Personalausweise, Parkgebühren, Eheschließungen - Berliner schulden der Stadt mehr als zwei Milliarden Euro

Di 04.10.22 | 14:02 Uhr
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Symbolbild: Zwei Mitarbeiterinnen des Berliner Ordnungsamts am 26.05.2014. (Quelle: dpa/Robert Schlesinger)
Audio: rbb | 04.10.2022 | Franziska Hoppen | Bild: dpa/Robert Schlesinger

Wer hat nicht schon einmal eine Rechnung später oder gar nicht bezahlt? Das Land Berlin kommt das allerdings teuer zu stehen. Denn die Summe, die Berlinerinnen und Berliner ihrer Stadt schulden, beläuft sich inzwischen auf mehr als zwei Milliarden Euro.

Mehr als zwei Milliarden Euro Schulden hätten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen eigentlich im letzten Jahr an das Land Berlin zurückzahlen müssen. Das geht aus einem Zwischenbericht der Senatsfinanzverwaltung hervor. Weil das Geld aber nicht fristgerecht oder in voller Höhe einging, hat Berlin nun seine Forderungen für diese Summe vorübergehend ausgesetzt.

Dem Bericht zufolge setzten sich die Schulden sowohl aus Steuernachzahlungen, als auch aus Gebühren etwa für das Ausstellen von Personalausweisen oder für Eheschließungen zusammen. Die alleinige Schuld liegt jedoch nicht nur bei Berlinerinnen und Berliner. So seien unter anderem Bußgelder von Touristinnen und Touristen betroffen, etwa für Falschparken.

In der Regel müssen solche Gebühren direkt beglichen werden. Können Schuldner allerdings nicht zahlen, kann das Land seine Forderungen vorübergehend abschreiben. Das nennt man "befristete Niederschlagungen". Endet die Frist für die verspäteten Zahlungen, werden die Fälle neu bewertet.

Gehen Schuldner insolvent oder sterben, wird die Zahlung unbefristet abgeschrieben: Sie erlischt nicht, eine Rückzahlung ist aber unwahrscheinlich. So haben die Senatsverwaltungen im letzten Jahr mehr als 37 Millionen Euro unbefristet abgeschrieben. Bei den Bezirken waren es 2,4 Millionen Euro. Eine Aussicht auf Rückzahlung gibt es nicht.

Aus Sicht der Finanzverwaltung seien diese Zahlen aber nicht ungewöhnlich: "In dem Zwischenbericht sind keine Auffälligkeiten zu finden", heißt es auf rbb-Nachfrage.

Sendung: rbb24 Inforadio, 04.10.2022, 12 Uhr

19 Kommentare

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  1. 19.

    "Früher gab es einen Schuldenturm oder einen Pranger."
    Heute gibt es den Steglitzer Kreisel und Social Media.

  2. 18.

    Wenn sie angemessen sind .. wenn ein Schuldner nichts hat, kann man ihm nichts nehmen. Zur Not geht man in die Privatinsolvenz.

  3. 17.

    "Welchen Sinn hat es bitte wegen z. B. 60 € ein Inkassounternehmen einzuschalten welches dann für die Bearbeitung 100 € fordert..? " Die Inkassokosten muss auch der Schuldner bezahlen!

  4. 16.

    Früher gab es einen Schuldenturm oder einen Pranger. Zumindest im Internet könnte heute eine Veröffentlichung erfolgen, um andere vor Mietnomaden, Amazonbesteller und Abzockern zu schützen!

  5. 15.

    Bei der Insolvenz eines Kostenschuldners nutzt einen Niederschlagung nicht. Mit Erteilung der Restschuldbefreiung erlischt die Forderung. Das ist ja der Sinn eines Insolvenzverfahrens.

  6. 14.

    Wer nichts hat, dem kann man nichts nehmen. Forderungen sind nichts wert, wenn der Schuldner nichts hat oder in die Privatinsolvenz geht.

    Die Zahl der Personen, die in die Privatinsolvenz gehen, steigt ja an.

  7. 13.

    Es wird gelacht über Formulierungen wie Mit dem Tod endet die Dienstreise. Aber scheinbar ist das notwendig.
    Anderer Punkt - @RBB macht doch mal eine Aufstellung von Außenständen des Landes Berlin gegenüber z.B. Handwerkern.

  8. 12.

    Welchen Sinn hat es bitte wegen z. B. 60 € ein Inkassounternehmen einzuschalten welches dann für die Bearbeitung 100 € fordert..? Zumal nicht sicher ist das vorgeleistete Geld vom säumigen Schuldner zurückzubekommen?

  9. 11.

    Bei solchen Außenständen frage ich mich warum ich bis 67 arbeiten muss und warum der Staat scheut Inkasso Firmen zu beauftragen, das Finanzamt ist ja nun auch nicht gerade zimperlich in sachen Zwangseintreibung.

  10. 10.

    Gehen Schuldner insolvent oder sterben, wird die Zahlung unbefristet abgeschrieben: Sie erlischt nicht, eine Rückzahlung ist aber unwahrscheinlich. So seien unter anderem Bußgelder von Touristinnen und Touristen betroffen.
    Super Artikel! Und was soll ich jetzt machen? Wie hilft mir das weiter im Leben? Wozu bitte solch sinnlose Informationen?


  11. 9.

    Hallo „Michael“,
    würde es auch gelten wenn ein PKW vom Ordnungsamt eine Feuerwehrzufahrt blokiert oder ein Polizeifahrzeug eine Bushaltestelle?
    MfG

  12. 8.

    Solch eine Nachricht macht mich fassungslos. Ich musste meinen neuen Personalausweis vorm Abholen bezahlen; wenn ich die Steuer nicht bezahle, kriege ich vom Finanzamt einen Drohbrief. Wie stelle ich es an, dass die amtlichen Zahlungsempfänger ihr Interesse an mir und den von mir zu zahlenden Beträgen verlieren? Wie kann ich deren Desinteresse wecken?

  13. 6.

    "Zum Erwachsen-Sein gehört, für seine Fehler gerade zu stehen und die Strafe anzuerkennen!"
    Ich Danke Ihnen, ebenso wie "Immanuel", immer gerne für die sachliche Kritik.
    Von Ironie scheinen Sie leider nie etwas gehört/verstanden zu haben!
    Aber ich Lese Ihre Kommentare trotzdem gerne, etwas zum Lachen am Tag tut wirklich gut.

  14. 5.

    Ganz einfach über Inkasso Unternehmen das Geld eintreiben.

  15. 4.

    So ganz verstehe ich das Verhalten des Landes Berlin nicht. Warum gibt es die Dienstleistungen, Ausweise, etc. bevor bezahlt wurde?
    Bei Bußgeldern wie Falschparker etc. sollte härter durchgegriffen werden! Grundsätzlich abschleppen lassen, sonst gibt es das Fahrzeug nicht zurück. Würde auch die Wirtschaft ankurbeln.
    Insgesamt gewinne ich immer mehr den Eindruck, dass Deutschland ein Selbstbedienungsladen geworden ist. Allen voran viele Politiker z.B "Provisionen" für Maskenbeschaffung.....

  16. 3.

    Oh, oh,
    man merkt deutlich wie unwissend, also ignorant doch Journalisten bzw. die hier Kommentierenden solcher Nachrichten sind .. .. daß dies überhaupt eine Nachricht ist ... Naja ...

    .. steht übrigens alles in der LHO bzw. der AV bzw. der Anlage zum entsprechenden Paragraph der LHO (LHO=Landeshaushaltsordnung) ...

    Dabei geht es hier eben im Wesentlichen um Wirtschaftlichkeit, also unsinnigen Verwaltungsaufwand beim "Forderungsmanagement" zu vermeiden (s.a. Kleinbetragsregelung) ...



  17. 2.

    Zum Erwachsen-Sein gehört, für seine Fehler gerade zu stehen und die Strafe anzuerkennen!

  18. 1.

    Danke, ist doch mal ein brauchbarer Tip!
    Meine nächste Zahlung dann nur 1 €uro und Betreff: Befristete Niederschlagung.
    Genial einfach!

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