Rechte und Pflichten - Krank zur Arbeit - was ist wann erlaubt?

Do 24.11.22 | 17:05 Uhr
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Symbolbild: Eine Frau sitzt am 03.06.2019 in einem Buero in Berlin an ihrem Schreibtisch und schaut skeptisch in einen Aktenordner. (Quelle: dpa/Klaus-Dietmar Gabbert)
Bild: dpa7Klaus-Dietmar Gabbert

Die einen bleiben bereits bei leichten Halsschmerzen zu Hause, andere schleppen sich trotz heftiger Symptome zur Arbeit. Aber was ist eigentlich richtig? Die Rechtslage sagt: Wer sich fit fühlt, darf arbeiten - selbst wenn der Arzt anderer Meinung ist.

Ob Halsweh oder gebrochener Fuß - auch krankgeschrieben arbeiten viele Berufstätige weiter. Jeder zweite Beschäftigte geht manchmal oder sogar häufiger krank zur Arbeit, wie eine Umfrage der Techniker-Krankenkasse im Jahr 2021 ergab [tk.de]. Frauen neigen demnach mehr dazu als Männer.

Auch die Erfahrungen mit dem Infektionsschutz während der Corona-Pandemie hätten nichts an der Gewohnheit geändert, auch krank im Job zu erscheinen, sagte Gerd Herold, Beratungsarzt bei der Betriebskrankenkasse Pronova BKK, kürzlich der "Ärztezeitung" [aerztezeitung.de]. "Manche haben Sorge, als faul zu gelten oder den Kolleginnen und Kollegen die Vertretung zuzumuten."

Fast jeder zehnte Corona-Erkrankte erscheint einer Umfrage zufolge bei einem milden Verlauf im Betrieb - trotz positivem Test. Neun Prozent der Erkrankten gehen weiterhin zur Arbeit, 17 Prozent arbeiten von zu Hause aus, weitere 17 bleiben ein paar Tage zu Hause bis die schlimmsten Symptome vorüber sind, wie sich aus der repräsentativen Studie "Arbeiten 2022" der Pronova BKK ergibt.

Aber: Darf man eigentlich krank weiterarbeiten? Und wann muss man weiterarbeiten?

Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot

Laut geltender Rechtslage muss ein Arbeitnehmer auch dann trotz Krankheit seine Arbeitsleistung zur Verfügung stellen, wenn er dazu in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen - und sofern er keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt hat. Ein eingegipstes Bein könnte einen am Büroschreibtisch Sitzenden vielleicht nicht an der Arbeit hindern, den Zimmermann auf jeden Fall.

Die Krankschreibung des Arztes ist dabei kein Arbeitsverbot, sondern gilt vor allem als Prognose für den Krankheitsverlauf. Sie stellt klar, dass der Arbeitnehmer aktuell krank ist und nicht unbedingt in der Lage ist, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Wer sich also arbeitsfähig fühlt, darf trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch wieder arbeiten. Dafür muss die Krankschreibung auch nicht vom Arzt aufgehoben werden.

Krankgeschrieben zu arbeiten ist für den Arbeitnehmer auch versicherungsrechtlich - was die Unfall- und die Krankenversicherung betrifft - unbedenklich. Ausnahme: Beschäftigungsverbote, wie sie beispielsweise für Schwangere erteilt werden. Auch für Corona-Infizierte gibt es weiterhin besondere Regelungen in den Corona-Verordnungen der Länder.

Grundsätzlich gilt: Wenn Aktivitäten den Krankheitsverlauf nicht verschlimmern bzw. die Heilung nicht verzögern, darf der Arbeitnehmer die Zeit seiner Krankschreibung frei gestalten - sofern es seiner Genesung zuträglich ist. Ausnahme: wenn der behandelnde Arzt Bettruhe verordnet hat.

Nicht auskurieren bedeutet auch ein Risiko

Trotzdem sollte immer bedacht werden: Wer entgegen ärztlichem Rat krank weiterarbeitet, riskiert unter Umständen insgesamt höhere Ausfallzeiten durch den "Bumerang-Effekt" oder negative Auswirkungen im späteren Berufsleben. Im Zweifel können diese sogar in eine Frühverrentung münden. Werde eine Erkrankung verschleppt, steige das Risiko für eine schlimmere oder langwierigere chronische Erkrankung, sagte Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK, der "Apotheken Umschau". Aus einer Erkältung könne sich möglicherweise eine Lungen- oder gar eine Herzmuskelentzündung entwickeln. Nicht auskurierte Knieverletzungen können beispielsweise Arthrose oder andere dauerhafte Schäden am Gelenk begünstigen.

Formelle Regeln und Fristen

Bis zu drei Kalendertage dürfen Angestellte im Krankheitsfall in der Regel ohne Attest krank zuhause bleiben. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich über eine Krankmeldung (mit oder ohne AU) zu informieren – per Telefon und zusätzlich per E-Mail, um einen schriftlichen Nachweis vorliegen zu haben.

Wer beim Arzt war und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bekommen hat, muss dem Unternehmen diese spätestens nach dem dritten Kalendertag, also am vierten Tag, vorlegen. Der Arbeitgeber kann die Bescheinigung jedoch auch schon früher verlangen. Die Art der Erkrankung ist darauf nicht vermerkt, die voraussichtliche Dauer der Erkrankung aber schon.

Was Arbeitnehmer antreibt

Bei der Entscheidung von Arbeitnehmern, sich krank zu melden oder krankschreiben zu lassen, sei "die Schwere der Erkrankung ein entscheidender Faktor", sagte die Arbeitspsychologin Carolin Dietz von der Technischen Universität Chemnitz dem Westdeutschen Rundfunk [wdr.de] im Oktober. Mit einer manifesten schweren Erkrankung gehe man eher gleich zum Arzt. Wer sich noch frage, ob er krank genug sei, um sich krankzumelden oder ob er noch arbeiten könne, beispielsweise bei leichten Kopfschmerzen, arbeite oft noch weiter.

Bei der Entscheidung spielten aber auch die Arbeitsbedingungen eine große Rolle, sagte Dietz, zum Beispiel wie hoch der Druck sei oder wie groß der Spielraum, sich die Arbeit einzuteilen.

Prekäre Verhältnisse befördern "Präsentismus"

Mit "Präsentismus" ist gemeint, dass Arbeitnehmer trotz Gesundheitsbeschwerden weiterarbeiten. Dabei gehe es nicht nur um das Erscheinen am Arbeitsplatz, sondern beispielsweise auch um das Arbeiten trotz Krankheit aus dem Homeoffice, erklärte die Arbeitswissenschaftlerin Daniela Lohaus im Juni im Hessischen Rundfunk [ardmediathek.de].

Antrieb dafür sei oft die Wahrnehmung oder die Tatsache, unverzichtbar zu sein. Das gelte beispielsweise für Menschen, die in der Pflege und anderen, vielfach unterbesetzten sozialen Bereichen arbeiten. Auch Selbständige, denen sonst Einkommenseinbußen drohen, seien betroffen, sagte Lohaus.

Die Pandemie habe zwei unterschiedliche Trends erzeugt, sagte Arbeitswissenschaftlerin Lohaus. Die Menschen hätten sich mehr mit ihrer Gesundheit beschäftigt und ihre Wahrnehmung geschärft. Andererseits nähmen prekäre Arbeitsverhältnisse aber weiter zu, die "Präsentismus" förderten.

Lohaus warnte davor, den "Präsentismus" zu verteufeln. Wichtig sei, dass der Druck, auch krank in jedem Fall arbeiten zu müssen, nicht zu groß würde.

Das gilt für die Arbeitgeber

Im Unternehmen käme Führungskräften dabei eine wichtige Vorbildfunktion zu, so Lohaus. "Wenn die auch krank zur Arbeit kommen, dann machen das auch die Mitarbeitenden", sagte die Arbeitswissenschaftlerin dem Hessischen Rundfunk.

Insgesamt hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter und könnte beim Einsatz eines kranken Beschäftigten schadensersatzpflichtig werden. Unternehmen dürfen von krankgeschriebenen Mitarbeitern nicht verlangen, auch nur kleinere Aufgaben zu übernehmen; denn das könnte den Zustand des Arbeitnehmers verschlimmern.

Sendung: rbb 88.8, 31.10.2022, 08:20 Uhr

28 Kommentare

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  1. 28.

    Diese Zeiten sind aber schon lange vorbei. Auch im Ö.D. Kann ich trotz krankschreiben arbeiten gehen, wenn ich keine Infektionskrankheiten, Salmonellen oder andere Ansteckende Krankheiten habe. Früher war das mal so, korrekt, jetzt nicht mehr.

  2. 27.

    Was sind denn das alles für Kommentare?war doch schon immer so. Es sollte (bei Vorhandensein einer AU) zum gesunden Menschenverstand gehören, selbst entscheiden zu können, ob ich andere anstecken könnte oder meine Genesung auf's Spiel setze.

  3. 26.

    @ Sabine, nein! Sobald sich der Arbeitnehmer Arbeitsvertraglich gebunden hat, ist die Arbeit nicht mehr freiwillig. Den Arbeitsvertrag möchte ich auch haben, der mir das Arbeiten als freiwillige Sache gewährt.

  4. 25.

    Ihr Post ist aber wirklich etwas verworren. Vielleicht sollten Sie deutlicher und verständlicher formulieren.

    Ihr Arbeitgeber fordert keine AU? Komische Firma.

  5. 24.

    Man bräuchte keine Maske oder sonstigen Einschränkungen wenn einfach mal jeder der krank ist zu Hause bleibt und sich eben nicht durch die Öffentlichkeit zur Arbeit schleppt.

  6. 23.

    Im öffentlichen Dienst ist eine Krankschreibung sehr wohl ein Arbeitsverbot. Auch wer sich vor Ende der Krankschreibung wieder fit fühlt und ins Büro kommt, wird wieder nach Hause geschickt! Der Arbeitgeber darf aus Fürsorge- und Versicherungsgründen die Arbeit nicht annehmen, ohne bei eventuellen Rückfällen oder Verschlechterung haften zu müssen!

  7. 22.

    Deshalb hatte ich geschrieben wie vom AG/Chef gefordert, und genau so wird es bei uns gemacht. Und über Blaumacher wollte ich gar nicht reden, sondern ausschließlich von kranken, die diesen Status auch haben. Vielleicht sollten sie meinen Beitrag nochmal sorgfältig lesen.

  8. 21.

    Arbeiten ist auch eine freiwillige Leistung des Arbeitnehmers und ohne Rechtsanspruch durch Arbeitgeber ;).

  9. 20.

    Sie bleiben bei Krankheit auch ohne AU Zuhause? Das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung

    Übrigens kann ein AG einen Krankenschein anzweifeln und den AN zum MDK schicken. Dort wird die Diagnose des Arztes überprüft

    Ich hatte einen Mitarbeiter, der während einer Krankschreibung an seinem Haus gebaut hat. Grund der Krankschreibung: Gelenkschmerzen bei Arthrose

    Fristlose Kündigung wurde vom Arbeitsgericht bestätigt. Die Kosten für den Detektiv mußte AN tragen. Sperre von AA gab's auch

  10. 19.

    Unmenschlich? Da ist nix unmenschlich. Schon mal daran gedacht, was mich die Krankentage der Mitarbeiter kosten?

    So gibt's einen Anreiz für die Mitarbeiter, auf die Gesundheit zu achten, Vorsorge wahrzunehmen und gesund zu leben

    Die Fluktuation liegt in meiner Praxis weit unter 2%. Viele Mitarbeiter arbeiten seit vielen Jahren bei mir! Azubis werden übernommen, wenn Gesamtnote gut.

    Geld, das man ausgibt, muss vorher erwirtschaftet werden. Was erwirtschaftet ein kranker Mitarbeiter?

  11. 18.

    Sie leben nach dem Motto "nix tun und dafür viel Geld bekommen"?

    Letztlich sind Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld generell freiwillige Leistungen des Arbeitgebers ohne Rechtsanspruch des Arbeitnehmers

  12. 17.

    Merkwürdiger Bericht. Wenn ich krank bin bleibe ich zu Hause und kuriere mich aus, mit oder ohne Krankenschein, wie vom AG gefordert. Ohne wenn und aber. Ich spreche aber jetzt vom Krank sein, nicht Krank feiern.

  13. 16.

    Das ist doch krasse Satire.

    Also ich werde, wenn ich mal für einen Tag ausfalle wegen Krankheit, erstmal am Telefon angeschrien. So ein geheimer Geheimtip, damit Kranke schneller gesünder werden.

  14. 15.

    Mitarbeiter haben sie aber schon noch im Moment? Bei so einem assozialen Chef wäre ich lange weg. Jobs gibt es genug, da muss man nicht für ein Kapitalistenschwein Ersten Grades buckeln.
    Aber die Rechnung kommt, irgendwann und ganz bestimmt.

  15. 14.

    Wachen Sie endlich auf und nehmen Sie die rosarote Brille ab.
    Die Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld ist ein Anreiz und keine Selbstverständlichkeit. Natürlich kann jeder meiner Mitarbeiter länger erkranken. Die gesetzlichen Zahlungen bekommt er natürlich.

    Sie denken wahrscheinlich auch, dass die Zahlung von Gratifikation eine Selbstverständlichkeit ist und völlig ohne Gegenleistung durch die Mitarbeiter erfolgt? Wachen Sie auf und erkennen Sie die Realität

    Ich habe in meiner großen Arztpraxis mit OP viele ältere Mitarbeiter, die deutlich weniger erkranken als die jüngeren Mitarbeiter.

    Wer max 5 tage pro Jahr erkrankt, bekommt aber noch eine Gratifikation anstatt 2.

  16. 13.

    Natürlich kann jeder langfristig erkranken und bekommt dann auch die Entgeltfortzahlung für 6 Wochen.

    Seit Einführung der Regeln sank die Zahl der Krankheitstage massiv. Vor allem am Montag und Freitag.

    Es ist grundsätzlich zulässig, die Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld an bestimmte Bedingungen zu knüpfen. Diese Zahlungen sind ein Anreiz für den Arbeitnehmer.

  17. 12.

    Also werden Kranke unter Ihren Angestellten bestraft, weil Sie krank sind und Kranke gegen Gesunde ausgespielt? Junge Gesunde gegen alte Kranke, die statistisch gesehen, einen höheren Krankenstand haben und welche Art Praxis haben Sie überhaupt, in der man mit medizinischen Grundkenntnissen nicht zurecht kommt, die fachlichen Kompetenzen außer Acht lässt und den Beinbruch als nicht ansteckend diagnostiziert?
    Ich ordne Ihren Kommentar unter dem gängigen und ausbeuterischen Prinzip vieler AG ein, die selbst auf dem Bau die Leute als faul einstufen und vor den Kollegen bloßstellen, nur, weil sie abgearbeitet sind und sich von Woche zu Woche mit 60 durch die Arbeit schleppen, nur, um nicht zum Amt gehen zu müssen. Sie als Erleuchteter und dann dieser verdunkelte Kommentar. Passt leider nicht. Heißen Sie Bolle oder Buddha oder haben Sie mehrere Identitäten?

  18. 11.

    Da freut man sich doch, wenn man mit einer schweren Lungenentzündung oder einer Krebserkrankung länger ausfällt oder sich bei Ihnen zur Arbeit schleppen muss, damit man noch Urlaubsgeld etc bekommt.
    Hoffe Sie entlohnen Ihre Mitarbeiter auch dementsprechend, wenn Sie schon unmenschliches verlangen.
    Aber der Profit bei Ihnen wird schon stimmen

  19. 10.

    In meiner Praxis gibt's folgende Regel:

    Wer pro Jahr länger als 5 Arbeitstage krankgeschrieben ist, bekommt kein Urlaubsgeld

    Wer insgesamt mehr als 10 Tage AU ist, bekommt auch kein Weihnachtsgeld

    Krankheit des Kindes zahlt mit

    Jeder kann etwas dir deine Gesundheit tun.

  20. 9.

    Na warum wird das Geschrieben denn nun nicht moderiert?
    Langeweile? Willkür?

  21. 8.

    Nun, wer schon am 1. Tag eine Krankschreibung vorlegen muss (Arbeitsvertrag), der hat natürlich keinen Bock auf sofort zum Doc und dort bei anders Kranken BUNTE zu lesen und geht lieber arbeiten. Außerdem ist man angehalten, sich NICHT krankschreiben zu lassen bei Corona, sonst kriegt der Betrieb den Ausfall nicht bezahlt. Also geht man hin, da man ja sonst a) nicht zum Doc soll zum Krankschreiben aber b) ab Tag 1 krankgeschrieben werden müsste. Ok, geht nicht, da ist ein Widerspruch. Mit Corona zur Arbeit ist die Folge.

    Wir haben immer gedacht, wir haben den Virus im Griff. Als man noch Lockdown oder Homeoffice hatte. Jetzt, wo Betriebe wieder Präsenz FORDERN, zeigt sich, wie alle Erkältungskrankheiten um sich greifen und am Schluss weniger Leute da sind als bei freigegebenem Homeoffice...

  22. 7.

    Ja ja die armen Unternehmen. Wer seine eigene Gesundheit unter den Bedürfnissen des Arbeitgebers stellt, sollte sich im Umkehrschluss auch immer fragen: Würde mein AG das auch für mich machen?
    Das gilt in allen Belangen. Überstunden, Gehaltsverhandlungen etc.

  23. 6.

    In Deutschland rennen die Patienten wegen jeder Kleinigkeit zum Arzt und lassen sich krankschreiben.

    Die gute alte Hausapotheke scheint vergessen. Ebenso wird vergessen, was Krankentage das Unternehmen kosten.

    Ich habe täglich Patienten vor mir, die nen gelben Zettel möchten und nicht ernsthaft und schwer erkrankt sind.

  24. 5.

    Wer etwas ansteckendes hat, kann im Homeoffice arbeiten.

    Aber vieles ist nicht ansteckend.

    Ich habe in meiner Praxis vor Jahren das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld abhängig von den Krankentagen gemacht. Seit dem fallen weniger Krankentage an. Vor allem weniger Spontanerkrankungen am Freitag oder Montag

  25. 4.

    In dieser Frage treffen mehrere Rechte und Pflichten aufeinander. Grundsätzlich hat ein Arbeitnehmer dann seine vereinbarte Arbeit zu leisten, wenn er dazu in der Lage ist. Das gilt sogar dann, wenn er vom Arzt eine AU-Bescheinigung erhalten hat, wobei dort die Beweislage beim Arbeitgeber liegt und in der Praxis faktisch nicht geführt werden kann. Ist der Erkrankte jedoch infektiös, steht dem Arbeitsgebot das Recht der restlichen Arbeitnehmer entgegen, nicht mutwillig infiziert zu werden. Der Arbeitgeber hat entsprechend die Pflicht, seine Belegschaft zu schützen und infektiöse Leute nach Hause zu schicken. Tut er das absichtlich nicht, weil er seinen Profit oben anstellt, käme sogar Schadenersatz in Frage. Deshalb gilt im Grunde die einfache Regel, wer krank ist, bleibt zu Hause, um sich und vor allem andere zu schützen. Das galt schon vor Corona, gewinnt aber jetzt an Bedeutung. Niemandem ist geholfen, wenn sich jemand krank zur Arbeit schleppt.

  26. 3.

    Alles auf eigene Verantwortungslosigkeit. So geht nur-ich-rücksichtslos zugunsten der ausdenkenden Geisterfahrer.

  27. 2.

    Jetzt wird es ganz pauschal: im öD bleibt man einfach aufgrund akuter Unlust zuhause. Das ist das Gegenteil von prekär und dieser komischen Wortkreation.

  28. 1.

    Aha: wer meint, er könne arbeiten, darf das auch - selbst wenn der Arzt etwas anderes sagt. Man darf also gegebenenfalls bedenkenlos alle Kollegen anstecken und sollte nur eventuelle Spätfolgen für sich selbst bedenken. Ich finde, das ist eine sehr merkwürdige Betrachtungsweise.

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