Entscheidung des Bundesgerichtshofes - Urteil gegen Peitzer Waffensammler ist rechtskräftig

Do 03.08.23 | 15:54 Uhr
Symbolbild:Schild des Bundesgerichtshofs.(Quelle:imago images/A.Hettrich)
Audio: Studio Cottbus | 03.08.2023 | Florian Ludwig | Bild: imago images/A.Hettrich

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat ein Urteil des Cottbuser Landgerichts bestätigt, das einen Waffensammler aus Peitz zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt hatte. Das teilte der BGH am Donnerstag mit.

Laut BGH hatte es zwar einen kleinen Rechtsfehler im Cottbuser Urteil gegeben, das Strafmaß bleibe davon aber unberührt. Lediglich der Schuldspruch sei angepasst worden, da es sich bei den Vergehen, die dem Mann zur Last gelegt wurden, nicht um einzelne Taten gehandelt habe, wie das Cottbuser Landgericht in seinem Urteil erklärt hatte. Stattdessen habe es sich um eine einzelne Handlung mit mehreren Rechtsverletzungen gehandelt.

Das Urteil ist damit rechtskräftig, der Mann muss nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren absitzen.

Zahlreiche Delikte

Der Fall des Peitzer Waffensammlers war im Dezember in Cottbus verhandelt worden. Der Mann hatte mehr als 70 Waffen auf seinem Grundstück gehortet, ein Teil davon war verboten, für die anderen hatte er keine Erlaubnis. Zudem hatte er rund 5.300 Schuss Munition gelagert.

Als Polizisten zum Wohnort des Mannes unterwegs waren, sei ihnen aufgefallen, dass er ohne gültigen Führerschein mit seinem Auto unterwegs war. Der Fahrer flüchtete zunächst vor den Beamten. Als sie ihn schließlich anhielten, habe er sich geweigert auzusteigen. Die Androhung eines Tasers habe ihn letztendlich doch noch dazu bewegt, dabei trat er zwei Polizisten aber gegen den Oberschenkel.

Im Auto befanden sich damals eine geladene Pistole und ein Reichsadler mit Hakenkreuz. Das Landgericht Cottbus verurteilte den Peitzer deshalb gleich wegen mehrerer Taten - darunter verschiedene Waffendelikte, Fahren ohne Führerschein, Widerstand und Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 03.08.2023, 15:30 Uhr

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