Potsdam - Seminarleiterin schließt zu - zwei Frauen werden eingesperrt

So 02.04.23 | 14:41 Uhr
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Symbolbild. (Foto: Fotostand / K. Schmitt)
Bild: Fotostand / K. Schmitt

Zwei Frauen sind nach dem Ende eines Seminars in Potsdam in einem Raum eingeschlossen worden. Die Leiterin des Seminars habe den Raum am Samstag nach dem Ende der Veranstaltung aus bisher ungeklärter Ursache abgesperrt, berichtete die Polizei am Sonntag.

Eine Sprecherin sagte, der Kurs habe in mehreren Räumen stattgefunden. In einem anderen Raum seien noch Jacken der Frauen gewesen, so dass die Leiterin hätte sehen müssen, dass jemand dort sei.

Die beiden Frauen baten die Polizei über den Notruf um Hilfe. Nach rund 45 Minuten wurden sie befreit. Die Polizei nahm zunächst eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung auf.

Sendung: rbb24 Inforadio, 03.04.2023, 6:20 Uhr

19 Kommentare

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  1. 19.

    Kann doch alles mal passieren. Keine Schießerei, kein Brand, keine Messerstecherei. Potsdam ist nicht Berlin.

  2. 18.

    Wo bleiben eigentlich die Rufe nach Bestrafen, Ablösen und sonstdawas in diesen Fällen von den Dauerempörten, die sich gerade bei solchen Themen sammeln?
    Wollen wir mal ehrlich sein, wer hat nach dem Zuziehen der Tür festgestellt, dass man den Schlüssel vergessen hat?
    Ich erwarte, dass ich jetzt erklärt bekommen, dass das nicht mit dem Fall .....

  3. 17.

    Der Hinweis, von Ernst Haft ist natürlich richtig. Bei §239 StGB es handelt sich um ein sogenanntes Offizialdelikt und mit 45 Minten waren dann auch 30 Minuten (Rechtssprechung) bei denen man vlt. noch davon hätte absehen können deutlich überschritten.

  4. 16.

    Wenn da jemand Strafanzeige stellt und dich Polizei nicht davon abrät bzw. sogar dazu rät, dann scheint schon was anderes im Argen zu liegen.

  5. 15.

    Zitat: "habe den Raum ... abgesperrt". Das sagt man vielleicht in Süddeutschland, hier heißt das immer noch abgeschlossen/zugeschlossen.

  6. 14.

    Wie auch andere Leser schon schrieben finde ich die Strafrechtliche Einordnung schon als völlig überzogen. Das Missgeschick sollte man doch mit einem lächeln abschließen. Und wie oft habe ich schon Stundenlang auf der Autobahn wegen Unfällen im Stau gestanden. Ich glaube kaum das die Polizei eine Anzeige gegen sich selbst schreibt und ermittelt ob die Beamten an der Unfallstelle alles getan haben um die eingeschlossenen Verkehrsteilnehmer aus ihrer Zwangslage zu befreien.

  7. 13.

    "... Die Seminarleiterin hat dann nicht alle Räumlichkeiten gründlich durchsucht, bevor sie die Etage verschlossen hat. ..."

    Sorry, aber dies war doch wohl ein Seminar für Erwachsene.
    Bei Seminare, an denen ich bisher teilgenommen habe, wurde für Gruppenarbeiten eine gewisse Zeit vereinbart und dann hatten alle wieder im Seminarraum "zu erscheinen".
    Ich spekuliere einmal weiter: Wenn eine Person verschwunden ist, hätte die Seminarleiterin m.E. die Pflicht, nach dem Rechten zu schauen, ob etwas passiert ist.
    Bei zwei Fehlenden wäre ein "Unglück" schon merkwürdig ...

  8. 12.

    Die beiden Teilnehmerinnen kamen aus einer Gruppenarbeit auch nach längerer Zeit nicht zurück. Andere Teilnehmer dachten, sie seien vorzeitig gegangen. Die Seminarleiterin hat dann nicht alle Räumlichkeiten gründlich durchsucht, bevor sie die Etage verschlossen hat.
    Eine Telefonnummer zu einer Seminarleiterin hat man nicht und das Institut ist samstags nicht besetzt. Daher der Anruf bei der Polizei.
    Die Anzeige wurde von Amtswegen aufgenommen. Daran müssen die Betroffenen keinen Anteil haben.

  9. 11.

    Wie einfach wär das Leben, wenn sowas die schlimmsten Geschehnisse wären, über die Medien berichten müssen. Ein bisschen schmunzeln musste ich schon, dass das eine Meldung wert ist. Sowas passiert doch häufiger. Auch von Gästen, die in Kneipen vergessen wurden, hab ich schon gelesen, von Anzeigen wegen Freiheitsberaubung diesbezüglich allerdings noch nie.

  10. 10.

    Aber niemand verpflichtet zwei vermeintlich mündige Bürgerinnen, wegen vermutlich eher suboptimaler Problemlösungsstragien überhaupt erst die Polizei in Anspruch zu nehmen und dann dreisterweise auch noch Anzeige zu erstatten. Da liegt bereits der Irrsinn in diesem Ereignis.

  11. 9.

    Mal bitte die Gesetzgebung anschauen: Die StPo zwingt die Polizei dazu, eine Strafanzeige aufzunehmen, wenn subjektive und/oder objektive Tatbeständen erfüllt sind - das nennt sich Legalitätsprinzip. Da gibt es keinen Ermessensspielraum, Lappalie hin oder her.

  12. 8.

    Sehe ich auch so.

    Kurs ist aus ...raus ,

    Wahrscheinlich muss die Polizei dazu raten??
    Kann man auch zurücknehmen,

    Ab jetzt also in jeden Kursvertrag reinschreiben ,wann wer zu gehen hat.
    Traurig!!!

  13. 7.

    Ist den beiden Frauen nicht in den Sinn gekommen als erstes die Seminarleiterin anzurufen bevor sie den Notruf wählten?

    Man muss doch wegen eines Versehens nicht gleich die Polizei alarmieren.

    Warum haben die Frauen nicht wie die anderen Teilnehmer die Räumlichkeiten nach Seminarschluss verlassen? Dann wäre diese Situation überhaupt nicht eingetreten.

  14. 6.

    War das der praktische Teil des Seminars Beschwerdemanagement?

  15. 5.

    " mglw. gab es im Vorfeld Spannungen zwischen den Beteiligten. "

    Genau, ich habe auch so wie Sie einfach spekuliert ...

  16. 4.

    .....zum Ende eines Seminares könnte man auch einfach gehen. Die beiden Frauen scheinen irgendwie lebensunselbständig zu sein.

  17. 3.

    Sie beide, #1 und #2, haben doch gar keine Kenntnis bzgl. der Umstände vor Ort; mglw. gab es im Vorfeld Spannungen zwischen den Beteiligten. Wenn die beiden eingeschlossenen Frauen eine Strafanzeige stellen wollten, hat die Polizei diese aufzunehmen und kann nicht lächelnd abwinken.

  18. 2.

    Am Ende eines Seminars verabschiedet man sich und verlässt die Räume.
    Vielleicht hat es ja geregnet oder die beiden Frauen wollten sich noch etwas unterhalten?
    Freiheitsberaubung - ist ja wohl ein Witz ... Tür auf ... Frauen raus ... fertig!
    Die Polizei hat wohl wichtigeres zu tun.

  19. 1.

    Die Polizei hat also eine Anzeige wegen Freiheitsberaubung aufgenommen. Notruf gewählt und nach einer Dreiviertelstunde war diese Lappalie erledigt. Aber ohne die Keule des Strafrechts scheint es nicht mehr zu gehen.

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