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Video: Abendschau | 25.02.2021 | Boris Hermel | Quelle: dpa/Annette Riedl

Gesetzesänderung

Berliner Abgeordnetenhaus beschließt neue Regel für Schuljahr-Wiederholung

Viele Berliner Schüler dürfen das von Corona und Schulschließung geprägte Schuljahr 2020/21 wiederholen, wenn sie das wollen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag beschlossen.

Die Regelung betrifft Schüler in der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I - also der Klassen 1 bis 10. Wenn sie das Schuljahr wiederholen wollen, müssen ihre Eltern einen schriftlichen Antrag bei den Schulleitern stellen. Verpflichtend vorgesehen ist dabei ein Beratungsgespräch mit Schulvertretern.

Bisher konnten Schüler nicht freiwillig sitzenbleiben. Nachteile sollen ihnen durch eine Wiederholung der Jahrgangsstufe nicht entstehen.

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Mit der Gesetzesänderung will das Abgeordnetenhaus der Tatsache Rechnung tragen, dass viele Schüler nach monatelangem Homeschooling im Corona-Lockdown viel Lernstoff verpasst haben.

Mehrere Vereinigungen Berliner Schulleiter protestierten jüngst in einer gemeinsamen Erklärung dagegen. Sie befürchten eine "schulorganisatorische Katastrophe" mit übervollen Klassen, fehlendem Personal für neu einzurichtende Klassen und eine prekäre Raumsituation.

Opposition trägt Gesetzesänderung nur teilweise mit

Auch die Berliner FDP befürchtet nach ihren Angaben ein organisatorisches Chaos an den Schulen. Dies sei zu erwarten, wenn eine unbegrenzte Zahl an Schülerinnen und Schülern das Schuljahr wiederholen dürfe, sagte Paul Fresdorf (FDP), Mitglied des Bildungsausschusses, der rbb-Abendschau. Deshalb sei ein stärkeres Mitspracherecht der Schulen wichtig.

Prinzipiell für richtig hält die Berliner CDU die Regelung nach eigener Aussage. "Wir müssen etwas dafür tun, dass Bildungsdefizite, die in einem Jahr Pandemie entstanden sind, wieder aufgeholt werden", sagte Bildungsausschuss-Mitglied Dirk Stettner. Den Schulen müsse aber die Möglichkeit eingräumt werden, das Wiederholen zu organisieren. Ein Änderungsantrag seiner Partei, der eine Entscheidungsfrist bis zum 31. März vorsah, wurde am Donnerstag abgelehnt.

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"Müssen über Bildung nach Corona reden"

Maja Lasic, Sprecherin für Bildung der Berliner SPD, räumte ein, dass sich die Regelung möglicherweise wie ein "Paukenschlag" anfühle. Es sei jedoch an der Zeit, "dass wir darüber reden, wie wir in der Zeit nach Corona mit dem Thema Bildung umgehen", so Lasic. Es werde zu wenig darüber geredet, wie Schüler und Familien verpasste Lerninhalte aufholen sollen. Die Änderung des Schulgesetzes solle dazu dienen.

Die Berliner Linke wies dagegen darauf hin, dass ein massenhaftes Wiederholen von Schülerinnen und Schülern nicht zwingend vorprogrammiert sei. In Thürigen gilt demnach bereits seit einem Jahr eine ähnliche Regelung, die nicht in großem Ausmaß wahrgenommen werde. Sollte es in einzelnen Berliner Schulen dennoch zu vielen Wiederholungen kommen, müsse im Einzelfall geschaut werden, wie man helfen könne, sagte Linken-Bildungspolitikerin Regine Kittler.

Sendung: Abendschau, 25.02.2021, 19:30 Uhr

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