Einbruch ins Grüne Gewölbe - Weiterer Tatverdächtiger wegen Beihilfe zum Diebstahl angeklagt

Di 22.08.23 | 11:37 Uhr
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Die ausgeraubte Vitrine im Juwelenzimmer des Historischen Grünen Gewölbes im Residenzschloss in Dresden. (Quelle: dpa/Oliver Killig)
Bild: dpa/Oliver Killig

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen weiteren Tatverdächtigen wegen des Einbruchs in das Grünes Gewölbe erhoben. Der 23-Jährige ist ein Angehöriger der im Mai am Landgericht Dresden verurteilten fünf Männer, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte. Ihm werde jeweils Beihilfe zum Diebstahl, zur gemeinschädlichen Sachbeschädigung und zur Brandstiftung zur Last gelegt.

Tatverdächtiger war schon einmal in Haft

"Ihm wird vorgeworfen, das Tatgeschehen dadurch gefördert und ermöglicht zu haben, dass er mehrere Beteiligte zu ihrem Treffpunkt in Berlin fahren sollte und - nachdem sie dabei in eine Polizeikontrolle geraten waren - ein gezieltes Ablenkungsmanöver ausführte", so die Staatsanwaltschaft.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft befindet sich der 23-Jährige auf freiem Fuß. Er war in dieser Sache schon einmal im Mai 2022 aufgrund Haftbefehls des Amtsgerichts Dresden festgenommen worden - am Rande der Hauptverhandlung gegen die anderen Beschuldigten. Er hatte dem Verfahren als Besucher beigewohnt. Auf seine Beschwerde hin hob das Landgericht Dresden den Haftbefehl Anfang Juni 2022 wieder auf. Da der Beschuldigte zur Tatzeit Heranwachsender war, wurde die Anklage zum Amtsgericht Dresden - Jugendschöffengericht - erhoben.

Einer der spektakulärsten in Deutschland

Der Kunstdiebstahl aus dem Schatzkammermuseum ereignete sich am 25. November 2019 und gilt als einer der spektakulärsten in Deutschland. Die Täter erbeuteten 21 Schmuckstücke aus Diamanten und Brillanten und verursachten zudem über eine Million Euro Schaden, als sie einen Stromverteilerkasten in der Altstadt sowie in der Tiefgarage eines Wohnhauses ein Fluchtauto in Brand setzten, um Spuren zu verwischen.

Fünf junge Männer aus dem Berliner Remmo-Clan wurden zu Haftstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig - ihm ging eine Verständigung zwischen den Prozessbeteiligten voraus. Ein Teil der Beute wurde dafür kurz vor Weihnachten 2022 wieder zurückgegeben.

Sendung: rbb24 Inforadio, 22.08.2023, 10:39 Uhr

5 Kommentare

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  1. 5.
    Antwort auf [Josch] vom 23.08.2023 um 09:54

    Bild hat nicht gut recherchiert.

    Die Kosten des Verfahrens trägt immer derjenige, der verurteilt wird. Das gleiche gilt für die Auslagen.

    Die Bestellung eines Pflichtverteidigers bedeutet nicht, dass der Steuerzahler dafür aufkommt.

    Bei langwierigen Verfahren werden auch 2 Pflichtverteidiger pro Angeklagten bestellt.

  2. 4.

    Die deutsche Justiz wird wieder einmal vorgeführt.

  3. 3.

    Die Untersuchungshaft ist keine Strafhaft sondern dient nur der Sicherung des Verfahrens. Außerdem muss sie angemessen sein. Und das ist hier nicht der Fall

    Außerdem gibt's noch eine große Anzahl von Auflagen, die auch der Sicherung des Verfahrens dienen.

    Beim angeklagten Delikt handelt es sich nur um ein Vergehen

  4. 2.

    Und dreimal dar fman raten, warum er nicht gefasst werden könnte..... mit Deutsfchem Paß ab in die Heimat der Famile und das wars dann - die lachen sich schepp über unser Land und tanzen uns allen weiter auf der NAse rum. Dafür haben solche Leute dann den großen Auftitt in Serien über 4 Blocks im Privatfernsehen - danke für Nix liebe Justiz.

  5. 1.

    Lese ich richtig? Der Tatverdächtige befindet sich auf freiem Fuß? Na, dann viel Spaß beim Wiederauffinden für die Verhandlung/en! So kann man das Personal von Polizei und Justiz auch beschäftigen.

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