrisiko-Gebiet oder einem Virusvarianten-Gebiet einreist. Übrigens auch bei Reisen mit der Bahn.

Eine digitale Einreiseanmeldung wird nur bei der Einreise aus einem Hochrisiko- oder Virusvarianten-Gebiet benötigt. Da aktuell neben der global dominierenden Omikron-Variante keine weiteren in bedrohlichem Ausmaß grassieren, werden laut Robert-Koch-Institut (RKI) derzeit keine Staaten unter diesen Überbegriffen geführt. Das kann sich aber jederzeit ändern und Reisende sollten sich rechtzeitig auf der entsprechenden Online-Liste des RKI [rki.de] informieren.

Sendung: Abendschau, 31. März 2022, 19:30 Uhr

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Beitrag von Frank Preiss

10 Kommentare

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  1. 10.

    Mensch RBB! In SH wurden bereits am 20.3. alle Maßmahmen beendet. Als einziges Bundesland. Wieso MP Schlesig sich von der Verlängerung der Maßnahmen einen eigenen Vorteil verspricht bleibt ihr Geheimnis. Vielleicht sollte sie noch am 12.4. die Maßnahmen außer Kraft setzen. Da soll es sehr warm werden.

  2. 9.

    „Es bleibt also weiterhin die Frage, wie sich jemand alles merken soll.“

    Wenn Sie unbedingt möchten, können Sie das zwar gerne tun – davon hält Sie schließlich keiner ab – aber seien Sie beruhigt: Wirklich niemand verlangt von Ihnen, hier komplette Artikel auswendig zu lernen. Dieser hier dient lediglich der Information, welche Regeln in der Region oder in dem Land, die bzw. das Sie eventuell bereisen wollen, aktuell gelten.

    Was die Maskenpflicht im ÖPNV betrifft: Da hier immer wieder gerne (wie von Ihnen nun auch wieder) behauptet wird, dass so viele sich nicht an die Maskenpflicht halten würden, habe ich nun schon öfter mal bewusst die Augen offengehalten und darauf geachtet – und kann das überhaupt nicht bestätigen. Die, die das nicht tun, sind wirklich die absolute Ausnahme.

    Schönen Sonntag noch!

  3. 8.

    Eine Krise nach der anderen, Deutschlands Politiker bekommen nichts in den Griff.
    Die Regierenden nicht und die ehemals Regierenden, nennen sich jetzt Opposition, auch nicht.
    Wie sind total am Arm.

  4. 7.

    Hallo,

    Vielen Dank für den Hinweis - Sie haben recht. Wir haben die Stelle im Text korrigiert.

    Viele Grüße.

  5. 6.

    Ist ja ok, wenn ein Bundesland meint, in vollem Umfang Hotspot zu sein. Wenn dann aber aus wirtschaftlichen Gründen über die Osterfeiertage die Gastronomie öffnen darf, habe ich kein Verständnis mehr. Also Gesundheit und Vorsorge aus wirtschaftlichen Gründen? Tolle Politik und für mich ein Grund, ein anderes Urlaubsziel zu suchen - schade, habe Rügen sehr gemocht, und Tschüss.

  6. 5.
    Antwort auf [Peter] vom 03.04.2022 um 10:26

    Nein, tun sie nicht. Sonst wüssten sie das das Online-Formular Spanien nur für See- und Luftreisen gilt und man auf dem Landweg frei einreisen kann...

  7. 4.

    "Wir empfehlen ankommenden und abfliegenden Passagieren sowie Abholern und Besuchern des Flughafens, eine medizinische Maske zu tragen und – wo immer möglich – Abstand zu anderen Personen zu halten. "lieber Rbb das habe ich gerade auf der Seite des BER gefunden.
    Es besteht eine Empfehlung und keine Pflicht.
    Für euch in der Redaktion einen schönen Sonntag.

  8. 3.

    Es bleibt also weiterhin die Frage, wie sich jemand alles merken soll. Wie es um "mehr Eigenverantwortung" steht, war für uns gestern zu sehen. ÖPNV = MaskenPFLICHT FFP2. Also mit der FFP2 ist das schon die ganze Zeit so. Geschätzt dreißig Prozent nicht. Neu, man übt schon mal ganz ohne. Für den Fall, das sich eine Kontrolle verirrt, Maske als Kinnhalter. BVG und Bahn hat es bisher nicht interessiert. Und freiwillig setzen die Leute auch keine Maske auf. Nur wir bei dichtem Gedränge auf'm Markt

  9. 2.

    Ich finde es gut, dass Theater und Opernhäuser an der Maskenpflicht festhalten. Das sollte der Einzelhandel auch wieder tun.
    Gestern Nachmittag im Schlosspark Theater wurde es freigestellt eine Maske zu tragen und ich fand es sehr gut, dass die meisten Zuschauer auch eine aufhatten.

  10. 1.

    Was zum Teufel soll die Außerkraftsetzung der Hotspotregelung in MVP über die Osterfeiertage? Macht das Virus da frei? Schönes Ei im Nest!

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