Ab 3. April - Brandenburg lockert viele Corona-Regeln - Testpflicht in Schulen bleibt

So 03.04.22 | 10:29 Uhr
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Eine Passantin hält eine FFP-2 Maske in der Hand. (Quelle: dpa/Sina Schuldt)
Audio: rbb24 Brandenburg aktuell | 03.04.2022 | Franziska Tenner | Bild: dpa/Sina Schuldt

Am Sonntag treten die Basis-Schutzmaßnahmen in Brandenburg in Kraft. So ist das Einkaufen wieder ohne Maske möglich - eine Maskenpflicht bleibt aber im öffentlichen Nahverkehr. In den Schulen muss weiter gestestet werden. 2G- und 3G-Regeln fallen.

Nach Berlin sind an diesem Sonntag auch in Brandenburg die meisten Corona-Regeln aufgehoben worden. So entfällt die 3G-Regel in Gaststätten, Theatern und Kinos. Auch die 2G-Regel in Diskotheken, die Obergrenze bei Großveranstaltungen und die Maskenpflicht in Schulen und im Handel werden gekippt.

Die Brandenburger Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) appellierte dennoch an die Bevölkerung, sich weiter besonnen und rücksichtsvoll zu verhalten. Sie rief am Sonntag dazu auf, in Innenräumen freiwillig eine Schutzmaske zu tragen, auch wenn dies nicht mehr vorgeschrieben sei. "Das Infektionsgeschehen wird aktuell von dem Omikron-Subtyp BA.2 dominiert. Diese Variante überträgt sich sehr leicht von Mensch zu Mensch", erklärte sie.

Corona-Verordnung stößt auf geteiltes Echo

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg betonte, dass auch die Mitarbeiter geschützt werden müssten. Wenn viele Beschäftigte Wert darauf legen, könne ein Unternehmer auch bestimmen, dass im Haus weiterhin Masken getragen werden müssen, sagte Hauptgeschäftsführer Olaf Lücke Antenne Brandenburg vom rbb.

Der Handelsverband Berlin-Brandenburg erwartet, dass zahlreiche Kunden weiterhin Maske tragen werden, auch wenn es freiwillig ist. Man setze auf die Eigenverantwortung, teilte der Verband mit.

Maskenpflicht im ÖPNV bleibt vorerst bestehen

Die FFP2-Maskenpflicht gilt bis mindestens zum 30. April weiter für Fahrten in Bussen und Bahnen. Bei der Schülerbeförderung und für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr reicht eine OP-Maske. Auch das Kontroll- und Servicepersonal mit Kontakten zu anderen Personen muss mindestens eine OP-Maske tragen.

Auch für den Besuch von Krankenhäusern, Pflegeheimen, Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften wird die Maskenpflicht beibehalten. Wer dort arbeitet, muss die FFP2-Maske bei körpernahen Tätigkeiten tragen, sonst eine OP-Maske. Patienten in Kliniken und Arztpraxen oder Bewohner müssen mindestens eine OP-Maske tragen.

Ausnahmen bei Maskenpflicht

Von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren, Gehörlose, Schwerhörige und ihre Begleitpersonen ausgenommen, auch Menschen, denen es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, eine Maske zu tragen. Sie müssen aber ein entsprechendes ärztliches Zeugnis vorweisen.

Personal ist von der Maskenpflicht befreit, wenn die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln durch geeignete technische Vorrichtungen verringert wird. Diese Ausnahmen gelten nicht für Besucherinnen und Besucher in Krankenhäusern, Tageskliniken sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen.

Testpflicht für Schüler bleibt vorerst bestehen

In Brandenburger Schulen fällt die Maskenpflicht weg. Die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler an drei Tagen pro Woche bleibt aber vorerst bestehen, ausgenommen sind vollständig geimpfte und genesene Kinder.

Ungeimpfte Lehrkräfte sowie das sonstige Schulpersonal, das Kontakte zu Schülern oder zu Lehrkräften hat, müssen sich täglich auf Corona testen lassen (Antigen-Tests zur Eigenanwendung ohne fachliche Aufsicht).

Wer in Krankenhäusern oder Pflegeheimen arbeitet und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, braucht an jedem Arbeitstag einen Test. Das Kabinett hatte am Dienstag einen Basisschutz auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes des Bundes beschlossen.

Für Zusammenkünfte im privaten und öffentlichen Raum gibt es keine Kontaktbeschränkungen mehr. Das gilt auch für ungeimpfte Personen.

Brandenburg plant Hotspot-Regelung

Die Länder können für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen zum Beispiel mit Maskenpflicht im Handel und Zugangsregeln verhängen. Dafür muss das Landesparlament eine kritische Lage feststellen. Die rot-schwarz-grüne Koalition plant nach Angaben der SPD im Landtag eine solche Regelung über den Basisschutz hinaus. Die drei Parteien beraten aber noch darüber.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.04.2022, 09:00 Uhr

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45 Kommentare

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  1. 45.

    Definiere mal „Deppen“. Ansonsten ist das nur eine pauschale Beleidigung anderer Menschen, die offenbar anders denken als du.

  2. 44.

    Ich vermute es ist auch für sie ein Fremdwort.
    Denn auch „Deppen“ entscheiden jeden Tag hunderte Male in Eigenverantwortung … essen ich ein Brötchen oder Müsli… geh ich heute zu Fuß oder Rad oder Auto oder…. Ziehe ich heute die dicke Jacke und Mütze an oder lasse ich die Mütze weg… und das alles ohne vorher zu schauen wie ist denn der Mainstream zu diesen Themen…. und genau aus dieser Eigenverantwortung heraus setzt man die Maske auf oder eben nicht.
    Die Eigenverantwortung hat nämlich kein, durch die Mehrheit definiertes, Ziel.

  3. 42.

    "dann viel weniger Antikörper" Aber es hieß doch immer aus allen Kanälen und auch dem Bundesministerium, daß der Antikörpertiter nicht aussagefähig ist für die Schutzwirkung der Impfung. Deshalb wird ja auch nicht der Ak-Titer nach der Impfung bestimmt zur Überprüfung und es wird auch nicht empfohlen, das zu tun. Ist der Ak-Titer nun doch wieder wie bei vielen anderen Impfungungen ein wichtiger Parameter? Wissen Sie da aktuell was neues?

  4. 41.

    "Der Schutz der Nichtgeimpften rechtfertigt nicht mehr alles."

    Die Nichtgeimpften verlangen auch von niemandem "Schutz".
    Die können sehr gut auf sich selbst aufpassen, wenn sie das wollten, hätten sie sich ja impfen lassen.
    Kein Nichtgeimpfter hat jemals von anderen gefordert, sich seinetwegen einzuschränken.

    Die Maßnahmen sind rein politischer Willkür und die Maskenpflicht ist nur boshafte Schikane.

  5. 40.

    So ist es. Selbst Lauterbach bekennt nun klar, dass die Rechte der Geimpften nicht länger aufgrund der gezogen Impfquote eingeschränkt werden dürfen. Der Schutz der Nichtgeimpften rechtfertigt nicht mehr alles.

  6. 38.

    Die Inzidenzen wurden als Indikator im vergangenen Herbst abgeschafft, schon vergessen?

  7. 37.

    Warum was wollen sie erreichen, erst im Juni oder September mit Corona in Kontakt kommen statt 2 Monate nach dem boostern 5 oder 8 Monate, mit dann viel weniger Antikörper oder ist das Virus im Juni ungefährlicher?

  8. 34.

    Und wenn? Wendehälse gab es schon eh und jeh. Es wird hoffentlich einiges passieren. Jedoch sagt der Realist in mir, dass wieder viel angeblich von nichts gewusst hätten oder gezwungen wurden.
    PS: Denken hilft.

  9. 31.

    Ich weiß nicht welche Kommentare sie hier meinen, ich lese nur ängstliche und für immer Maske tragen wollende Kommentare.
    Ich denke das repräsentiert aber nicht die Masse und wird sich auch bald wieder legen, siehe Dänemark und England.

  10. 29.

    Genau, aber Lurchi hat es verstanden. Per Definition gab es nie eine Pandemie. Pssst....recherchieren und lesen hilft ungemein.

  11. 28.

    Das Wort “ Eigenverantwortung” ist und wird für ganz viele Leute ein Fremdwort sein und bleiben. Endlich hat man die ach so vermissten freiheitlichen Rechte wieder. Ich werde diese Maske weiterhin nutzen, da mir zu viele Deppen unterwegs sind.

  12. 27.

    Warum tut man sich in Deutschland nur so schwer mit dem Freedoms Day? Sind wir nur noch ein Volk von Heulsusen und Bedenkenträgern? Freuen wir uns doch darauf nach über 2 Jahren Einschränkungen. Seht ins Ausland!

  13. 26.

    Kein Problem! Es tut zwar nichts zur Sache, da das Beispiel nur die aktuelle Haltung einiger Teile der Bevölkerung wiederspiegeln sollte, aber es ist die Comenius-Schule in Wilmersdorf, die meine Enkelin besucht. Ist Ihnen damit geholfen? Glauben Sie, ich hätte das erfunden?

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