Eingesetzt vom Berliner Senat - Expertenkommission zu Vergesellschaftungen legt Zwischenbericht vor

Do 15.12.22 | 11:53 Uhr
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Zuschauer verfolgen die öffentlichen Anhörung der Expertenkommission zum Volksentscheid «Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen». (Quelle: dpa/ Fabian Sommer)
Audio: rbb24 Inforadio | 15.12.2022 | Gabriel Thorsten | Bild: dpa/ Fabian Sommer

Die vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission zur Frage, ob Wohnungsbestände großer Konzerne vergesellschaftet werden können, hat am Donnerstag einen Zwischenbericht zu ihrer Arbeit vorgelegt. Rückschlüsse auf ein endgültiges Ergebnis seien daraus noch nicht zu ziehen, betonte die Kommissionsvorsitzende Herta Däubler-Gmelin.

Sie kritisierte erneut, dass wesentliche Teile des Berichts bereits in der vergangenen Woche an die Öffentlichkeit gelangt waren.

Aus dem Entwurf ging bereits hervor, dass die vom Senat eingesetzte Expertenkommission eine Enteignung großer Wohnungsunternehmen grundsätzlich für möglich hält. Es seien aber noch viele Fragen offen, hieß es darin weiter.

Insbesondere von der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", die den Volksentscheid zum Erfolg geführt hatte, war der Zwischenbericht als Beleg dafür gewertet worden, dass Enteignungen von großen Wohnungsunternehmen möglich seien. Diese Schlussfolgerung wiesen Däubler-Gmelin und der Verfasser des Zwischenberichts, der FU-Professor Florian Rödl, zurück.

Rödl verwies darauf, dass bei der Frage des "Ob" nicht nur das Grundgesetz eine Rolle spiele, sondern auch die Landesverfassung Berlins. Dass Berlin auf der Basis des Grundgesetzes die Kompetenz hätte, Regeln für Vergesellschaftungen zu treffen, ist laut Zwischenbericht in der Kommission unstrittig. Uneinig sind sich die Juristinnen und Juristen allerdings, ob die Landesverfassung dem einen Riegel vorschieben könnte.

Viele rechtlich und verfassungsrechtlich komplizierte Detailfragen noch offen

Viele rechtlich und verfassungsrechtlich komplizierte Detailfragen zum Thema Vergesellschaftung seien noch ungeklärt. Zu etlichen Punkten gebe es innerhalb des Gremiums auch unterschiedliche Einschätzungen. Der Diskussionsprozess sei noch nicht abgeschlossen.

Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" blieb auf rbb-Nachfrage bei ihrer Einschätzung von vergangener Woche, dass die Kommission mit ihrem Zwischenbericht "grünes Licht gegeben" habe für Vergesellschaftungen.

Die Kommission unter dem Vorsitz der SPD-Politikerin und früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin ist mit insgesamt 13 Fachleuten – überwiegend Juristinnen und Juristen aus verschiedenen Rechtsbereichen – besetzt.

Die rot-grün-rote Koalition hatte das Gremium als Antwort auf den erfolgreichen Volksentscheid vom September 2021 eingesetzt. Sie soll klären, ob, und wie, Vergesellschaftungen von Wohnungskonzernen möglich sein können und wo mögliche Risiken lägen. Im Frühjahr nächsten Jahres will die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.

Geisel fragt nach "Sinnhaftigkeit"

Jetzt müsse die Kommission klären, wie ein solches Gesetz in Berlin eingebracht werden könne, sagte Innensenator Andreas Geisel (SPD) in der rbb24 Abendschau. Allerdings stelle sich auch generell die Frage nach der "Sinnhaftigkeit" eines solchen Gesetzes, so Geisel. Er sagte, dass egal wieviel Geld dafür in die Hand genommen werden müsste, auf diesem Weg kein neuer Wohnraum entstünde. Dieses Geld fehle dann für Neubau, Sanierung oder die Stabilisierung auf dem Wohnungsmarkt.

Sendung: rbb24 Inforadio, 15.12.2022, 13 Uhr

15 Kommentare

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  1. 15.

    Dazu gab es gestern oder vorgestern einen Bericht, entweder in Tagesspiegel oder sogar hier auf rbb24.

  2. 14.

    Sie scheinen nicht in einer Wohnung der landeseigenen Gesellschaften zu wohnen, dann wüssten Sie wovon andere sprechen. Beispiel von mir. Letzten Winter bewegte sich der Thermostatan der Heizg. Des WZ nicht mehr. Nach 3,5 Wochen kam ein Monteur, tat W-40 dran, zog den Stift raus. Nach 3 Tagen war der Stift wieder fest. Seit der Zeit, habe ich an meiner Heizung immer Rohrzange, Zange und -40 um ca. alle 3-5 Tage tätig zu werden. Neues Thermostat-nein. Kaputtes Fenster, der Monteur kam nach 2,5 Wo

  3. 13.

    @Realist, Sie haben ja so was von Recht!!!
    Niemand wird in Berlin in Wohnraum investieren. Zum Glück haben wir Eigentum in Berlin und in Brandenburg.

  4. 12.

    Das ist doch das Schöne, wenn im Senat die Creme de la Creme das Sagen hat. Man stelle sich mal vor, es wäre anders herum und es würde die Vernunft herrschen.

  5. 11.

    Klaus:
    "Die landeseigenen Firmen müssten eigentlich bereits jetzt Insolvenz anmelden, das ist wohl Konsens."

    Belegen Sie bitte Ihre These!

  6. 10.

    Ulf:
    "Schlimmer kann es kaum noch kommen.
    Wenn die "Enteigner der Wohnungen" glauben, der Senat Berlin ist in der Lage, diese viele Wohnungen intakt zu halten und nach deren Gesetzen zu dämmen etc., der erwacht in der DDR, wo die Wohnungen marode wurden."

    1. Der Kommentator zeigt, dass er keinerlei Ahnung von der DDR und von der Wohnungswirtschaft der DDR hat!

    2. Das kommunales Wohnungseigentum so schlimm ist, dass in den kommunalen Wohnungsbaugesellschaften Verhältnisse wie in der DDR herrschaen, davon habe ich allerdings noch nichts gehört.

    3. Warum sollen die kommunalen Wohnungsunternehmen die Wohnungen nicht genauso gut oder noch besser aus dem Mieteinnahmen instandhalten können, wie die privaten Vermieter?

    4. Von einigen (natürlich nicht allen) privaten Vermietern habe ich schon sehr viel Schlimmes gehört, aber nicht von den kommunalen Wohnungsunternehmen.

  7. 9.

    Gisbert-Berlin:
    "Es wird nur vollkommen vergessen, welches Signal die Debatte gesandt hat. Der dringend nötige Mietwohnungsneubau muss nun allein von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gestemmt werden"

    Was hat das Eine mit dem Anderen zu tun? Wo ist da die Kausalität?

  8. 8.

    Das wird teuer, sehr teuer.....und wenn'so prima funktioniert, wie mit der Wohnhausruine Hindenburgdamm Ecke Gardeschützenweg, dann können die Berliner gelassen der Zukunft entgegensehen.
    Marode Schulen, keine Notfallbetten in den Krankenhäusern und überforderte Bürgerämter, wen interessiert?

  9. 7.

    Die landeseigenen Firmen müssten eigentlich bereits jetzt Insolvenz anmelden, das ist wohl Konsens.

  10. 6.

    Senator Geisel stellte gestern unmissverständlich klar, Mieterhöhungen bei den landeseigenen Gesellschaften sind unumgänglich.

    Es gibt keine Alternative für die landeseigenen Gesellschaften.

    Wow, endlich mal ehrlich gemacht.

    Realität sticht eben Ideologie.

  11. 5.

    Schlimmer kann es kaum noch kommen.

    Wenn die "Enteigner der Wohnungen" glauben, der Senat Berlin ist in der Lage, diese viele Wohnungen intakt zu halten und nach deren Gesetzen zu dämmen etc., der erwacht in der DDR, wo die Wohnungen marode wurden.

    Erst mal müssen die Wohnungen auch noch gekauft werden. Womit? Das Geld ist an anderen Stellen viel wichtiger, siehe z. Bsp. Gesundheitswesen.

  12. 4.

    Wo ist denn jetzt die Liste der Kostentreiber bei Mieten, absteigend sortiert?

  13. 3.

    Berlin ist nur noch zum heulen. Es werden hier Wohnungen ohne Ende benötigt ,und was machen die Ideologen und verblendeten Initiatoren???? Sie wollen enteignen!!!
    Ja wer bitte ist denn so blöd und baut oder investiert in dieser Stadt noch ?
    Denken die darüber nicht nach ?

  14. 2.

    Es wird nur vollkommen vergessen, welches Signal die Debatte gesandt hat. Der dringend nötige Mietwohnungsneubau muss nun allein von landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gestemmt werden, deren personelle wie finanzielle Ressourcen ebenfalls dem Ende entgegensehen. Das gibt noch ein ganz böses Erwachen. Welch ein Glück für die Urheber der wohnungswirtschaftlichen Katastrophe, dass sie sich jetzt den Krieg, Zinsen und Baupreise als Alibi basteln können. Allein die Bauantragszahlen belegen, dass schon seit 2021 der Trend in Richtung Null geht. Doch dafür interessiert sich offenbar niemand.

  15. 1.

    „Insbesondere von der Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen", die den Volksentscheid zum Erfolg geführt hatte, war der Zwischenbericht als Beleg dafür gewertet worden, dass Enteignungen von großen Wohnungsunternehmen möglich seien. Diese Schlussfolgerung wiesen Däubler-Gmelin und der Verfasser des Zwischenberichts, der FU-Professor Florian Rödl, zurück.“

    Diskussion Ende.

    Florian Rödl

    „Linke und Grüne haben sich bei ihren Benennungen auf sechs Expertinnen und Experten verständigt, die Vergesellschaftungen explizit oder tendenziell für möglich halten und befürworten. Es sind die Juristen Christoph Möller von der Humboldt-Universität und Florian Rödl von der Freien Universtität,“

    https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2022/03/berlin-wohnen-daeubler-gmelin-expertenkommission-volksentscheid-enteignung.html

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