"Letzte Generation" - Bislang knapp 2.500 Verfahren gegen Klima-Aktivisten in Berlin

So 17.09.23 | 13:06 Uhr
  32
Archivbild: Polizisten tragen während eines Protestmarsches der Klimaschutzgruppe «Letzte Generation» einen Teilnehmer vor dem Hauptbahnhof von der Straße. (Quelle: dpa/S. Gollnow)
Audio: Fritz | 17.09.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/S. Gollnow

Die Aktivisten der "Letzten Generation" haben bisher hunderte Straßen in Berlin blockiert. Eine Herausforderung für die Polizei. Die rief schon Beamte aus anderen Bundesländern zu Hilfe. Und setzte hunderte Liter Rapsöl gegen die Blockaden ein.

 

Seit Januar 2022 kleben sich Klima-Aktivisten der "Letzten Generation" immer wieder auf Berlins Straßen fest, auch für diesen Montag sind neue Blockaden und Proteste angekündigt. "Hunderte Menschen" würden dazu aus ganz Deutschland nach Berlin kommen, hieß es. Bereits am Sonntag machte die Gruppe Schlagzeilen, als Aktivisten das Brandenburger Tor mit orangener Farbe besprühten.

Diese Blockaden haben die Polizei in den vergangenen anderthalb Jahren mehr als 480.000 Einsatzstunden gekostet, wie die Polizei mitteilte. Die Beamten der Hauptstadt wurden zusätzlich von Kollegen aus anderen Bundesländern unterstützt. Um die Klimakleber von den Straßen abzulösen, setzten die Polizisten insgesamt 454 Liter Raps- und Sonnenblumenöl ein. Wieviel das gekostet hat, weiß die Polizei nicht zu sagen, teilte aber mit, dass Ausgaben für jegliche Polizeieinsätze grundsätzlich über den Landeshaushalt gedeckt sind.

Staatsanwaltschaft ermittelt in tausenden Verfahren gegen Klimakleber

Nach Angaben der Berliner Staatsanwaltschaft hat sie bislang 2.458 Verfahren gegen Angehörige der "Letzten Generation" eröffnet. In 74 Fällen liegt inzwischen eine Gerichtsentscheidung vor.

In der Regel wurden die Klimaaktivisten zu Geldstrafen verurteilt, meist wegen Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Wird gegen zunächst erlassene Strafbefehle Einspruch eingelegt, kommt es zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das ist seit einigen Monaten regelmäßig der Fall.

Lediglich 59 Aktionen der "Letzten Generation" wurden bislang im beschleunigten Verfahren behandelt. Solche Verfahren hatte im Mai Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) gefordert. Danach wurde schnell klar, dass die meisten Fälle im Zusammenhang mit der "Letzten Generation" sich nicht für ein beschleunigtes Verfahren eignen. Nach dem Gesetz sind diese Verfahren nur dann zulässig, wenn es eine klare, leicht überschaubare Beweislage gibt. Die Berliner Staatsanwaltschaft sah diese Kriterien nur bei gut zwei Prozent der bisherigen Fälle erfüllt. Vor Gericht wurden noch weitere aussortiert: Von den 49 Fällen, in denen inzwischen Anklage erhoben wurde, lehnte es das Gericht 19 mal ab, den Fall im beschleunigten Verfahren zu behandeln. Eine Angeklagte wurde frei gesprochen.

Für ein beschleunigtes Verfahren eignen sich Strafverfahren, bei denen die Beweislage unkompliziert ist und Beschuldigte geständig sind. Es gelten unter anderem vereinfachte Regelungen für die Beweisaufnahme.

Auch gegen Gegner der Aktivisten wird ermittelt

Außerdem haben Berliner Behörden auch Verfahren gegen Gegner der Klima-Aktivisten ermittelt. Laut Polizei-Präsidentin Barbara Slowik gab es dazu 81 Strafanzeigen. Dabei ging es um Nötigung, Beleidigung und gefährliche Körperverletzung. In einem Fall ein Autofahrer einem Aktivisten über den Fuß gefahren. Die meisten dieser Anzeigen wurden laut Slowik nicht von Klima-Aktivisten gestellt. Stattdessen ermittelte die Polizei von Amts wegen.

Polizei will Blockaden in Zukunft zügig auflösen

Die Polizei bereitet sich derzeit auf weitere ab dem 18. September angekündigte Aktionen der "Letzten Generation" vor. Ziel der Polizei ist es laut Slowik, diese Aktionen zu verhindern oder möglichst klein zu halten. Dafür sollen viele Polizisten in Uniform und in Zivil in der ganzen Stadt eingesetzt werden. Wenn Straßen blockiert werden, sollen sie den Verkehr umleiten, Beweise sichern und die Blockade möglichst schnell auflösen. Die Polizei stehe im engen Austausch mit der Staatsanwaltschaft, um beschleunigte Strafverfahren möglich zu machen. Aktuell sei es nicht nötig, zusätzliche Polizisten aus anderen Bundesländern anzufordern.

Sendung: rbb um6, 16.09.2023, 18 Uhr

32 Kommentare

Wir schließen die Kommentarfunktion, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt. Bei älteren Beiträgen wird die Kommentarfunktion automatisch geschlossen.

  1. 32.

    Ihre Darstellung ist so falsch. Eine Anmeldung ist nicht zwingend, ein Verbot u.U. möglich.

    Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

  2. 31.

    Bitte weiter lesen… dies kann aufgrund von Gesetzen eingeschränkt werden… Das Versammlungsgesetz des Bundes.
    Manche Länder haben dann noch ein Versammlungsgesetz des Landes.
    Die Einschränkung ist …. Anmelden der Demo öffentlichen Grund. Dies gilt nicht auf privatem Grund, da muss nichts angemeldet werden.

  3. 30.

    Das (mutwilige) Übertreten von Gesetzen mit Nähe zu Verbrechen und Nähe zur Kriminalität kommt leider vor, wenn 83,2 Millionen in Deutschland lebende ihre persönliche Meinung frei in unserem freien Land äußern, dann ergeben sich im Höchstfall 83.200.000 verschiedene Meinungen, die ALLE frei in Deutschland geäußert werden einwandfrei geäußert werden dürfen, damit MÜSSEN sich 83.200.000 im freien Deutschland lebende abfinden UND (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. (von https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html ) :>) Auch daraus ergibt sich die Pflicht zum friedlichen Miteinander - ungeachtet der 83.200.000 verschiedenen Meinungen im freien Deutschland.

  4. 29.

    Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

  5. 28.

    „ Ich verstehe immer noch nicht, warum die Aktionen der LG nicht vom Demonstrationsrecht gedeckt sind.“
    Ist ganz einfach… eine Demo auf öffentlichem Grund muss angemeldet werden.
    Und dann kommt noch der 2. Knackpunkt,,, diese kann untersagt werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährdet.
    Da aber der erste Schritt nicht gemacht wird, braucht man sich über den 2. nicht streiten.

  6. 27.

    "Sie sind aber frei von wilden Verschwörergedanken?"

    Wo sehen sie "Verschwörergedanken"? Ich plane weder eine Verschwörung, noch sehe ich eine.

    Aufgrund des menschgemachten Klimawandel kommen Menschen ums Leben. Das ist Fakt.

    Die Zahlen der Verkehrsverstöße halte ich für realistisch, alleine schon die Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit wird überhaupt nicht mehr geahndet. Von Falschparkern ganz zu schweigen.

    Dass die Polizei aber auch die FW ständig frei erfundene Zahlen und Behauptungen an die Presse gibt ist leider Fakt.

  7. 26.

    Diese Perspektive habe ich noch nie gehört. Ist das juristisch so? Kennt sich niemand aus?

  8. 25.

    Sind die "freiheitsrechte" der Autofahrer höherwertig als das Leben und die Gesundheit aller Anderen?

  9. 24.

    Das geht leider nicht ! Zu gefährlich ! Die Grünen haben seit 2010 bisher ein Endlager erfolgreich verhindert. Auch den geplanten Abtransport nach Russland, weil es deutscher Müll ist.

  10. 23.

    Hat jemand Informationen darüber wie lange die Bearbeitung von ca. 2500 Verfahren dauert? (Tendenz steigend )

  11. 22.

    Also für mich sah der Pfeffersprayer gestresst und verwirrt aus und könnte strafrechtlich nach Paragraph 33 StgB entschuldigt sein.

    „asthenische Affekte Definition zu: § 33 StGB Der Täter muss die Grenzen der Notwehr gerade aufgrund Verwirrung, Furcht oder Schrecken (asthenische Affekte) überschritten haben.“
    https://gesetze.io/definitionen/asthenische-affekte-n2s9
    Weiter könnte der Sprayer selbst aber auch Opfer eines Erlaubnistatbestandsirrtums sein, dann wäre er ggf. sogar gerechtfertigt, Vgl. Paragraph 16 I StGB.
    “4. Eingeschränkte Schuldtheorie Die Rechtsprechung vertritt die sogenannte eingeschränkte Schuldtheorie. Diese besagt, dass bei Sachverhaltsirrtümern, wie dem Erlaubnistatbestandsirrtum, das Unrechtsbewusstsein entfalle, welches ein Teil der Schuld darstelle. Auch diese Theorie wendet daher § 16 I 1 StGB analog an, welcher die Vorsatzschuld entfallen lässt.“
    https://jura-online.de/lernen/problem-erlaubnistatbestandsirrtum/674/excursus/
    In beiden Fällen straffrei.

  12. 21.

    nur dann, wenn Sie sämtliche abgrbrannten Kernbrennstäbe aus deutschen AKWs unter Ihrem eigenen Bett endlagern.

  13. 20.

    Die Kleber könnten doch ne Partei gründen und so ihr Anliegen LEGAL dem Bürger vorstellen.
    Nächstes Jahr sind 3 Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen, mal sehen wieviele Stimmen sie dann vom Wähler bekommen!
    Der andere legale Weg wäre Klage einzureichen, warum machen sie das nicht?

  14. 19.

    Dunkel ist der Rede Sinn.

    AfD will Atomkraftwerke weiter betreiben

    https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-940596

  15. 18.

    Die einen mit du, du, du und die Anderen mit wenigstens einer Geldstrafe wegen "Selbstjustiz".
    Unser Staat richtet sich sukzessive selbst zu Grunde.

  16. 17.

    Und wieder wird Werbung für konservative Politik gemacht. Herzlichen Dank dafür. @ LG

  17. 16.

    Die AfD ist die grünste Klimapartei! Atom = 0 CO2

    Weniger Wirtschaft durch Handel = weniger CO2.

    Grüner als grün

  18. 15.

    Mal ehrlich, Berlin ist nicht willig aus eigener Kraft ohne nenneswerte Probleme auszukommen, da Alles was kommt, erstmal als eine Bereicherung im Dasein schön geredet wird.
    Dann "schleift" man willig das Problem, und was es kostet.und was es für Folgen hat, das ist lange egal.
    Darüberhinaus werden durch ein solches Verhalten die Einwohner gespalten, und letztendlich ist der Schaden viel größer, und nicht nur materiell
    Es wird an de Zeit, den Länderfinanzausgleich für Berlin zu kürzen, mal so als probates Druckmittel.

  19. 14.

    Geben Demonstrationen auch das Recht andere in ihren Rechten massiv zu beschneiden, und über Leben und Tod zu entscheiden ?

  20. 13.

    Das ist aber zu vernachlässigen, da:

    1) Zu viel Öl nicht gesund ist
    2) Immer weniger Menschen in der Lage sind, richtig zu kochen

    Ist auch nicht ironisch gemeint, sondern leider Realität.

Nächster Artikel