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Video: rbb24 UM6 | 14.11.2022 | Hanno Christ | Quelle: dpa/B.v.Jutrczenka

Vermittlungsausschuss muss übernehmen

Bürgergeld findet im Bundesrat keine Mehrheit

Das Votum kommt nicht überraschend: Das Bürgergeld ist im Bundesrat am Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Auch die Brandenburger rot-schwarz-grüne Koalition konnte sich nicht auf eine Linie einigen und enthielt sich.

Der Bundesrat hat am Montag die Einführung eines Bürgergelds blockiert. Das Gesetz erreichte in einer Sondersitzung der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit.

Die Union hatte vorab angekündigt, dass die von ihr geführten Länder gegen das Gesetz stimmen werden. Die Abstimmung war geheim, der Brandenburger Innenminister Jörg Steinbach (SPD) bestätigte aber auf Twitter, dass Brandenburg sich enthielt.

Grüne enttäuscht, CDU will Verbesserung

Bündnis 90/Die Grünen in Brandenburg reagierte enttäuscht darauf, dass das Bürgergeld auch wegen der Brandenburger Enthaltung scheiterte. Die Landesvorsitzende der Grünen in Brandenburg, Julia Schmidt, sagte rbb24 Brandenburg aktuell, die CDU mache eine Blockade um der Blockade willen. "Das ist keine konstruktive Oppositionspolitik und lässt gerade in Brandenburg die Menschen im Stich und hat tatsächlich da auch ganz einschneidende Konsequenzen für die Brandenburgerinnen und Brandenburger. Und das ist in der aktuellen Lage wirklich verantwortungslos."

Der CDU-Fraktionschef in Brandenburg, Jan Redmann, sagte rbb24 Brandenburg aktuell, der Vermittlungsausschuss sei eine Gelegenheit, das Gesetz besser zu machen.

"Aus unserer Sicht steht das Prinzip 'Fördern und Fordern' an erster Stelle, das muss erhalten bleiben. Der jetzige Gesetzentwurf sieht ja gerade im Bereich des Forderns große Aufweichungen vor. Und da, denke ich, muss sich die Ampel bewegen."

Die CDU sei dafür, dass das Fördern ausgebaut und Hindernisse bei der Vermittlung in ein ordentliches Arbeitsverhältnis abgebaut werden, sagte Redman. Bei denjenigen, die sich aber etwa nicht um einen neuen Job bemühten oder zum Beispiel Sprachkurse nicht besuchten, müsse das Jobcenter Mittel haben, auch Nachdruck auszuüben.

Kritik der Union dauert an

Bundestag stimmt für Bürgergeld-Reform

Höhere Regelsätze, höhere Hinzuverdienste, weichere Sanktionen: Der Bundestag hat für die Umwandlung der Hartz-IV-Grundsicherung in ein Bürgergeld gestimmt. Doch im Bundesrat ist die Ampel-Koalition auf CDU und CSU angewiesen. Dort scheint kein Kompromiss in Sicht.

Nächster Akt: Vermittlungsausschuss

Die Bundesregierung will jetzt den Vermittlungsausschuss anrufen, wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in der Debatte ankündigte. Auch die Brandenburger Landesregierung hatte vor der Sitzung angekündigt, eine "zügige Lösung" im Vermittlungsausschuss anzustreben.

Im Koalitionsvertrag hatten die Brandenburger Regierungsparteien vereinbart, dass sie sich im Bundesrat bei Abstimmungen enthalten, wenn keine Einigung zustande kommt - das soll allerdings eher die Ausnahme bleiben.

Das von einer rot-grün-roten Koalition regierte Land Berlin hat für das Gesetz gestimmt, wie eine Senatssprecherin dem rbb bestätigte.

Zeitplan der Ampel-Regierung könnte wackeln

Mit dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat könnte der rot-grün-gelbe Zeitplan ins Wanken geraten, denn eigentlich soll das geplante Bürgergeld schon zum 1. Januar 2023 die bisherige Grundsicherung Hartz-IV ablösen.

Ziel ist es, Betroffene in die Lage zu versetzen, sich stärker auf Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren zu können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Änderungen betreffen knapp fünf Millionen Leistungsbezieherinnen und -bezieher sowie 405 Jobcenter mit fast 75.000 Beschäftigten.

53 Euro mehr für alleinstehende Bezieher

Der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen soll am 1. Januar 2023 um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro steigen. Künftig soll im Voraus statt im Nachhinein die Inflation bei der jährlichen Anpassung der Regelsätze berücksichtigt werden. Lebenspartner oder -partnerinnen sollen 451 Euro (bisher 404 Euro) bekommen, Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 420 Euro (bisher 376 Euro). Für 6- bis 13-Jährige steigt der Satz auf 348 Euro (bisher 311 Euro) und für Kleinkinder bis fünf Jahre auf 318 Euro (bisher 285 Euro).

Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums sollen unter anderem Vermögen und Angemessenheit der Wohnung erst nach 24 Monaten Bezug des Bürgergeldes überprüft werden (Karenzzeit). Während dieser Zeit sollen die Heizkosten nur noch in angemessener Höhe übernommen werden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Regierung sah an dieser Stelle kein Limit für die Kostenübernahme vor. Das hatte die Union scharf kritisiert.

Zudem ist vorgesehen, dass Vermögen bis 60.000 Euro und für jede weitere Person im Haushalt bis 30.000 Euro nicht angerechnet werden sollen (Schonvermögen).

Kindergeld, Bürgergeld, Heizgeld

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Zuschüsse für Rentner und Studierende, ein Nachfolger für das 9-Euro-Ticket: Die Bundesregierung hat ein neues Entlastungspaket für Bürger und Unternehmen beschlossen. Die Reaktionen aus der Region sind in weiten Teilen positiv.

Weniger Druck im Jobcenter - entschärfte Sanktionen

Der bisherige Vermittlungsvorrang soll fallen. Leistungsbeziehende müssen nicht mehr jeden Job annehmen, sofern eine Aus- oder Weiterbildung sinnvoller erscheint, um ihre Job-Chancen zu verbessern. Es soll ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro und weiterhin Prämien für Abschlüsse geben. Die bisher bis 2024 befristete mehrjährige Förderung von Langzeitarbeitslosen für die Rückkehr in einen regulären Job ("Sozialer Arbeitsmarkt") soll entfristet werden.

Im ersten halben Jahr des Bürgergeld-Bezugs (Vertrauenszeit) soll es keine Sanktionen geben - außer bei hartnäckigen Terminversäumnissen. Anschließend kann das Bürgergeld bei Pflichtverletzungen um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Die früheren schärferen Sanktionen für Unter-25-Jährige werden endgültig abgeschafft. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 Kürzungen von mehr als 30 Prozent für unzulässig erklärt. Die früheren, härteren Hartz-IV-Sanktionen sind derzeit bis zur Neuregelung ausgesetzt.

Wer oberhalb der Minijob-Grenze (künftig 520 Euro) bis zu 1.000 Euro hinzuverdient, soll 30 statt 20 Prozent der Einkünfte behalten können. Schüler, Studierende und Auszubildende können bis zu 520 Euro statt 100 Euro hinzuverdienen. Wer ein Ehrenamt hat, soll von der Aufwandsentschädigung mehr behalten können.

Sendung: rbb24, 14. November 2022, 18:00 Uhr

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