Landgericht Dresden - Zweiter Prozess um Einbruch in das Grüne Gewölbe unterbrochen

Fr 05.01.24 | 14:15 Uhr
Ein Angeklagter (r) in einem weiteren Prozess um den Juwelenraub im Grünen Gewölbe sitzt im Landgericht vor Prozessbeginn auf seinem Platz. (Quelle: dpa/Kahnert)
Bild: dpa/Kahnert

Ein zweiter Prozess um den Juwelendiebstahl aus der Schatzkammer Grünes Gewölbe in Dresden ist am Freitag am Landgericht Dresden noch vor Verlesung der Anklage unterbrochen worden. Über den Fortgang will die Vorsitzende Richterin Eva Stief am kommenden Mittwoch unterrichten, wie das Gericht mitteilte.

Verteidiger beantragt Verhandlung des Falls in Berlin

Acht Monate nach Ende des ersten Prozesses muss sich ein 24-Jähriger wegen Beihilfe zum Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung und Brandstiftung verantworten. Er wird dem Berliner Remmo-Clan zugerechnet und ist ein Bruder beziehungsweise Cousin der jungen Männer, die wegen der Tat bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.

Zu Beginn des Prozesses stellte Rechtsanwalt Stephan Schneider, Verteidiger des Beschuldigten, die Zuständigkeit des Landgerichtes in Frage. Er will den Fall am Berliner Landgericht verhandelt haben, weil der 24-Jährige dort wohnt. Schneider erwähnte die umfangreiche Reisetätigkeit, die eine Verhandlung in Dresden erfordern würde. 56 der 147 vorgesehenen Zeugen und Sachverständigen kämen aus dem Berliner Raum. Es gebe keinen einzigen Zeugen aus Dresden für die seinem Mandanten betreffenden Vorwürfe.

Zudem bemängelte er angebliche Formfehler bei der Ladung. So sei der Saal, in dem die Verhandlung stattfindet, nicht angegeben gewesen. Das habe eine ausreichende Vorbereitung verhindert.

Unklar, ob Jugendstrafrecht greift

Der Angeklagte war zum Zeitpunkt der Tat 19 Jahre alt - im Sinne des Jugendgerichtsgesetzes demnach ein Heranwachsender. In diesem Fall stehe der Staatsanwaltschaft ein Wahlrecht zu, ob die Anklage am Tatort oder am Wohnort erhoben wird, erklärte Gerichtssprecher Andreas Feron.

Das Gericht müsse sich nun beraten und habe sich mit der Unterbrechung dabei wohl nicht unter Zeitdruck setzen lassen wollen. Die schriftliche Ladung müsse eine Woche vor Beginn der Hauptladung vorliegen. Zwingend sei dabei die Angabe des Gerichtes und dessen Anschrift, nicht aber der Verweis auf den konkreten Verhandlungssaal, sagte Feron. Das ließe sich in der Praxis kaum umsetzen.

Das Strafmaß für den Beschuldigten im neuerlichen Prozess wird davon abhängen, ob Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt oder nicht, stellte Gerichtssprecher Feron klar. Im ersten Fall sei eine maximale Strafe von fünf Jahren möglich, andernfalls könne das auch Strafmaß auch höher ausfallen. Allerdings reduziere sich beim Vorwurf Beihilfe zu einer Straftat der Strafrahmen.

Urteile des ersten Prozesses noch nicht rechtskräftig

Der Einbruch ins historische Grüne Gewölbe im Dresdner Residenzschloss gilt als einer der spektakulärsten Kunstdiebstähle Deutschlands. Im November 2019 erbeuteten die Täter dabei 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem mehr als eine Million Euro Schaden. Ein Teil der Beute fehlt noch immer.

Fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan wurden zu Freiheitsstrafen zwischen vier Jahren und vier Monaten und sechs Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie gingen in Revision. Die Urteile sind daher noch nicht rechtskräftig.

Sendung: rbb24 Inforadio, 05.01.2024, 13:41 Uhr

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