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Audio: Antenne Brandenburg | 08.12.2022 | Yvonne Krause | Quelle: dpa/Christin Klose

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Potsdamer Kleingärtner müssen nicht für Einfamilienhäuser weichen

Kleingärtner in Potsdam können aufatmen. Die Kolonien "Babelsberg 1912" und "Hoffnung" müssen nicht zugunsten von Einfamilienhäusern weichen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Donnerstag entschieden.

Der Potsdamer Baudezernent Bernd Rubelt begrüßte die Entscheidung. Die Stadt wolle Kleingärten generell erhalten, sagte Rubelt Antenne Brandenburg vom rbb. Das sei aber schwierig, wenn weder die Stadt noch die Kleingärtner selber Eigentümer seien.

Allerdings ist das nur ein Urteil von vielen und wird nicht auf alle Kleingärten in ähnlichen Situationen anwendbar sein. In diesem konkreten Fall hatte das Gericht entschieden, dass die kleingärtnerische Nutzung der Grundstücke auf unabsehbare Zeit festgelegt worden war.

 

Sendung: Antenne Brandenburg, 08.12.2022, 6:30 Uhr

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