Bilanz der Datenschutzbeauftragten -
Gastwirte in Brandenburg haben einer Untersuchung zufolge bei den Gästelisten zur Nachverfolgung möglicher Corona-Infektionen mehrfach gegen den Datenschutz verstoßen. In 30 von 54 untersuchten Gaststätten seien zu viele Daten erfragt worden, teilte die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge am Dienstag in Kleinmachnow mit. In 29 Fällen hätten die Betriebe nach der Anschrift gefragt - das ist aber nicht notwendig. Viele Gastwirte hätten außerdem Telefonnummer und E-Mail-Adresse verlangt, nötig ist aber nur eine von beiden.
Mit 36 Cafés und Restaurants hielt sich mehr als die Hälfte der Betriebe nicht an die Fristen für die Löschung der Daten, berichtete die Datenschutzbeauftragte. 16 Gaststätten hätten zum Zeitpunkt der Prüfung gar keine Daten gelöscht. In elf Betrieben hätten die Listen so ausgelegen, dass jeder die Daten anderer Gäste einsehen konnte. Sieben Gaststätten hätten wiederum überhaupt keine Daten erfragt.
Name plus Telefonnummer oder Email reicht
Die Datenschutzbeauftragte empfiehlt eine separate Datenerfassung pro Gast. "Nur wenn die Gäste sicher sind, dass ihre Daten nicht in falsche Hände geraten, werden sie richtige und vollständige Angaben machen", erklärte Hartge. Die Prüfer untersuchten 41 Restaurants sowie 13 Cafés und Bäckereien in den vier Kreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark sowie in den vier kreisfreien Städten Potsdam, Cottbus, Brandenburg/Havel und Frankfurt (Oder).
In wenigen Fällen werde eine Verwarnung geprüft. Die Wirte hätten in allen Fällen zugesichert, die Mängel zu vermeiden. Die Prüfer hätten den Eindruck gehabt, dass häufig schlicht Unsicherheit bestanden habe. Nach der bisherigen Corona-Verordnung müssen Gäste den Vor- und Familiennamen und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben. So sollen Gesundheitsämter Betroffene bei möglichen Infektionen finden.
Sendung: Brandenburg aktuell, 11.08.2020, 19.30 Uhr