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Audio: rbb 88,8 | 14.07.2022 | Anke Michel | Quelle: Fabian Sommer/dpa

Auszahlung von Corona-Hilfen

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen IBB-Vorstände ein

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Vorstände der Investitionsbank Berlin (IBB) im Zusammenhang mit der Auszahlung von Corona-Soforthilfen eingestellt. Den Betroffenen sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten vorzuwerfen, teilte die Behörde am Donnerstag mit.

Wegen des Verdachts der Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue hatte die Staatsanwaltschaft nach Angaben einer Sprecherin seit 30. Juni 2020 ermittelt. Hintergrund waren zahlreiche Betrugsfälle im Zusammenhang mit der Auszahlung der Corona-Soforthilfen.

Verhalten laut Staatsanwaltschaft nicht IBB-Beschuldigten zurechenbar

Diese sind aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber nicht den Beschuldigten bei der IBB zuzurechnen, sondern "auf betrügerischen Handlungen Dritter, die durch falsche Angaben Auszahlungen bewirkt haben". Nach umfangreicher Prüfung sei kein "pflichtwidriges Handeln" feststellbar - weder bei den Verantwortlichen der Bank noch bei Beschäftigten, die an der Ausgestaltung des Programms zu den Soforthilfen beteiligt gewesen seien, hieß es. Die Betrugsfälle beruhten nicht auf der Ausgestaltung des Antrags-, Prüf- oder Auszahlungsverfahrens des Programms, so die Staatsanwaltschaft.

Angesichts der "coronabedingten Ausnahmesituation" sei die bewusste Entscheidung nicht zu beanstanden, schnell und unbürokratisch Hilfen zu ermöglichen und damit unter dem Vorbehalt einer nachträglichen Prüfung und Rückforderung auf eine vertiefte Prüfung der Anträge vor der Auszahlung der Soforthilfen zu verzichten.

Mehr als 10.000 Ermittlungsverfahren

So seien im Zeitraum vom 27. März bis zum 31. Mai 2020 insgesamt 245.677 Anträge gestellt worden. Davon seien insgesamt 31.916 abgelehnt worden. Zudem habe es nach dem Bericht der Staatsanwaltschaft bei etwa 9.260 Anträgen nachgelagerte, vertiefte Stichprobenprüfungen gegeben.

Mehr als 10.000 Ermittlungsverfahren sind laut Justizverwaltung in Berlin wegen des Verdachts auf Betrügereien bei Corona-Hilfszahlungen eingeleitet worden. Wie im Mai aus einer Antwort des Senats auf eine schriftliche Anfrage eines CDU-Abgeordneten hervorging, waren es im ersten Jahr der Corona-Pandemie 2.399 Verfahren, 2021 waren es bereits 5.591. Im laufenden Jahr wurden demnach bislang mehr als 2.300 Verfahren im Zusammenhang mit bei der IBB beantragten Corona-Hilfen und der über das Bundeswirtschaftsministerium beantragten Wirtschaftshilfen eingeleitet. Den potenziellen Schaden beziffert die Justizverwaltung auf rund 146 Millionen Euro.

Sendung: rbb24 Abendschau, 14.07.2022, 19:30 Uhr

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