Berlin - Abgeordnetenhaus will Lösung für Bezirksämter finden

Do 16.02.23 | 17:41 Uhr
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Das vergoldete Stadtwappen von Berlin mit dem Bären und einer Krone ist nach der Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus vor dem Roten Rathaus zu sehen. (Foto: Soeren Stache/dpa)
Audio: rbb24 Inforadio | 16.02.2023 | Christoph Reinhardt | Bild: Soeren Stache/dpa

Die rot-grün-rote Koalition will sich mit der CDU auf eine Lösung für die zwölf Bezirksämter verständigen. Das erfuhr der rbb nach der Sitzung des Rats der Bürgermeister am Donnerstag. Wegen einer Regelungslücke würden die 2021 gewählten Bürgermeister und Stadträte normalerweise im Amt bleiben.

SPD-Bezirkspolitiker einigen sich mit Giffey auf Amtsverzicht

Eine Gesetzesänderung durch das Abgeordnetenhaus soll es den neu zusammengesetzten Bezirksverordnetenversammlungen ermöglichen, die Ämter entsprechend den neuen Mehrheitsverhältnissen zu wählen. SPD-Bezirkspolitiker hätten sich mit der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) auf den Amtsverzicht geeinigt, sagte der stellvertretende Bezirksbürgermeister von Lichtenberg und SPD-Stadtrat Kevin Hönicke dem rbb.

Zunächst soll im Abgeordnetenhaus gemeinsam mit den anderen Parteien ein Gesetz erarbeitet werden, das die Neuwahl der Bezirksämter ermöglicht - ohne dass die bisherigen Amtsinhaber von sich aus zurücktreten oder gar mit Zweidrittelmehrheit abgewählt werden müssen, wie es die bisherige Rechtslage vorsieht. "Wir sollten uns nicht ewig Zeit lassen, sondern mit der nötigen Ruhe an die Sache herangehen, damit es ein gutes Gesetz wird", so Hönicke.

Einigung zum 16.März noch offen

Die CDU hatte bereits vor der Wahl einen entsprechenden Antrag eingebracht, der Grundlage für eine möglichst rasche Entscheidung des neu zusammengesetzten Parlaments sein könnte. Ob eine Einigung schon in der ersten Sitzung nach der Wahl am 16. März gelingt, ist offen. Die Parteien gehen davon aus, dass die meisten der 72 Bezirksamtsmitglieder auch nach der Neuwahl im Amt bleiben, für etwa 15 bis 20 könnte es aber vorbei sein, schätzt die SPD. Sie müssten bis zum Ende der Legislaturperiode auch versorgt werden, auch ohne Amt. Je nach genauer Anzahl und Regelung müsste der Steuerzahler dafür rund zwei Millionen Euro pro Jahr aufbringen.

32 Kommentare

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  1. 32.

    Tilda, nochmal: eine solche geplante Gesetzesänderung ist nicht zulässig.

    Der Herr hat Anspruch auf 100% seiner Bezüge bis zum Ablauf der aktuellen Legislaturperiode

    Niemand wird freiwillig auf etwas verzichten. Sie bestimmt auch nicht

    Nachträgliche Gesetzesänderungrn.simd im deutschen Recht nicht möglich

  2. 31.

    Eine Gesetzesänderung für die Vergangenheit ist nicht zulässig.

    Die vor 1,5 Jahren rechtskräftig ernannten Beamten auf Zeit haben bis zum Ablauf der aktuellen Legislaturperiode Anspruch auf volle Besoldung und alle Fürsorgeleistungen. Das kann auch durch Gesetz nicht geändert werden.

    Die Bürger wollten die Wiederholung und müssen jetzt auch mit den doppelten Kosten leben. Der Bürger will ja immer sooo mündig sein...

  3. 30.

    Ausländerfreund mögen Sie zu sein, aber Bürger oder Mitmenschen, und die dann auch noch real, damit scheinen Sie nicht umgehen zu können.
    Ja für manche kann das Internet n Seegen sein (und Realitäts-Ersatz).

  4. 29.

    Und wieder mal konnte "Ausländerfreund2015" Nichts anderes als einen Kommentar zu bewerten.
    Nicht mal andeutungsweise etwas zum rbb-Beitrag.
    Aus meiner Sicht sowas von penetrant.
    Einen "einführenden" Kommentar habe ich jedenfalls noch nie mitbekommen.
    "Abgeordnetenhaus will Lösung für Bezirksämter finden" - ist dringenst nötig und so schnell wie möglich zu realisieren.
    Aber es ist allmählich sonderbarer Weise erkennbar, das "Ausländerfreund2015" mit sicherheit ein Beamter ist und/oder bei der Verwaltung arbeitet.
    Nur so sind für mich Dessen Reaktionen erklärbar.

  5. 28.

    Da ich keine profunden Kenntnisse im Beamtenrecht besitze, kann ich diese Frage nicht beantworten. Vielleicht kehrt Bernhard ja nochmal in diesen Thread zurück.
    Gute Frage in jedem Fall. Wie würde es dann um die Dienstbezüge stehen?

  6. 27.

    Hallo? Was Sie als "Sesselkleberei" abwerten ist geltendes Beamtenrecht, dagegen kommt man mit wünsch-dir-was nicht gegenan.

  7. 26.

    "Er könnte allerdings auch einen viel wichtigeren Beitrag leisten und in seinen Beruf zurückkehren. Er ist Lehrer. " Was spricht dagegen? Er würde ja von den Amtsaufgaben freigestellt bei weiterlaufender (verringerter) Besoldung. Da ein freigestellter Beamter aber nichts mehr zu entscheiden hat, würde doch rein logisch nicht gegen die Wiederaufnahme des Berufs sprechen - eine Auswirkung auf Amtsentscheidungen ist wegen der Freistellung nicht zu befürchten.

  8. 25.

    Liebe Saskia, dann hätten diese Bestimmungen VORHER geändert werden müssen.
    Aber man konnte ja nicht wissen, dass es in Berlin eine PANNENWAHL gibt.

  9. 24.

    Diese SESSELKLEBER werden vom Steuerzahler finanziert und MÜSSTEN auch in anderen Bereichen einsetzbar sein.

  10. 23.

    Dann MUSS das Wahlgesetz in diesem Fall geändert werden.

    Es kann nicht sein, dass die STEUERZAHLER mit diesen doppelten Ausgaben belastet werden

  11. 22.

    Ja die Berliner haben es so gewollt. Aber schon die, die bei den letzten Wahlen die rot-grüne Regierung gewählt hat. Die CDU wollte vor der Wahl ein solches Gesetz auf den Weg bringen - wer hat's denn verhindert? Die, die jetzt an ihren Sesseln kleben.

    Ich hoffe nur, dass die Berliner sich auch bei der nächsten Wahl daran erinnern, wer an seinem Sessel klebte.

  12. 21.

    Man geht doch bestenfalls in die Politik, um positive Veränderungen für die Gesellschaft zu bewirken. Als Job würde ich das nicht bezeichnen.
    Nehmen wir den Stadtrat Hönicke mal als Beispiel. Sollte die Gesetzesänderung beschlossen werden, würde er mit 71,5% der jetzigen Bezüge bis 2026 freigestellt sein. Wenn er das mit dem Anspruch an sich selbst vereinbaren kann, bitte sehr. Er könnte allerdings auch einen viel wichtigeren Beitrag leisten und in seinen Beruf zurückkehren. Er ist Lehrer.

  13. 20.

    Würden Sie freiwillig auf ihren Job und das Einkommen verzichten?
    Fakt ist, dass es in vielen Bezirken eine Doppelbesetzung von Führungsstellen gibt. Diese Situation dauert bis zur nächsten regulären Wahl an

    Aber der Bürger hat es ja so gewollt

  14. 19.

    Einen Bezirksbürgermeister kann man nur als Bezirksbürgermeister einsetzen

  15. 18.

    Das ist völlig ok aber dass einige "BEAMTE AUF ZEIT" weiterhin in den Bezirksämtern das SAGEN haben WOLLEN und nicht freiwillig nach einer verlorenen Wahl ihre Sessel räumen halt NICHT.

    Diese sollten im Bezirksamt gemäß der Gehaltsstufe für die restliche Zeit eingesetzt werden und den NEUEN zuarbeiten aber KEINE Entscheidungen mehr treffen.

  16. 17.

    Das Gesetz kann nicht für zurückliegende Tatbestände geändert werden. Das ist nicht zulässig.

    Die vor 1,5 Jahren rechtmäßig ernannten Beamten auf Zeit haben bis zum Ende der Legislaturperiode Anspruch auf volle Bezüge und Nebenleistungen. Das kann per Gesetz nicht mehr geändert werden.

  17. 16.

    Bitte immer schön bei den Dakren bleiben: Es war rechtlich eine Wahlwiederholubg, auch wenn das Ergebnis quasi eine Neuwahl anzeigt.

  18. 15.

    Liebe "Zicke", genau diese Fakten wurden vor der Wahlwiederholung lange diskutiert. Sich jetzt aufzuregen, ist scheinheilig, denn die rechtliche Seite stand fest.
    Fragen kann man jedoch, warum nicht weitsichtig schon vor dem Wahltag über ein "Was wäre, wenn ...'" für Bezirksbürgermeister und Stadträte nachgedacht wurde.

  19. 14.

    Sie scheinen Beamter zu sein. :)
    Die MoPo schrieb gestern, worüber der RBB nun hier berichtet. Es geht um den Entwurf zur Änderung des Gesetzes.
    Natürlich bleibt abzuwarten, ob diese überhaupt beschlossen wird. Bis dahin haben Sie recht.

  20. 13.

    Was die Zeitung schrieb, ist Unsinn. Das Beamtenrecht ist eindeutig.

    Die Beamten wurden damals rechtskräftig ernannt. Ihnen stehen bis Ende der Legislaturperiode die vollen Bezüge zu. Ohne Kürzung

    Ein Verzicht kann.nur freiwillig geschehen.

    Der keifende Berliner wollte es ja so. Die Neuwahl war auch aus diesem Grund unsinnig.

  21. 12.

    Falsch. Die Ernennung der Beamten für die Legislaturperiode war rechtens. Die Frage, ob die Wahl gültig war oder nicht, ist irrelevant

  22. 11.

    Natürlich hat das mit Beamtenrecht zutun.

    Beamte auf Zeit sind für eine Legislaturperiode ernannt worden und können vorher nur durch Disziplinarverfahren entlassen werden.

    Ihnen steht bis Ende der Legislaturperiode die volle Besoldung und auch alle Versorgungsleistungen zu

  23. 10.

    Natürlich werden die Posten bei Zusage der Zahlung aller Ansprüche verlassen. Der blöde Steuerzahler zahlt dann halt alles doppelt.

  24. 9.

    Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens noch nicht endgültig entschieden, ob die Wiederholungswahl rechtmäßig war. es wird noch weiterhin geprüft.Diese Wahl stand unter Vorbehalt. Ich bin gespannt was da noch auf uns zukommt.

  25. 8.

    Aber die Neuwahl erfolgte doch - hoffentlich - im Bewusstsein der gegenwärtigen Rechtslage, oder?

    Für mich stellt sich dies nun als reines Postengescharre dar, das Ergebnis der Wahl von 2026 ist absehbar.

  26. 7.

    Berliner Morgenpost, gestern:
    "Nun wird darüber nachgedacht, die Politiker zu beurlauben und ihnen einen prozentualen Anteil ihres Gehalts bis zum Ende der Wahlperiode weiter zu zahlen. Die CDU hat bereits einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht. Darin heißt es, Bürgermeister und Stadträte sollten bis zum Ende ihrer Amtszeit 71,5 Prozent ihrer Bezüge bekommen. Für die nach der Besoldungsstufe B 4 bezahlten Stadträte wären das knapp 6600 Euro, für die auf B 6 eingestuften Bürgermeister mehr als 7300 Euro im Monat. Ihre Versorgungsansprüche würden die Politiker behalten, sie wären allerdings reduziert."
    Das nennt man dann Amtsverzicht. Aha.

  27. 6.

    Warum haben wir neu gewählt, wenn eine Partei die verloren hat, weiter in diversen Rathäusern die Amtsgeschäfte führen will.

    DAS HAT MIT BEAMTENRECHT
    REIN GAR NICHTS ZU TUN !!!!

    DAFÜR HABE ICH NICHT GEWÄHLT

  28. 5.

    Ganz einfach, die erste Wahl war nicht rechtens deswegen dürfen alle Vorgänger Beamten sofort ihren Posten verlassen, ich weiß gar nicht warum darum so ein gewese gemacht wird.
    Bei normalen arbeitsverhältnissen wäre das sofort so nur die festklebenden Beamten dürfen hier nicht verschoben werden, lächerlich.

  29. 4.

    Toll! Für das Versagen dürften die Verwaltungsleistungen weiterhin auf Sparkurs laufen. Irgendwo muss das Geld ja herkommen, um die Wahlbeamten weiterzubezahlen.

  30. 3.

    Die letzten Wahlen waren ungültig, deshalb gab es Neuwahlen, von daher kann es keine Bestandszahlungen geben. Die entsprechenden Mitarbeiter haben sofort die Posten zu räumen.

  31. 2.

    Im Rechtsstaat gilt der Grundsatz, dass Gesetze nur für die Zukunft gelten. Wenn man also jetzt ein entsprechendes Gesetz beschließt, dann kann es für künftige derartige Fälle gelten, aber meiner Meinung nach nicht rückwirkend für Wahlbeamte, die jetzt bereits im Amt sind. Es ist ja gerade das Wesensmerkmal des Beamtenstatus, dass er nur dem Recht verpflichtet ist, und eben nicht den wechselnden politischen Mehrheiten. Wer für fünf Jahre ernannt ist, kann jetzt nicht einfach aus dem Amt entfernt werden, wenn er sich persönlich nichts hat zu Schulden kommen lassen. Das ist der Unterschied zwischen einem Amt und einem Mandat.

  32. 1.

    Versorgung: Vom rbb gelernt.

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