Prozess am Berliner Landgericht - Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Brüder getöteter Afghanin

Do 19.01.23 | 18:04 Uhr
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Schild an der Fassade des Landgerichts Berlin (Quelle: dpa/Sonja Wurtscheid)
Audio: rbb24 Inforadio | 19.01.2023 | Ulf Morling | Bild: dpa/Sonja Wurtscheid

Der gewaltsame Tod der Afghanin Maryam H. wird seit knapp einem Jahr am Berliner Landgericht verhandelt. Am Donnerstag sprach die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer: Wegen Mordes verlangt sie lebenslange Haft für deren Brüder.

Nach dem gewaltsamen Tod einer Afghanin hat die Berliner Staatsanwaltschaft lebenslange Haft wegen Mordes für deren Brüder gefordert.

Nach Überzeugung von Staatsanwältin Antonia Ernst haben die 27 und 23 Jahre alten Männer ihre 34 Jahre alte Schwester am 13. Juli 2021 gemeinsam getötet. Sie hätten ihr das Recht abgesprochen, ihr Leben nach eigenen Vorstellungen zu führen, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag bei ihrem Plädoyer vor dem Landgericht Berlin. Die Vorwürfe der Anklage hätten sich im Prozess bestätigt. Das Urteil ist für den 9. Februar geplant.

Ermittler: Leiche im Rollkoffer nach Bayern

Laut Anklage sollen die afghanischen Männer ihre Schwester ermordet haben, weil sie sich den Moralvorstellungen der afghanischen Familie nicht unterworfen und zudem nach ihrer Scheidung eine Liebesbeziehung geführt habe.

Die Leiche haben die Brüder laut Ermittlungen in einem Rollkoffer vom Bahnhof Berlin-Südkreuz per ICE nach Bayern gebracht. Die Tote war rund drei Wochen später in einem Erdloch in der Nähe des bayrischen Wohnortes des älteren Angeklagten entdeckt worden.

Sendung: rbb24 Abendschau, 19.01.2023, 19:30 Uhr

3 Kommentare

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  1. 3.

    Es müssen sich doch mildernde Umstände finden lassen. Dürfte solche Grausamkeiten zukünftig öfters geben.

  2. 2.

    Wenn es sich, wie von der Anklage vorgetragen, abgespielt hat, kann nur eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommen. Die Tat war definitiv geplant und keine Affekthandlung im Streit. Alles war bis ins Detail durchgeplant und vorbereitet, hinterhältig und aus niederen Beweggründen. Meines Erachtens liegt sogar eine besondere Schwere der Schuld vor, so perfide wie das Verbrechen geplant war und durchgezogen wurde.

  3. 1.

    Naja ein Urteil lebenslange Haft sollte schon drin sein .
    Obwohl unsere Kuscheljustiz kann das natürlich auch ganz anders sehen.

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