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Video: Brandenburg Aktuell | 31.08.2019 | Rico Herkner | Quelle: dpa/Patrick Pleul

Nach Gerichtsentscheidung

In Jänschwalde ist (vorerst) Schicht im Schacht

Verträgt sich der Tagebau in der Lausitz mit dem Schutz von Mooren und Feuchtgebieten? Umweltschützer bezweifeln das - und da noch immer keine Verträglichkeitsprüfung vorliegt, ruht in Jänschwalde seit Mitternacht die Arbeit.  

Im Tagebau Jänschwalde darf seit Sonntag keine Braunkohle mehr abgebaggert werden. Den Stillstand seit der Nacht zu Sonntag bestätigte der Konzernbetriebsratschef des Betreibers Leag, Uwe Teubner, auf Anfrage. Grund für den vorübergehenden Stopp sei ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus vom Freitag. Demnach musste der Braunkohle-Tagebau seinen Betrieb zum 1. September vorläufig einstellen.

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Tagebau Jänschwalde muss Betrieb vorerst einstellen

    

Ohne Umweltverträglichkeitsprüfung kein Tagebau

Eigentlich hätte der Betreiber, die Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG), bis Ende August eine Umweltverträglichkeitsprüfung als Voraussetzung für den Weiterbetrieb vorlegen müssen.

Doch sowohl die LEAG als auch das Landesbergamt in Cottbus hatten erklärt, dass die Zeit, die das Gericht vorgeben hatte, nicht für eine Prüfung bis Monatsende reiche - woraufhin die LEAG eine Fristverlängerung bis Mitte oder Ende November beantragt hatte. Dies lehnt das Gericht ab. "Unsere Mitarbeiter werden zum Spielball der Justiz, und damit werden gesellschaftliche Kompromisse auf den Kopf gestellt", sagte Teubner der Nachrichtenagentur dpa.

Sorge um Moore und Feuchtgebiete

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die gemeinsam mit dem Umweltverband Grüne Liga wegen der fehlenden Prüfung geklagt hatte, erklärte hingegen, der Tagebau Jänschwalde werde "im Grunde schon seit Anfang des Jahres ohne die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung" betrieben. Beide Organisationen begrüßten in einer gemeinsamen Mitteilung die Gerichtsentscheidung. "Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde", sagte der Bundesgeschäftsführer der DUH, Sascha Müller-Kraenner.

Rechtsanwalt Dirk Teßmer, der die Umweltverbände in den Verfahren vertritt, erklärt, dass es abzuwarten bleibe, wann die fehlende Verträglichkeitsstudie vorgelegt werde. "Dass festgestellt werden kann, dass der Tagebau mit der Erhaltung der Moore und Feuchtgebiete vereinbar ist, kann ich mir kaum vorstellen." Die Umweltschützer beklagen, dass der Tagebau das Grundwasser absenkt. Dadurch würden geschützte Moore im Umfeld zunehmend ausgetrocknet.

LEAG rechnet mit zehn bis zwölf Wochen Stillstand

Der Betreiber hatte am Freitag mitgeteilt, dass der Tagebau Jänschwalde auf Anordnung des Landesbergamtes nun in den Sicherheitsbetrieb gehen werde. So seien Vorkehrungen für die geologische Standsicherheit des gesamten Grubenbetriebs einschließlich der 30.000 Tonnen schweren Förderbrücke mit angeschlossenen Baggern getroffen worden. Auch zusätzliche Messstellen würden eingerichtet, um nachkommendes Grundwasser zu beobachten. Zunächst richte man sich auf einen Stillstandszeitraum von "nicht mehr als zehn bis zwölf Wochen" ein. Damit müssten in jedem Fall die Arbeit der Abraumförderbrücke sowie die Kohleförderung unterbrochen werden.

"Unabhängig vom dadurch eintretenden wirtschaftlichen Schaden ist eine solche Situation den Bergleuten aber nicht unbekannt", sagte Uwe Grosser, Bergbau-Vorstand der LEAG: "Von den geotechnischen und technologischen Voraussetzungen ist sie ungefähr vergleichbar mit einem planmäßigen Stillstand wie etwa bei einer großen Generalinstandsetzungsmaßnahme."

Sendung: Brandenburg aktuell, 31.08.2019, 19.30 Uhr

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