Tötungsdelikt im Wedding - Mordanklage nach mutmaßlichem Sorgerechtsstreit

Mi 10.08.22 | 11:26 Uhr
Das Schild mit der Aufschrift "Landgericht Berlin" am Eingang des Gerichts.(Quelle:dpa/F.Sommer)
Bild: dpa/F.Sommer

Ein im November in Berlin erschossener Mann musste womöglich sterben, weil er um das Sorgerecht für seine beiden Söhne gekämpft hat. Davon ist jedenfalls die Staatsanwaltschaft überzeugt und hat beim Landgericht der Hauptstadt Anklage wegen Mordes gegen einen 32-Jährigen erhoben.

Gemeinsam mit einem Komplizen und dessen Freundin soll der Täter vom Rheinland nach Berlin gefahren sein, um den 39-Jährigen wenige Tage vor einem Termin beim Familiengericht in Bonn zu töten.

Die Berliner Staatsanwaltschaft sieht in ihrer Anklage unter anderen die Mordmerkmale und Heimtücke verwirklicht.

Zulassung der Anklage noch offen

Wann der Prozess vor dem Landgericht Berlin beginnt, ist offen. Wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte, muss die zuständige Strafkammer noch über die Zulassung der Anklage entscheiden. Alle drei Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Im Fall der beiden Männer ist das nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft schon länger so: Sie sollen einen Raubüberfall begangen haben und waren deshalb bereits in U-Haft, als sie nach dem mutmaßlichen Mord in Berlin ins Visier der Ermittler gerieten.

Vor der Tat war laut Staatsanwaltschaft um das Sorgerecht für die beiden zwei und drei Jahre alten Neffen des Hauptangeklagten ein Streit entbrannt. Deren Mutter war im Februar 2021 plötzlich an einer Herzerkrankung gestorben. Ihre Familie sah dafür die Schuld bei ihrem Partner, dem Vater der Jungen. Obwohl es dafür keine Beweise gab, holte die Familie der Gestorbenen die Kinder zu sich nach Bonn und verlangte das Sorgerecht.

Dagegen wehrte sich der Vater und hoffte auf einen Verhandlungstermin beim Familiengericht Bonn, der für den 10. Dezember 2021 geplant war. Dazu kam es jedoch nicht mehr: Am 23. November wurde der Mann tot in seiner Wohnung in Berlin-Wedding aufgefunden.

Kinder in Obhut des Jugendamtes

Nach Überzeugung der Ermittler wurde er von dem 32-Jährigen erschossen. Dieser soll dem Opfer erst in die linke Schulter, dann durch ein Kissen zweimal in den Kopf geschossen haben. Sein 39-jähriger Komplize soll ihn in die Wohnung begleitet haben.

Gemeinsam nahmen sie dann laut Anklage Geld und eine Tasche mit, in der sich unter anderem Geburtsurkunden der Kinder befanden. Die Staatsanwaltschaft hat deswegen neben dem Mord auch Raub mit Todesfolge angeklagt. Die 24-Jährige Freundin des Komplizen wird der Beihilfe beschuldigt: Sie soll als Fahrerin fungiert haben.

Eine Entscheidung dazu, wer die Vormundschaft für die Kinder bekommt, gibt es bislang nicht, wie ein Sprecher des Amtsgerichts Bonn auf Anfrage sagte. Es sei offen, wann dies erfolge. Die Kinder befinden sich in der Obhut des Jugendamtes.

 

Sendung: rbb24 Inforadio, 10.08.2022, 13:00 Uhr

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