rbb-Affäre - Ehemalige Juristische Direktorin klagt gegen Kündigung

Mo 23.01.23 | 16:36 Uhr
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Das Logo und Fahnen des Fernsehsenders und Radiosenders Rundfunk Berlin-Brandenburg rbb am Standort Berlin Masurenallee. (Quelle: dpa/Jens Kalaene)
Bild: dpa/Jens Kalaene

Die ehemalige Juristische Direktorin des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) klagt gegen ihre außerordentliche Kündigung. Das Arbeitsgericht Berlin hat am Montag einen Gütetermin für Mittwoch angekündigt. Gütetermine sind obligatorisch bei Prozessen im Zusammenhang mit einer Kündigung. Sie sollen den Parteien die Möglichkeit geben, sich gütlich zu einigen.

"Mit ihrer Klage vor dem Arbeitsgericht wendet sich die Juristische Direktorin gegen die Beendigung ihres Vertragsverhältnisses und begehrt ihre Weiterbeschäftigung als Juristische Direktorin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits", teilte das Gericht mit.

Der rbb hat die Juristische Direktorin, die zur Geschäftsleitung gehörte, im Dezember fristlos entlassen. Der Rundfunkrat stimmte der Kündigung zu.

Im Oktober war bekanntgeworden, dass der rbb die Direktorin vorerst von ihren Dienstpflichten entbunden hatte. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt unter anderem wegen des Verdachts auf Untreue gegen mehrere ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung des Senders, dazu zählt auch die ehemalige Juristische Direktorin.

Sendung: rbb24 Abendschau, 23.01.2023, 19:30 Uhr

11 Kommentare

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  1. 11.

    ALG I ist nicht "unser Geld". ALG I ist eine Versicherungsleistung, der Versicherte hat für seinen Anspruch als Arbeitslosengeld I Beiträge gezahlt.

  2. 10.

    Ich hoffe, das Arbeitsgericht erkennt die Sittenwidrigkeit des Arbeitsvertrages dieser Dame. Diese Frau müsste noch zurückzahlen, statt bekommen. Ich hoffe, der Schuss geht für die feine Dame nach Hinten los. Die bekommt ihren Hals nicht voll.

  3. 9.

    Falsch, diese Dame hat das Geld nur bekommen, nicht verdient. Wie viele andere auch, in diesem "elitären" Zirkel.

  4. 8.

    Diese Dame hat sittenwidrige Arbeitsverträge für die privilegierten Selbstbediener mit unterzeichnet und verschuldet. Exorbitant hohe "Ruhegelder" für immer für NULL Leistung sind ganz klar Untreue zu Lasten des Senders und der Gebührenzahler! Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt dazu. Ich hoffe, dass der Sender hart bleibt und es auf ein Verfahren ankommen lässt. Auch weitere Schlesinger Elster-Eskapaden hat sie mit gedeckt. Schadensersatz wäre angebracht und angemessen.

  5. 7.

    Für mich eine Frechheit.

  6. 6.

    Egal wieviel sie verdient hat und was man nach den publizierten Informationen davon hält, es ist ihr gutes Recht, das notfalls gerichtlich zu klären, wie es jeder andere tun kann, wenn sie die Kündigung für unberechtigt hält.

  7. 5.

    Das stimmt natürlich, ALG I ist aber auch "unser" Geld. Und sollte die Klage für die Juristin entschieden werden trägt der rbb (also wir Beitragszahler) die Kosten. Wie man's dreht, es wird nicht besser.

  8. 3.

    … bleibt trotzdem unverfroren und unmoralisch!
    Bei dem Gehalt hätte die Dame auch auf den „vergleichsweisen geringen Betrag“ vom Amt (Begrenzung durch Beitragsbemessungsgrenze) verzichten können. Schließlich konnte sie ja über die Zeit genug an Geld-Reserven „anhäufen“…

  9. 2.

    Ich glaube die interessiert die Sperrzeit definitiv nicht, hat ja genug Geld verdient ;)

  10. 1.

    Logisch muss sie klagen. Ihr steht sonst eine Sperrzeit beim Arbeitsamt bevor.
    Das ist - so wie der Gütetermin - rein obligatorisch.
    Also viel Geschrei um nix.

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