Regelstudienzeit und "Freiversuch" - Senat beschließt Erleichterungen für Berliner Studierende

Do 17.09.20 | 18:06 Uhr
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Studentin betritt die Eingangshalle, Neue Philologische Bibliothek der Freien Universität, FU, Berlin, entworfen von Norman Foster (Quelle: dpa/Bernhard Claßen)
Bild: dpa/Bernhard Claßen

Um die Nachteile im Universitätsbetrieb durch die noch andauernde Coronakrise abzumildern, hat der Berliner Senat weitreichende Erleichterungen für Studierende beschlossen. Die Regelzeit wird in der Hauptstadt um ein Semester verlängert, wie es in einer gemeinsamen Erklärung der Regierungsfraktionen am Donnerstag heißt.

Die Verlängerung sei unter anderem Voraussetzung dafür, dass Studierenden ihre BAföG-Förderung unbürokratisch ausweiten können. Zudem können Studierende im restlichen Sommersemester und kommenden Wintersemester 2020/2021 Prüfungen als "Freiversuch" ablegen - fehlgeschlagene Prüfungen zählen dann nicht als Fehlversuch. (Details zu diesen Regelungen in den parlamentarischen Unterlagen unter pardok.parlament-berlin.de.)

Zehntausende Studierende betroffen

Ziel der Maßnahme sei es, Studienabbrüche aufgrund von finanziellen Schwierigkeiten zu verhindern und die Ungerechtigkeit gegenüber Studierenden vorheriger Semester abzumildern. Außerdem habe der Senat abwenden wollen, dass jede Hochschule seine eigenen Regeln beschließt. Sollte der Universitätsbetrieb auch in den kommenden Monaten durch die Covid-19-Pandemie eingeschränkt sein, bestehe die Möglichkeit einer Verlängerung der Regelstudienzeit um ein weiteres Semester.

Derzeit sind nach Angaben des Senats rund 22.000 Studierende betroffen, die aufgrund der Corona-Bestimmungen nicht in Hochschulen und Bibliotheken lernen und lehren können. Für die neu beschlossenen Maßnahmen muss das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) nun geändert werden. Berlin ist das einzige Bundesland mit einer solchen Regelung - ähnliche gibt es bis dato nur in einzelnen Universitäten.

Sendung: Inforadio, 17.09.2020, 16:45 Uhr

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1 Kommentar

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  1. 1.

    Die künftigen rrg-Wähler darf man ja schließlich verwöhnen.

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