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Audio: Antenne Brandenburg | 13.12.2021 | Klaus Lampe | Quelle: dpa/B. Zawrzel

Frankfurt (Oder)

Verbraucherzentrum wirbt für Geschenke- statt Böllerkauf in Polen

Angesichts des Verkaufsverbots von Feuerwerk in Deutschland rät das deutsch-polnische Verbraucherinfo-Zentrum (VIZ) in Frankfurt (Oder) davon ab, Pyrotechnik aus Polen zu importieren. Vielmehr solle das Nachbarland zum Geschenkekauf zu Weihnachten aufgesucht werden.

Denn ein Einkaufsbummel ist nach nach wie vor möglich, obwohl Polen am 5. Dezember vom Robert Koch-Institut (RKI) als Hochrisikogebiet eingestuft worden ist.

Kein generelles Umtauschrecht

Statt für den Kauf von Feuerwerk könnten Grenzgänger den Ausflug ins Nachbarland für die Suche nach Weihnachtsgeschenken nutzen, heißt es in einer Mitteilung des VIZ vom Ende vergangener Woche. Allerdings gebe es dabei einiges zu beachten. So gelte in Polen kein generelles Umtauschrecht.

Deshalb sollten sich Kundinnen und Kunden beim Kauf auf Basaren oder in Geschäften über Umtauschmöglichkeiten informieren und diese dann am besten gleich auf dem Kassenbon bestätigen lassen. "Ist der Beschenkte mit dem Fund unter dem Weihnachtsbaum nicht ganz zufrieden, kann man nur auf die Kulanz des Händlers hoffen", sagt Katarzyna Guzenda, Leiterin des VIZ.

Anders sehe es dagegen beim Online-Shopping aus. Dort sind Käufer wie in Deutschland geschützt. So gelte bei Nichtgefallen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Dabei müssen Verbraucher aber in der Regel die Kosten der Rücksendung tragen, teilte die Verbraucherinformation mit.

Von einem Kauf von Feuerwerkskörpern, egal ob als Weihnachtsgeschenk oder für den Eigenbedarf, rät das VIZ in diesem Jahr dagegen ab. "Zwar ist das Zünden von Böllern auf privatem Gelände rechtlich erlaubt", sagt Katarzyna Guzenda. "Darauf sollte man wegen der Verletzungsgefahr und der aktuellen Überlastung von Krankenhäusern sowie aus Rücksicht auf Tiere aber lieber verzichten."

Bund und Länder hatten sich vor zwei Wochen erneut auf ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik zum Jahreswechsel in Deutschland geeinigt. Kommunen sollen darüber hinaus auf publikumsträchtigen Plätzen Böller und Feuerwerk verbieten. Guzenda verweist darauf, dass die Einfuhr von Feuerwerk zudem nur mit entsprechender CE-Kennzeichnung erlaubt ist. Fehlt das Sicherheitskennzeichen, ist die Einfuhr dieser Produkte verboten und strafbar.

Hochrisikogebiet

Diese Einreisebestimmungen gelten nun aus Polen nach Deutschland

Deutschland stuft Polen seit Sonntag als Corona-Hochrisikogebiet ein. Dadurch gelten für nicht geimpfte oder genesene Personen, die in die Bundesrepublik einreisen, verschärfte Bestimmungen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen.

Regeln für den Grenzverkehr

Polen gilt seit dem 5. Dezember als Hochrisikogebiet. Dadurch gelten für nicht geimpfte oder genesene Personen, die nach Deutschland einreisen, verschärfte Bestimmungen. Sie müssen sich grundsätzlich direkt nach der Rückreise für zehn Tage in Quarantäne begeben und können diese frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Corona-Test vorzeitig verlassen, so das Robert-Koch-Institut.

Allgemein gilt nach einem Aufenthalt eine digitale Einreiseanmeldung [einreiseanmeldung.de]. Auch ein Test-, Impf- oder Genesennachweis muss stets mitgeführt werden.

Der sogenannte kleine Grenzverkehr ist von den Einreisebestimmungen nicht betroffen. Wer sich demnach im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Polen aufgehalten hat, muss sich weder anmelden noch in häusliche Isolation begeben. Jedoch sind Grenzpendler, die über keinen Impf- oder Genesennachweis verfügen, verpflichtet, sich zweimal pro Woche auf Corona testen zu lassen.

Sendung: Antenne Brandenburg, 13.12.2021, 10:30 Uhr

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