Ermittlungen wegen Schwarzarbeit - Cottbuser Stadtverordneter steht wegen Erpressung vor Gericht

Mi 13.07.22 | 17:00 Uhr
Ein Schild vor einem Gebäude weist auf die Staatsanwaltschaft Cottbus hin (Foto: rbb/Krüger)
Audio: Antenne Brandenburg | 14.07.2022 | Daniel Mastow | Bild: rbb/Krüger

Der Cottbuser Stadtverordnete und Kneipenwirt Philipp Gärtner muss sich aktuell wegen Erpressung vor dem Cottbuser Amtsgericht verantworten. Das bestätigte unter anderem Gärtner selbst dem rbb, zuerst hatte die "Lausitzer Rundschau" darüber berichtet.

Gärtner soll, gemeinsam mit zwei weiteren Angeklagten, im Jahr 2019 den Chef eines Küchenstudios aufgesucht haben und von diesem 2.000 Euro in Bar verlangt haben. Hintergrund ist, dass ein Mitarbeiter des Küchenstudios parallel schwarz für Gärtner gearbeitet haben soll. Der Studiobesitzer hatte dazu offenbar Aussagen gemacht, sodass der Zoll in Gärtners Lokal zur Kontrolle erschienen war. Gärtners Unmut über die Kontrolle soll zu der mutmaßlichen Erpressung geführt haben.

Der Cottbuser Stadtverordnete Philipp Gärtner (Bild: Clemens Schiesko)
Der Cottbuser Stadtverordnete Philipp Gärtner | Bild: Clemens Schiesko

Zurückhaltende Reaktion aus Fraktion

Gärtner soll in dem Küchenstudio zudem damit gedroht haben, den Laden "kurz und klein" zu schlagen. Auf Anfrage des rbb erklärte der Stadtverordnete, dass er sich zu den Vorwürfen äußern werde. Zunächst wolle er sich aber mit seinem Anwalt besprechen.

Gärtners Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung, die Fraktion "Unser Cottbus/FDP" äußerte sich zunächst zurückhaltend. Für Jürgen Siewert gilt die Unschuldsvermutung, wie er dem rbb sagte. Er wolle sich erst nach dem Prozess äußern. Felix Sicker wolle zunächst mit Gärtner selbst sprechen. Man könne Ratschläge und Empfehlungen geben, wie Gärtner mit seinem Mandat nun umgehen solle, so Sicker. Er wolle das aber nicht vorschnell tun.

Mandatsverlust möglich

Gärtner könnte im Falle einer Verurteilung sein Mandat verlieren, erklärte der Vorsitzende der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung, Reinhard Drogla auf rbb-Nachfrage. Allerdings habe es einen solchen Fall in Cottbus noch nicht gegeben. Voraussetzung für einen Mandatsverlust wäre eine rechtskräftige Verurteilung Gärtners wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Dazu zählen auch Bewährungsstrafen. Gärtner ist allerdings wegen einfacher Erpressung angeklagt. Erst eine räuberische Erpressung würde als Verbrechen gelten.

Nach dem Prozessauftakt gibt es mehrere Möglichkeiten, wie es in dem Fall weitergeht. Gegen eine Zahlung von 2.500 Euro durch alle Angeklagten könnte das Verfahren eingestellt werden, sofern die Staatsanwaltschaft dem zustimmt. Wie lange die Prüfung dauert, ist allerdings noch ungewiss. Eine weitere Möglichkeit ist, dass lediglich der Vorwurf einer versuchten Nötigung stehen bleibt. Wenn allerdings wie bisher weiterverhandelt wird, könnte Gärtner und den Mitangeklagten eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren drohen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 14.07.2022, 16:40 Uhr

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