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Quelle: imago images/Sven Simon

Wegen Körperverletzung verurteilt

Jerome Boateng und Staatsanwaltschaft legen erneut Revision ein

Das Verfahren gegen den Berliner Jerome Boateng geht wohl ein zweites Mal in die Verlängerung: Der Fußball-Profi will auch seine Verurteilung wegen Körperverletzung nicht akzeptieren. Seine Verteidigung legte am Mittwoch Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht München der Deutschen Presse-Agentur (DPA) mitteilte.

"Er möchte die Strafe anhand der schriftlichen Urteilsgründe nachvollziehen können", sagte Boatengs Anwalt Norman Nathan Gelbart der DPA. Ob die Revision dann auch durchgeführt werden soll, werde zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.

Berufungsprozess

Jerome Boateng zu Geldstrafe von 1,2 Millionen Euro verurteilt

Ein Münchner Gericht hat Fußball-Weltmeister Jerome Boateng am Mittwoch in einem Berufungsprozess erneut wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt. Es verhängte sogar eine höhere Strafe als im ersten Verfahren.

Mögliche Rechtsfehler

Allerdings legte am Mittwoch - dem letzten Tag vor Fristablauf - nach Boateng auch die Staatsanwaltschaft Revision ein, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde mitteilte. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss dann darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.

Das Landgericht München hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 vor einer Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre der frühere Hertha-Spieler - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft.

Sendung: rbb24 Inforadio, 09.11.2022, 14:14 Uhr

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