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Audio: rbb24 Inforadio | 15.12.2022 | Gabriel Thorsten | Quelle: dpa/ Fabian Sommer

Eingesetzt vom Berliner Senat

Expertenkommission zu Vergesellschaftungen legt Zwischenbericht vor

Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission zur Frage, ob Wohnungsbestände großer Konzerne vergesellschaftet werden können, hat am Donnerstag einen Zwischenbericht zu ihrer Arbeit vorgelegt. Rückschlüsse auf ein endgültiges Ergebnis seien daraus noch nicht zu ziehen, betonte die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin.

Sie kritisierte erneut, dass wesentliche Teile des Berichts bereits in der vergangenen Woche an die Öffentlichkeit gelangt waren.

Entwurf eines Zwischenberichts

Expertenkommission hält Vergesellschaftung von Grundstücken für rechtlich möglich

Aus der Expertenkommission zur Umsetzung des Volksentscheids "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" ist der Entwurf eines Zwischenberichts nach außen gedrungen, der den Befürwortern Vorschub geben dürfte. Noch sind aber viele Fragen offen.

Aus dem Entwurf ging bereits hervor, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen grundsätzlich für möglich hält. Es seien aber noch viele Fragen offen, hieß es darin weiter.

Insbesondere von der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", die den Volksentscheid zum Erfolg geführt hatte, war der Zwischenbericht als Beleg dafür gewertet worden, dass Enteignungen von großen Wohnungsunternehmen möglich seien. Diese Schlussfolgerung wiesen Däubler-Gmelin und der Verfasser des Zwischenberichts, der FU-Professor Florian Rödl, zurück.

Rödl verwies darauf, dass bei der Frage des "Ob" nicht nur das Grundgesetz eine Rolle spiele, sondern auch die Landesverfassung Berlins. Dass Berlin auf der Basis des Grundgesetzes die Kompetenz hätte, Regeln für Vergesellschaftungen zu treffen, ist laut Zwischenbericht in der Kommission unstrittig. Uneinig sind sich die Juristinnen und Juristen allerdings, ob die Landesverfassung dem einen Riegel vorschieben könnte.

Gremium nun "arbeitsfähig"

Enteignungskommission will am 26. April 2023 ihre Ergebnisse vorlegen

Viele rechtlich und verfassungsrechtlich komplizierte Detailfragen noch offen

Viele rechtlich und verfassungsrechtlich komplizierte Detailfragen zum Thema Vergesellschaftung seien noch ungeklärt. Zu etlichen Punkten gebe es innerhalb des Gremiums auch unterschiedliche Einschätzungen. Der Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" blieb auf rbb-Nachfrage bei ihrer Einschätzung von vergangener Woche, dass die Kommission mit ihrem Zwischenbericht "grünes Licht gegeben" habe für Vergesellschaftungen.

Die Kommission unter dem Vorsitz der SPD-Politikerin und früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ist mit insgesamt 13 Fachleuten – überwiegend Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Rechtsbereichen – besetzt.

Die rot-grün-rote Koalition hatte das Gremium als Antwort auf den erfolgreichen Volksentscheid vom September 2021 eingesetzt. Sie soll klären, ob, und wie, Vergesellschaftungen von Wohnungskonzernen möglich sein können und wo mögliche Risiken lägen. Im Frühjahr nächsten Jahres will die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.

Geisel fragt nach "Sinnhaftigkeit"

Jetzt müsse die Kommission klären, wie ein solches Gesetz in Berlin eingebracht werden könne, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) in der rbb24 Abendschau. Allerdings stelle sich auch generell die Frage nach der "Sinnhaftigkeit" eines solchen Gesetzes, so Geisel. Er sagte, dass egal wieviel Geld dafür in die Hand genommen werden müsste, auf diesem Weg kein neuer Wohnraum entstünde. Dieses Geld fehle dann für Neubau, Sanierung oder die Stabilisierung auf dem Wohnungsmarkt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 15.12.2022, 13 Uhr

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