Fürs Ablösen von der Straße - Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren von Klima-Aktivisten verlangen

Di 26.09.23 | 12:22 Uhr
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Archivbild: Ein Polizeibeamter löst die Hand eines Klimaaktivisten von der Straße am Großen Stern vor der Siegessäule. (Quelle: dpa/K. Nietfeld)
Audio: rbb24 Inforadio | 26.09.2023 | Nachrichten | Bild: dpa/K. Nietfeld

Die Berliner Polizei darf vorerst keine Gebühren dafür verlangen, dass Beamte Demonstranten der Gruppe "Letzte Generation" von blockierten Straßen entfernen.

Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.

Polizei hatte 241 Euro verlangt

Im konkreten Fall hatte sich ein Unterstützer der Letzten Generation im Juni 2022 auf einer Kreuzung festgeklebt. Polizisten hatten die Klebeverbindung gelöst und den Demonstranten von der Straße getragen. Für diese Maßnahme verlangte die Polizei Berlin eine Gebühr von 241 Euro. Dagegen hat der Demonstrant geklagt. Über die Klage ist noch nicht entschieden, aber ein Eilantrag war erfolgreich.

Nach Auffassung des Gerichts gehört eine Sitzblockade nicht zu den Fällen, in denen die Polizei eine Gebühr für ihren Einsatz verlangen darf. Sie sei auch nicht deshalb aufgelöst worden, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, sondern, um ungehinderten Straßenverkehr zu ermöglichen.

Die Polizei muss das Geld erstmal zurückzahlen. Gegen den Beschluss kann beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde eingelegt werden.

Auch am Dienstag wieder Blockaden

Auch am Dienstag haben Klimademonstranten der "Letzten Generation" wieder mehrere Straßen in Berlin blockiert.

Nach Angaben einer Polizeisprecherin waren unter anderem die Straße des 17. Juni Ecke Bachstraße sowie die Kreuzung Warschauer/Revaler Straße betroffen. Blockaden gibt es auch auf der Konstanzer Straße, Breite Straße Ecke Mühlendamm sowie auf der Prenzlauer Allee/Ecke Danziger Straße. Zudem wurde der Verkehr behindert an der Kreuzung Puschkinallee/Elsenstraße, auf der Straße Alt-Friedrichsfelde sowie auf dem Britzer Damm. Auf dem Heckerdamm und dem Messedamm war jeweils eine Spur blockiert.

Sendung: rbb24 Inforadio, 26.09.2023, 11:20 Uhr

88 Kommentare

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  1. 88.

    Das sehe ich anders! Im Eilverfahren muss das Gericht in der Regel auch eine über die übliche summarische Prüfung des geltend gemachten Anspruchs hinausgehende inhaltliche Prüfung der Sach- und Rechtslage vornehmen, wenn anderenfalls eine erhebliche, durch eine stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr zu beseitigende Grundrechtsverletzung droht. Das ist hier nicht der Fall!
    Allein die Tatsache das Rettungsdienste durch spontane Sperrungen, die nicht auf höherer Gewalt beruhen, nicht durchkommen, dürfte im Hauptverfahren bewertet werden. Auch das kommunizierte Ziel durch strategisches Vorgehen die größte mögliche Behinderung des Werkverkehrs zu erreichen, dürfte hier die sehr dünne Begründung des Gerichts, welche lediglich die geltenden Handhabung des "Schadenersatzes" im Sinne des Gebührenrechts beleuchtet, als unzureichend bewerten.

  2. 87.

    Entscheidung im Eilantrag mit Begründung völlig korrekt.
    Einige Kommentartoren haben es bereits richtig bemerkt. Da kann es im Hauptverfahren auch keine andere Entscheidung geben. Es ist jedenfalls nicht die Polizei, die hier nach Instinkt, Lust und Laune die Einsatzkosten auf Personen umlegt.

  3. 86.

    das frage ich mich als Fußgänger auf einem Fußgänger weg schon lange ;-)

  4. 85.

    Es geht um Gebühren, nicht um Strafen! Wer wann Gebühren erheben darf ist typischerweise geregelt. Wenn keine Gebühren fällig sind dann ist das halt so. Ein Gericht entscheidet eben in der Sache und nicht wie viele hier über Moral sinnhaftigkeit und vermeintliche Gerechtigkeit. Kommt mal runter von eurem selbstgerechten alle sind doof außer ihr… wie kann man sich so aufregen weil ein Gericht eine Gebühr als nicht zu verhängen erklärt.

  5. 84.

    Laut dem Bundesverfassungsgericht muss die Politik die Bedürfnisse zukünftiger Generationen berücksichtigen. Dies Vorgabe wird, wie so viele Vorgaben des GG, ignoriert. Somit können die Klimakleber sich auf Artikel 20.4 GG berufen.
    Deshalb war das Urteil zu erwarten.

  6. 83.
    Antwort auf [Sonja] vom 26.09.2023 um 21:12

    Echt? Wow, dann können sich Fußballvereine schon mal auf hohe Rechnungen einstellen. Dagegen sind die Einsätze wegen der LG nämlichPeanuts.

  7. 82.

    Bevor nicht feststeht, wie das juristische Vorgehenen der Polizei gegen dieses Urteil ausgeht, ist es sinnlos in die eine oder andere Richtung zu denken. Wer das nicht akzeptieren will/kann - stellt sich außerhalb unserer freiheitlichen Demokratie.

  8. 81.

    Antwort auf Alle, die das als Ausrede brauchen:
    "jetzt erst recht AFD" diese Aussage zeugt von wenig Ahnung, aber bitte, wenn Sie meinen....
    https://afdnee.de/
    Ich hoffe, Sie müssen es ausbaden!

  9. 80.

    Ich kann nur hoffen, dass jemand aus ihrer Familie oder Bekanntenkreis durch diese Klimakleber in irgendeiner Art und Weise zu schaden kommt. Sei es, dass er seinen Job deswegen verliert, nicht rechtzeitig zu einen Vorstellungsgespräch kommt, Vertragsstrafen für nicht termingerechte Arbeiten oder sonstigem erfährt und dann können wir uns nochmal darüber unterhalten, ob es der richtige Weg ist, sich auf eine Straße zu kleben und den Verkehr zu blockieren und andere Menschen derart in ihrem Handeln zu blockieren. Wenn man Sie in einem Raum einsperren würde und ihnen keine Möglichkeit gibt diesen zu verlassen nennt man das Freiheitsberaubung, ähnlich ist es für mich in einem Stau gefangen zu sein.
    Was ist wenn es wirklich einen Notfall gibt und die Rettungsfahrzeuge nicht durchkommen und es Personenschäden gibt? Wer bezahlt am Ende den Vandalismus z.B. am Brandenburger Tor, dessen Beseitigung 10tausende Euro kostet?

  10. 79.

    "So wie hier alles verkommt, hat man keine andere Wahl mehr. "

    Sie haben keine Wahl rechtsextrem zu sein und zu wählen? Ich denke schon, das ist nur eine faule Ausrede wie von den meisten AfD Wählern.

  11. 78.

    "Eine nicht angemeldete Strassenblokade die Autofahrer auf dem Weg zur Arbeit, zum Kindergarten, zur Altenpflege, zum Krankenhaus, zur Apotheke, u.U. Rettungsfahrzeuge blockiert ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung? Interessantes Argument des Gerichts!"

    Eine Demo muß nicht angemeldet werden. Mein Gott, nie ins GG geguckt?

    "Dann Frage ich mich warum wir ueberhaupt Strassen gebaut haben, wenn diese nicht fuer Sicherheit und Ordnung notwendig sind! "

    Damit sie von Autofahrern zugestaut werden kann?

  12. 77.

    Würde ich in Berlin wohnen hätte ich längst eine Firma gegründet die sich auf das Ablösen von Klimaklebern spezialisiert hätte. Die Behörde wäre somit verpflichtet mich zu beauftragen und eins könnten die Klimakleber glauben, bei mir würde die Flasche Speziallösemittel in Form von Öl nicht unter 1500€ kosten zzgl. Arbeitskosten und Anfahrt.

  13. 74.

    Ich halte die Gerichtsentscheidung für super, sie stärkt das Demonstrationsrecht deutlich.

  14. 72.

    Kleben lassen, Absperrung Drummer und abwarten. Keinen durchlassen.
    Spart teures Öl.

  15. 71.

    "Mehr Toleranz und Ernsthaftigkeit wäre schön" ... wünsche ich mir von der LG auch. Vor allem Ernsthaftigkeit und kein vorpubertäres "Jetzt-erst-recht-schmollen". Leute, ihr versaut mit eurem Rumgezicke jedem die Tour der sich ernsthaft für Umweltschutz einsetzt. Was hört man da dann so? "Na kleb' dich doch an." Danke für Nichts.

  16. 70.

    Jedes Fußballspiel, jeder Besuch eines noch so unwichtigen Menschen, viele Konzerte, der alljährliche "ich sauf mich zu, weil ich ein Mann bin Tag" provoziert Polizeieinsätze...

    Ich Frage mich, wieviel an Gebühren dafür erhoben werden...

    Ich höre schon die Staatskasse klingeln bei all den Gebühren, die fällig werden...
    Und das kann dann direkt in Klimaschutz und soziales investiert werden.

  17. 69.

    Das GG ist die Basis aber detailliert wird es in anderen Rechtsnormen und da liegt deutlich ein Verstoßes vor. Oder wie erklären Sie das jüngste Urteil mit 8 Monaten Freiheitsentzug gegen ein Mitglied der LG

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