Interview | Petition gegen Björn Höcke - "Rechtlich ist der Entzug der Grundrechte ein sehr scharfes Schwert"

Fr 19.01.24 | 12:48 Uhr
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Aufnahmen im Rahmen der Demonstration Auf die Strasse Gegen Nazistische Deportationsplaene der AfD vor dem Roten Rathaus in Berlin, 17.01.2024. Ein Schild mit der Aufschrift Bjoern Hoecke ist ein Nazi. (Quelle: imago images/Hofmann)
Bild: imago images/Hofmann

Eine Petition fordert, dem Thüringer AfD-Chef Björn Höcke bestimmte Grundrechte zu entziehen. Über 1,3 Millionen Unterschriften wurden schon gesammelt. Ein Gespräch dazu mit Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf.

rbb24: Frau Frauke Brosius-Gersdorf, klären wir erstmal Grundsätzliches: Welchen Zweck hat Artikel 18 im Grundgesetz?

Frauke Brosius-Gersdorf: Den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Und zwar in Fällen, in denen diese Grundordnung von Einzelpersonen bekämpft und gefährdet wird.

Artikel 18 GG ist ein Ausnahmeinstrument im Grundgesetz. Es ist als Mittel einer wehrhaften Demokratie gedacht. Das heißt, der Staat soll sich gegen Verfassungsfeinde zur Wehr setzen können. Genau zu diesem Zweck können Einzelpersonen nach Art. 18 GG bestimmte Grundrechte entzogen werden. Es kann ihnen auch das Wahlrecht und die Befähigung zur Ausübung öffentlicher Ämter aberkannt werden. Der Artikel dient also auch einer gewissen Entpolitisierung von denjenigen, die ihre Grundrechte zum Kampf gegen die Verfassung missbrauchen.

Infobox: Zur Person

Frauke Brosius-Gersdorf (Foto: privat)
Privat

Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, LL.M. ist Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam. Seit 2015 ist sie stellv. Mitglied des Verfassungsgerichtshofs des Freistaats Sachsen. 2017-2023 Mitglied der Zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer. Seit 2023 Mitglied der Kommission der Bundesregierung "Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin".

Björn Höcke ist Thüringer AfD-Chef und wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft. Reicht das, um den Artikel 18 GG gegen ihn anzuwenden?

Das zu prüfen, ist Aufgabe der Behörden des Verfassungsschutzes. Es muss nachgewiesen sein, dass Björn Höcke bestimmte Grundrechte wie die Meinungsfreiheit oder die Versammlungsfreiheit zum Kampf gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht hat. Dafür muss man belegen können, dass ganz zentrale Werte unserer Verfassung wie insbesondere die Menschenrechte, aber auch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von Björn Höcke in aktiv aggressiver Weise bekämpft werden.

Das heißt, von ihm muss als Person eine Gefährdung dieser Grundprinzipien unserer Verfassung ausgehen. Wenn man in den Verfassungsschutzbericht zur AfD in Thüringen hineinschaut, dann attestiert der Verfassungsschutz ihm unter anderem Angriffe gegen die Menschenwürde und gegen die Demokratie und den Rechtsstaat. Das müsste man aber für ein Verwirkungsverfahren nochmal genau prüfen und das Material dafür sorgfältig aufbereiten. Das ist sehr, sehr aufwändig.

Welche Auswirkungen hätte denn ein Grundrechte-Entzug auf seine politische Arbeit?

Rechtlich ist das schon ein sehr scharfes Schwert. Björn Höcke könnte sich auf die verwirkten Grundrechte nicht mehr berufen. Wie etwa auf den Schutz seiner Meinungsfreiheit. Das ist rechtlich gesehen eine harte Sanktion. Ich glaube aber, dass man das faktisch nicht überschätzen darf. Jemand, der seine Meinungsfreiheit verwirkt hat, ist nicht daran gehindert, weiterhin Meinungen zu äußern. Er genießt dabei eben nur keinen grundrechtlichen Schutz mehr.

Vor allen Dingen kann das Bundesverfassungsgericht aber, wie gesagt, einen Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts von Björn Höcke aussprechen. Dann dürfte er selbst nicht mehr wählen, nicht mehr zu Wahlen gehen und nicht mehr für Wahlämter kandidieren. Er wäre also nicht mehr als Abgeordneter wählbar, und das ist eine weitreichende und einschneidende Maßnahme.

Warum hat sich die Politik dann bisher in Bezug auf Björn Höcke nicht auf ein solches Verfahren eingelassen?

Vielleicht zum einen deshalb, weil die bisherigen vier Verfahren beim Bundesverfassungsgericht allesamt keinen Erfolg hatten. Außerdem ist das Verwirkungsverfahren nach Art. 18 GG ein Ausnahmeinstrument zum Schutz der Demokratie, das hohe Hürden hat. Aber die Zeiten ändern sich und mit ihnen die Gefährlichkeit von Verfassungsfeinden.

Die bisherigen Verfahren zur Verwirkung von Grundrechten vor dem Bundesverfassungsgericht sind vor allem daran gescheitert, dass die betroffenen Personen nicht gefährlich genug waren, um die freiheitliche demokratische Grundordnung infrage zu stellen. Genau dieser Punkt könnte aber bei Björn Höcke anders zu beurteilen sein. Er ist Mitbegründer und Vorsitzender der AfD in Thüringen, die nach Einschätzung des Verfassungsschutzes als gesichert rechtsextremistisch gilt.

Der Verfassungsschutzbericht nennt Beispiele für Angriffe Höckes auf unsere Demokratie und den Rechtsstaat. Was das Gefährdungspotenzial von Höcke betrifft, wird man das wohl auch anders sehen müssen als in den vom BVerfG entschiedenen Verfahren. Denn Höcke ist Vorsitzender einer nicht verbotenen Partei. Nach aktuellen Prognosen käme die Thüringer AfD, wenn jetzt Landtagswahlen wäre, auf 31 bis 36 Prozent und wäre damit die stärkste politische Kraft dort.

Aber würde ein Verfahren nach Artikel 18 GG überhaupt noch vor den Wahlen in Ostdeutschland greifen?

Nein, für die Landtagswahlen käme es sicher zu spät. Wenn es einen solchen Antrag geben sollte, dann dauert das möglicherweise mehrere Jahre. So war das bei den bisherigen Verwirkungsverfahren. Das muss nicht wieder so lange dauern. Aber es wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, weil auch das Bundesverfassungsgericht eine aufwendige Prüfung vor sich hätte.

Es gibt theoretisch die Möglichkeit, beim Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung zu beantragen. Dann könnte das Bundesverfassungsgericht Herrn Höcke bestimmte Grundrechte vorläufig entziehen. Das ist aber ein absoluter Ausnahmefall und kommt hier auch nicht wirklich in Betracht.

Also wäre es gegenwärtig eher ein symbolischer Akt?

Ich glaube, man muss wirklich die rechtlichen Folgen von der faktischen Wirksamkeit trennen. Rechtlich ginge von einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts eine starke Signalwirkung aus.

Andererseits dürfen wir die tatsächliche Wirkung eines solchen Verfahrens nicht überschätzen. Zum einen sind es nur einzelne Grundrechte, nicht etwa alle, die verwirkt werden können. Zum anderen kann das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung auch auf eine bestimmte Dauer befristen. Zum Beispiel auf ein Jahr. Und Björn Höcke könnte weiterhin aktiv sein. Er kann weiterhin Einfluss auf die Ausrichtung und das Programm der AfD nehmen.

Könnte ein solches Verfahren der AfD dann sogar nutzen?

Es geht um eine Warnfunktion, dieser symbolische Akt ist nicht zu unterschätzen. Man muss aber bedenken, dass schon die Beantragung eines solchen Verwirkungsverfahrens nicht nur Björn Höcke, sondern die AfD insgesamt stärken könnte. Und natürlich besonders, wenn ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. Dann könnte es heißen: Die politischen Außenseiter sollen von den Etablierten mundtot gemacht werden. Deshalb sollte man ein solches Verfahren wirklich nur in Betracht ziehen, wenn die Erfolgsaussicht im konkreten Fall sehr hoch ist.

Bisher haben wir nur über die Person Björn Höcke gesprochen. Aber auch in der Brandenburger AfD gibt es Personen, wie etwa den rechtsextremen Hans-Christoph Berndt, der dem Verein "Zukunft Heimat" nahesteht. Wäre es denkbar ein solches Verfahren auch gegen weitere Personen aus AfD-Kreisen anzustrengen?

Ob jemand seine Grundrechte missbraucht und damit die Verfassung bekämpft und gefährdet, ist wirklich immer eine Frage des jeweiligen Einzelfalls. Insofern kann man nicht automatisch aus einem erfolgreichen Verfahren gegen Björn Höcke auf ebenso erfolgreiche Verfahren gegen andere Personen schließen. Aber bei einem erfolgreichen Verfahren hätte man eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und damit auch sehr genaue Maßstäbe. Das wäre dann vor allem hinsichtlich der Rechtssicherheit ein Vorteil.

Was spricht denn für die Grundrechte-Verwirkung im Gegensatz zum AfD-Verbot?

Es sind zwei völlig verschiedene Verfahren, die innerlich im Zusammenhang stehen. Aber das eine Verfahren richtet sich auf die Verwirkung von Grundrechten gegen Einzelpersonen, die ihre Grundrechte so missbrauchen, dass sie damit unsere Verfassung bekämpfen und gefährden. Das Parteiverbotsverfahren richtet sich gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen einer Partei als Ganzes. Beide stehen nebeneinander und ergänzen sich durchaus sinnvoll.

Wann das eine und wann das andere sinnvoller ist, hängt von dem jeweiligen Fall ab. Wie gesagt, wenn die Erfolgsaussichten bei einer Verwirkung von Grundrechten gegen einzelne Personen gut sind, dann sollten wir das auch in Betracht ziehen, aber auch nur dann. Und das gilt letztlich auch für ein Parteiverbotsverfahren.

Hat sich daran etwas seit der "Correctiv"-Recherche verändert?

In diesem Land gehen momentan viele Menschen gegen die AfD auf die Straße, auch konkret gegen die Person Björn Höcke. Es gibt eine Campact-Petition, ein solches Verwirkungsverfahren gegen ihn einzuleiten. Das sind starke Signale aus der Bevölkerung. Letztlich entscheidet aber die Politik, und die wird das erst tun, nachdem sie den Fall sehr genau geprüft hat.

Wenn für ein Verwirkungsverfahren wirklich eine gute Erfolgsaussicht besteht, dann finde ich, sollte man das ernsthaft in Betracht ziehen. Es ist ein starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie. Die Politik würde damit zu verstehen geben, dass sie Zustände wie in der Weimarer Republik mit einem Aufstieg des Nationalsozialismus von vornherein unterbinden würde.

Letztlich muss man aber natürlich auch die Sorgen und Probleme der Menschen, die die AfD anzieht, wirklich ernst nehmen. Die Wohnungsnot, fehlende Daseinsvorsorge auf dem Land, katastrophale Schulverhältnisse, soziale Ungleichheit dürfen nicht nur besprochen, sondern müssen gelöst werden. Davon hängt es ab und nicht von dem Erfolg eines Verwirkungsverfahrens gegen Björn Höcke, ob die AfD weiterhin Zuspruch erfährt.

Frau Brosius-Gersdorf, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview führte Ann Kristin Schenten.

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93 Kommentare

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  1. 93.

    Einfach mal informieren.

    Jamal geht durch Belarus und Polen. Kein nennenswerten Durchfluss.

    Transgas leitet auch fast nichts mehr durch, nur noch bis Ende des Jahres, weil Russland gegenüber der Ukraine keine Durchleitungsgebühren bezahlt.

    Druschba Nordarm (geht überhaupt nicht durch die Ukraine), etwas Öl aus Kasachstan, südarm (führt ein Stück durch die Ukraine) liefert noch Öl nach Ungarn.

    @Gregor: Aserbaidschan liefert im übrigen nichts durch Russland, sondern durch Georgien und die Türkei. Allerdings könnte Russland jederzeit Georgien überfallen, man ist sowieso in Artilleriereichweite der Pipelines in Georgien.

  2. 92.

    Zu kompliziert, bekommt die Ukraine keine neuen Waffen, keinen EU- Beitritt und keine Nato, dreht man da den Durchleitungshahn zu. Viel einfacher also.

  3. 91.

    Ja, man muss natürlich eine Risikoabschätzung machen. Es wird keinen neuen Diktator in D. geben. Aber stellen wir alle Faktoren auf negativ, vielleicht doch:
    -Russland könnte Öl/Gas dass wir aus Aserbiadschan bekommen sperren(denn das läuft über russisches Territorium), und beliefert uns nicht mehr und hat in letzter Zeit intensive Beziehungen in Ölförderstaaten vertieft, wo die USA gerade an Einfluss verlieren (wegen Hamas/Israel), so dass auch die nicht liefern. Hier frieren die Leute. Ein Höcke könnte in Moskau das Problem lösen. Höcke würde so Zulauf bekommen. Gleichzeitig startet er als thüringer MP eine Charming-Offensive und wenn er dort 2 Jahre unauffällig und verantwortungsbewußt regiert hat, wird Karlsruhe beurteilen er ist "sauber" (wobei er insgeheim auf das Bundeskanzleramt schielt und erst auf Bundesebene gefährlich wird.)
    -neue Eurokrise, Firmensterben und durch eine Reihe chaotischer Zustände im Bund würde Höcke dort zunächst schlichten + vielleicht später BK werden.

  4. 90.

    Für das Verständnis wie „Hitler“ heute funktioniert und warum dieses Thema zeitlos ist, empfehle ich die Verfilmung von David Wnendt „Er ist wieder da“ mit Oliver Masucci.

    Ich hab ihn im Kino nach der Premiere gesehen und das Publikum hat nicht nur gelacht. Für mich eines der intelligentesten Gedankenspiele, die nicht nur auf Geschehnisse in 2015 zum Nachdenken anregen.

  5. 89.

    Hitler ist tot, der hatte kein Internet, nur Rohrpost. Was die Vergleiche mit mit dem Dritten Reich angeht, muss ich feststellen, dass sich nicht viel verändert hat. Menschenmassen strömen auf die Straßen, um ihren Vorbetern zu huldigen, die diese Demos organisierten - erstmal egal aus welchem Anlass. Den Unterschied zu damals machen aber doch die Menschen von heute aus, die eben nicht als Eltern 5 Kinder managen ohne Waschmaschine, ohne moderne Heizung und mit einem 10- Stunden-Tag in der Fabrik oder als Selbständiger. Heute haben die Menschen Zeit, die Informationen kommen via Internet aus aller Welt zu ihnen nach Hause. Nur informieren muss man sich selbst, das schützt ungemein vor den Ereignissen seinerzeit in Hameln. Da kam ja keiner wieder. Die Hoffnung stirbt zuletzt.

  6. 88.

    Ein solches Lavieren einzelner Parteien hat Deutschland schon einmal erlebt. Und dann war’s zu spät.

  7. 87.

    Wo habe ich etwas von Neuwahlen geschrieben? Och habe davon geschrieben, den Menschen mit ihren Sorgen und Ängsten zuzuhören. Auch das ist ein Zeichen der Demokratie. Nur weil Menschen auf die Straße gehen und ihren Unmut gegenüber der Regierung zum Ausdruck bringen, funktioniert die "rechte"Schublade nicht mehr. Auch dieses Verhalten der Regierung trägt genau zum Gegenteil bei.

  8. 86.

    Eigentlich hätte Hitler nach dem Putsch, Verurteilung und Haft als straffälliger Ausländer abgeschoben werden müssen nach damaligen Recht. Hätten wir doch damals die AFD gehabt^^

    Hitler hat spätestens ab 1930 offen in seinen Reden als Ziel die Errichtung eines faschistischen Führerstaates versprochen.

  9. 85.

    Will mir was von Geschichte erzählen. Hitlers Schaffenskraft begann spätestens 1920 mit dem Beitritt zur NSDAP (eigentlich noch früher) und sein erster großer Auftritt war 1923 beim Münchner Putsch. Die Machtergreifung war 1933. Dazwischen liegen über ein Jahrzehnt eines politischen Prozesses in dem es für Hitler alles andere und erst recht nicht kometenhaft bergauf ging.
    Der Weg zur Machtergreifung war alles andere als ein Paukenschlag und überraschend, auch wenn das immer wieder als Entschuldigung für die angebliche Ahnungslosigkeit im „guten Bürgertum“ herhalten muß.

  10. 84.

    "Da steht ein Kanzler letztes Wochenende mit auf ner Demo in Potsdam, aber kommt nicht weiter aus den Puschen? " Vielleicht ist das ganze Wahlkampf und es hat parteipolitische Gründe: Man hofft dass Höcke Wähler abschreckt, was er sicher auch tut.
    -CDU-Wähler könnten ohne Höcke zu einer Höcke-freien AfD wechseln, sicherlich massenhaft.
    -Das Feindbild AfD würde links der Mitte verloren gehen, die eigene Anhängerschaft weniger mobilisierbar sein. Mitte Links müsste sich auf sachlicher Ebene sehr kritische Fragen gefallen lassen, von einer Höckefreien AfD.

    Daher ist es für alle etablierten Parteien ein Vorteil dass es Höcke gibt.

    Bei Höcke denke ich persönlich dass er tatsächlich Diktatorenpotential hat. Er würde wahrscheinlich als thüringischer MP unauffällig sein, aber von dort Bundeskanzler anstreben, was dann tatsächlich ein Problem wäre. Er würde wahrscheinlich keine große Anhängerschaft im Volk haben. Man sollte Art.18 auf Höcke anwenden.

  11. 83.
    Antwort auf [Wossi ] vom 20.01.2024 um 12:04

    Wenn aus Entziehung von verschiedenen Staatsbürgerrechten gleich noch Entziehung der Staatsbürgerschaft wird...oh man Wossi, so wird das nichts.

  12. 82.

    Warum können Sie die "fehler" nicht nennen? Übrigens: polemisieren darf man in einer Demokratie legal.

  13. 81.

    Wie lange wollen unsere gewählten politischen Repräsentanten nun noch warten, um gegen diesen gesichert Rechtsextremen endlich aktiv vorzugehen? Da steht ein Kanzler letztes Wochenende mit auf ner Demo in Potsdam, aber kommt nicht weiter aus den Puschen?

  14. 80.

    Na da ignoriert wohl einer die Realitäten in Polen.

    Zum Glück hat das moderne Polen gerade noch das Ruder rumgerissen, bevor Polen endgültig im PiS Sumpf versunken ist.

    In Polen den Rechtsstaat wiederherzustellen ist eine große Aufgabe für Tusks Mannschaft.

  15. 79.

    Größte Unterschiede zu 1933 ist eigentlich 1. Uns geht es eigentlich viel zu gut (wir verbrauchen Resdourcen deutlich über der Kapazität der Erde) 2. Eine bessere Verfassung und zumindest in Westdeutschland in der Demokratie fest verwurzelte Gesellschaft.

    Unterschied 3 und Problem ist, dass sich Rechtsextreme heute deutlich zurückhaltender geben in der Öffentlichkeit, wegen des Wissens um die Folgen, die das GG bereithält. Hitler hat aus seinem Plan die Demokratie abzuschaffen nie einen Hehl gemacht (und trotzdem wollte danach kein Wähler was gewusst haben), er ist dediziert für die Abschaffung der Demokratie gewählt worden. Die Frage ist wieviele AFD Chatgruppen, Geheimtreffen etc. braucht es bis man die dortigen Pläne bezüglich Umsturz, Deportation und Mord ernst nimmt? Gerade geleakte AFD Chatgruppen können da durchaus Angst machen.

  16. 78.

    Ich bin auch unzufrieden mit der Regierung und trotzdem nicht für Neuwahlen.

    Bin kein Freund von italienischen Verhältnissen und in kurzen Abständen wählen.

    Was versprechen Sie sich davon? Eine CDU in der Regierung muss erstmal eine Koalitionsmehrheit finden und wird ihre teilweise absurden populistischen Forderungen wohl kaum durchsetzen können.

  17. 77.

    Mit dem was nicht gefällt, will man sich nicht anfreunden, das muss man auch nicht, abermindestens zur Kenntnis nehmen sollte man es.

    Übrigens 1933 und danach war Deutschland in Europa in seiner Entwicklung unvergleichbar "speziell", und ist wieder in diesem Sinne gefährdet.
    Der Vergleich mit Polen, Niederlande, Schweden usw., das ist ein "billiger" Versuch die hiesige rechtsextremistische Umtriebe unter EU- Ferneliefen einzuordnen!

  18. 76.

    Dann sollten sie die demokratischen politischen Kräfte unterstützen, die daran etwas ändern wollen.
    Für die AfD treffen jedenfalls beide Attribute nicht zu.

  19. 75.

    Lassen Sie sich nicht ärgern von bestimmten Foristen, die Ihnen Polemik vorwerfen, denn es ist ein reales Szenario, dass Trump in den USA wieder Präsident werden könnte und dass das Konsequenzen für Europa haben kann ist auch klar. Das haben Sie vollkommen richtig erkannt.

  20. 74.

    Ich kann mich mit solchen Ausführungen und Vergleichen in kleinster Weise anfreunden und finde Vergleiche mit 1933 immer absurd. Wir leben im hier und jetzt und haben aktuelle Beispiele die,belegen, dass es es unter rechten Regierungen in Europa etwas anders als zuvor, aber nicht wie 1933. Ehrlich gesagt empfinde ich diesen Vergleich als billig. Verglichen werde könnte Deutschland mit heutigen Staaten wie Italien, Polen, Niederlande, Schweden. Das wäre seriöser als diese Polemik.

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