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Audio: rbb 88,8 | 21.09.2023 | Ulf Morling | Quelle: dpa/S. Müller

"Letzte Generation"

Berliner Klima-Aktivistin zu achtmonatiger Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt

Eine Klima-Aktivistin der "Letzten Generation" wurde zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Sie klebte sich laut einer Gerichtssprecherin zweimal auf Fahrbahnen in Berlin fest. Die Höhe der Strafe ist neu.

Eine Klima-Aktivistin der Gruppe "Letzte Generation" ist am Mittwoch in Berlin zu einer achtmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt worden. Das bestätigte die stellvertretende Sprecherin der Berliner Strafgerichte rbb|24 am Donnerstag. Die 41-Jährige hatte im Zeitraum vom 10. Oktober bis 19. Oktober 2022 an mehreren Straßenblockaden der "Letzten Generation" teilgenommen.

In zwei Fällen habe sie sich mit Klebstoff an der Fahrbahn befestigt. In einem der Fälle sei es beim Versuch geblieben, so die Gerichtssprecherin weiter.

"Letzte Generation"

Bislang knapp 2.500 Verfahren gegen Klima-Aktivisten in Berlin

Die Aktivisten der "Letzten Generation" haben bisher hunderte Straßen in Berlin blockiert. Eine Herausforderung für die Polizei. Die rief schon Beamte aus anderen Bundesländern zu Hilfe. Und setzte hunderte Liter Rapsöl gegen die Blockaden ein.  

Urteil noch nichts rechtskräftig

Die Freiheitsstrafe ohne Bewährung wurde wegen versuchter Nötigung sowie Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gegen die Angeklagte ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 15 Euro beantragt. Die Höhe der Strafe ist neu, in früheren Verurteilungen wurden Strafen von drei bis vier Monaten Haft ausgesprochen.

Weil die 41-Jährige im Prozess angegeben hatte, weiter protestieren zu wollen, sah das Gericht keine günstige Sozialprognose. Diese wäre für eine Bewährungsstrafe erforderlich.

Zuerst hatte sich die "Letzte Generation" in einer Pressemitteilung über das Strafmaß geäußert. Darin sagte ein Sprecher der Gruppe: "Die enormen Unterschiede im Strafmaß für ein und dieselbe Art von friedlichem Protest sind absurd. Freisprüche und Einstellungen auf der einen, monatelange Haftstrafen auf der anderen Seite."

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche kann dagegen Berufung oder Revision eingelegt werden.

 

Sendung: rbb 88,8, 21.09.2023, 11:30 Uhr

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