rbb24
  1. rbb|24
  2. Politik
Video: Abendschau | 11.03.2021 | Ulrich Crüwell | Quelle: dpa/Annette Riedl

Nach Urteil zur Gleichbehandlung der Schüler

Scheeres kündigt Präsenzunterricht für Klassen 7 bis 9 in Berlin an

Berlins Bildungssenatorin hat auch für die Klassen 7 bis 9 nun den Präsenzunterricht angekündigt. Sie reagiert damit auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur Gleichbehandlung. Die GEW ist angesichts der damit steigenden Kontakte skeptisch.

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hat angekündigt, dass es auch für Schüler der siebten bis neunten Klassen noch vor Ostern Unterricht in der Schule geben soll.

Man sei bereits mit Schulleitungsverbänden, Amtsärzten sowie Wissenschaftlern im Gespräch über eine Rückkehr in den Wechselunterricht, sagte Scheeres am Donnerstag der rbb-Abendschau. Demnach sollen die Schüler vor Ostern noch einmal Präsenztermine haben, einen unmittelbaren Kontakt zu ihrer Lehrkraft erleben und mal wieder ihre Schule sehen. Es müsse nicht unbedingt Wechselunterricht sein.

Die Grünen-Spitzenkandidatin Bettina Jarasch drängt hingegen auf Wechselunterricht vor Ostern. In der Abendschau warnte sie vor einer "Placebo-Lösung", dass Kinder zurückkommen, nur um einmal ihre Lehrkräfte zu sehen. Auch der bildungspolitische Sprecher der FDP, Paul Fresdorf, forderte Bildungsangebote für alle Kinder. Demnach müsse alles getan werden, damit ab dem 15. März Wechselunterricht auch für die Klassen sieben bis neun losgehen könne.

Mehr zum Thema

Derzeitige Regelung rechtswidrig

Berlin muss Präsenzunterricht auch für Schüler aus Klasse 7 und 9 anbieten

Hintergrund ist eine Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts von Mittwochabend. Demnach muss es in Berlin grundsätzlich auch Präsenzunterricht für die Jahrgänge 7 bis 9 geben. Ein Gerichtssprecher sagte, es sei nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, ganze Jahrgänge der Mittelstufe vom Unterricht auszuschließen, zugleich aber Grund- und Oberschüler in der Schule zu unterrichten. Die 7. bis 9. Klassen haben bisher keinen Präsenzunterricht im Wechselmodell.

GEW befürchtet höheres Infektionsrisiko

Die Berliner Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) hatte in Reaktion auf das Urteil ein Konzept für den Präsenzwechselunterricht in den Klassen 7 bis 9 gefordert, um die Planung der Schulen zu unterstützen. Die Gewerkschaft allerdings äußerte auch Befürchtungen, dass durch den nun notwendigen breiteren Präsenzunterricht auch das Infektionsrisiko an den Schulen steige.

"Ich finde diese Entscheidung sehr beunruhigend, weil die Inzidenz auch unter Jugendlichen steigt und die Pädagoginnen wenig geschützt sind", sagte Berlins GEW-Landeschef Tom Erdmann am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Daher müssten die Lehrkräfte bestmöglich geschützt werden, zum Beispiel durch unbürokratische Impfangebote, so Erdmann. Auch das müsse im Konzept berücksichtigt werden. Bei der Vergabe der Impftermine seien bisher noch 1.000 Schleifen zu drehen.

Mehr zum Thema

#Wiegehtesuns? | Die Siebtklässlerin aus Berlin

"Ich hoffe, dass es irgendwann wieder halbwegs normal wird"

Verwaltungsgericht gab mehreren Eilanträgen teilweise statt

Das Verwaltungsgericht gab am Mittwoch mit seinem Urteil mehreren Eilanträgen von Schülern teilweise statt. Sie hatten auch erreichen wollen, dass die Klassen wieder voll besetzt werden. Sechs von sieben Anträgen wollten darüber hinaus durchsetzen, dass ein Mund-Nasen-Schutz nicht mehr Pflicht ist. In diesen beiden Punkten stimmte das Gericht nicht zu.

Bislang sind in Berlin nur die Klassen 1 bis 6 zurück in der Schule, jeweils in verkleinerten Gruppen und im Wechsel mit digitalem Unterricht zu Hause. Auch für Abschlussjahrgänge könne ein solcher Wechselunterricht bereits angeboten werden, erklärte das Gericht, allerdings nach Einzelfallentscheidung der jeweiligen Schule im Einvernehmen mit der Schulaufsichtsbehörde.

Bildungssenatorin anerkennt offenbar das Urteil

Mit der Gerichtsentscheidung muss auch für die mittleren Stufen von der 7. bis 9. Klasse die Möglichkeit bestehen, mit Einzelfallentscheidungen den Wechselunterricht zu ermöglichen. Die Entscheidung gilt vorerst nur für die Schüler, die sich an das Gericht gewandt hatten. Gegen die Beschlüsse kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Ein Sprecher der Bildungsverwaltung erklärte am Freitag, dass eine Revision gegen das Urteil "nicht angezeigt" sei.

Sendung: Inforadio, 11.03.2021, 08.40 Uhr

Die Kommentarfunktion wurde am 11.03.2021, 19:10 Uhr geschlossen

Die Kommentare dienen zum Austausch der Nutzerinnen und Nutzer und der Redaktion über die berichteten Themen. Wir schließen die Kommentarfunktion unter anderem, wenn die Zahl der Kommentare so groß ist, dass sie nicht mehr zeitnah moderiert werden können. Weiter schließen wir die Kommentarfunktion, wenn die Kommentare sich nicht mehr auf das Thema beziehen oder eine Vielzahl der Kommentare die Regeln unserer Kommentarrichtlinien verletzt.

Artikel im mobilen Angebot lesen