Ein-Elternteil-Regelung - Neue Regeln für Kita-Notbetreuung in Brandenburg in Kraft

Mo 30.03.20 | 16:56 Uhr
Ein Junge und ein Mädchen spielen in einem Kindergarten auf dem Boden. (Quelle: dpa/Monika Skolimowska)
Bild: dpa/Monika Skolimowska

Was Sie jetzt wissen müssen

Für die Kita-Notbetreuung in Brandenburg gilt seit Montag die neue Ein-Elternregelung. Danach können auch Kinder in die Betreuung, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeitet. "Brandenburg braucht jetzt alle Menschen, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten", betonte SPD-Generalsekretär Erik Stohn in einer Mitteilung. "So können sie von der Kinderbetreuung teilweise entlastet werden."

Kommunen regeln konkrete Verfahren selbst

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie bieten seit dem 18. März auch Kitas und Horte in Brandenburg lediglich eine Notbetreuung an. Bislang hatten nur Familien ein Anrecht, wenn beide Eltern in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

Die Zwei-Elternregelung ist seit Montag ausgeweitet auf weitere Bereiche, unter anderem Medien, Veterinärmedizin und Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Das konkrete Verfahren regeln die Landkreise und kreisfreien Städte vor Ort selbst.

Eltern sollten dennoch genau prüfen, ob eine Notfallbetreuung für ihr Kind erforderlich sei oder eine andere Betreuungsmöglichkeit gefunden werden könne, erklärte Matthias Rink, Leiter des Verwaltungsstabes im Landkreis Oberhavel, in einer Mitteilung. Nur so könne das Ziel, die Gruppenstärke in Kitas und Horten zu verringern, auch weiterhin erreicht werden. "Trotz der Ausweitung der Notfallbetreuung - insbesondere für medizinische Berufe - ist es wichtig, gemeinsam weiter daraufhin zu wirken, Kontakte möglichst zu vermeiden."

Auch in Berlin waren die zuerst stremgeren Regeln für die Notbetreuung später gelockert worden.

Sendung: Brandenburg aktuell, 30.03.2020, 19.30 Uhr

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