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Fritz | 30.09.2023 | Nachrichten | Quelle: dpa/Sebastian Kahnert

Debatte im Bundesrat

Länder kritisieren geplante Cannabis-Legalisierung

Die vom Bund geplante Cannabis-Legalisierung stößt bei den Ländern auf Widerstand. Sie fordern nun im Bundesrat eine Überarbeitung. Die Brandenburger Justizministerin nennt das Vorhaben gar "ein Förderprogramm für die organisierte Kriminalität".

Der Bundesrat hat heftige Kritik am Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung geübt. Eine Legalisierung sei falsch und die geplante Umsetzung "eine einzige Katastrophe", sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Rainer Haseloff (CDU) am Freitag in Berlin.

Jugendliche würden dadurch nicht geschützt, sondern eher an die Droge herangeführt. Experten warnten zudem vor einem weiteren Anstieg des Konsums. Die im Gesetz aufgeführten Maßnahmen seien zudem nicht praxistauglich und bedeuteten einen erheblichen Mehraufwand für die Bundesländer.

Auch aus Brandenburg kam Kritik am Gesetzentwurf. Die Brandenburger Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) sagte, sie rechne als Folge einer bundesweiten Cannabis-Legalisierung mit einem Anstieg der organisierten Kriminalität. Sie hält das geplante Gesetz nach eigenen Angaben für einen Fehler. "Aus meiner Sicht ist das Gesetz ein Förderprogramm für die organisierte Kriminalität. Es erschwert auch die Strafverfolgungsmöglichkeiten in diesem Bereich", sagte Hoffmann am Donnerstag.

"Regelungsmonster", "nicht umsetzbar"

Kritiker laufen Sturm gegen Lauterbachs Cannabis-Legalisierung

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Cannabis-Legalisierung auf den Weg gebracht. Karl Lauterbach sieht ein "Gesetz mit Augenmaß". Doch nicht nur Zoll, Kriminalbeamte und Richter laufen Sturm gegen das "Bürokratiemonster".

Justizministerin sieht auf Behörden neue Probleme zukommen

Cannabis soll bis spätestens Ende dieses Jahres in Deutschland legal werden. Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf sieht vor, Cannabis im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen zu streichen.

Für Volljährige ab 18 Jahre soll der Besitz von 25 Gramm erlaubt werden. Privat sollen maximal drei Pflanzen angebaut werden dürfen. In Cannabis-Clubs sollen Vereinsmitglieder die Droge gemeinschaftlich anbauen und gegenseitig abgeben dürfen - pro Monat höchstens 50 Gramm pro Mitglied. Bei 18- bis 21-Jährigen sollen es bis zu 30 Gramm im Monat mit einem maximalen Gehalt von zehn Prozent an Tetrahydrocannabinol (THC) sein dürfen, das ist der Stoff mit der Rauschwirkung.

Ein Ziel der Cannabis-Legalisierung ist die Entlastung der Gerichte. Nach Ansicht des Deutschen Richterbunds ist dieses Ziel mit dem Gesetzentwurf allerdings nicht zu erreichen. Auch die Brandenburger Justizministerin Hoffmann sieht nach eigenen Angaben auf die Behörden neue Probleme zukommen.. "Das in dem Gesetzentwurf genannte Einsparvolumen kann ich auch nicht nachvollziehen", sagte die Ministerin.

Dem Gesetzentwurf zufolge geht das Bundesgesundheitsministerium von jährlichen Einsparungen bei Strafverfolgungsbehörden in Höhe von 800 Millionen, bei Gerichten von 220 Millionen Euro und bei Justizvollzugseinrichtungen von 35 Millionen Euro aus.

Zustimmung des Bundesrats nicht notwendig

"Ich rechne als eine Folge mit mehr Strafverfahren, und die Ermittlungen in diesem Bereich werden personalintensiver sein", sagte Hoffmann. Sie rechne mit mehr Cannabis-Konsum und steigender Nachfrage. "Die Regulierung dieser Anbauvereinigungen wird auch für andere Landesbehörden mit erheblichen Belastungen verbunden sein wegen der Kontroll-, Aufsichts- und Genehmigungspflichten. Die größten Probleme werden auf die Gesundheitsbehörden zukommen."

Auch zu anderen Punkten des Gesetzes fordert der Bundesrat Klärungen. Die Länderkammer meldete am Freitag unter anderem Zweifel an der Wirksamkeit vorgesehener "Schutzzonen" zum Jugendschutz an. Kontrollen wären in der Praxis schwer umsetzbar, auch in privaten Räumen. Angemahnt wird zudem eine schnellstmögliche Ermittlung von Grenzwerten für Cannabis am Steuer im Straßenverkehr. Keine Mehrheit fand die Feststellung, dass das Cannabis-Gesetz im Bundesrat zustimmungsbedürftig sei. Dies ist bisher nicht geplant.

Zudem fordern die Länder, die Kontroll- und Vollzugsaufgaben für die Länder so zu regeln, dass sie keinen zusätzlichen Personal- und Finanzbedarf erzeugen. Auch Maßnahmen zur Verkehrsunfallprävention, die Festlegung von Standards für die Sicherung von Anbaueinrichtungen und gesetzlich vorgeschriebene Mindeststandards für die Erstellung von Gesundheits- und Jugendschutzkonzepten seien nachzubessern.

Sendung: Fritz, 29.09.2023, 9 Uhr

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