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Video: rbb24 Brandenburg Aktuell | Max Beuthner | 17.09.2023 | Quelle: dpa/P. Pleul

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Windräder in Brandenburg stehen vor allem in drei Regionen

Brandenburg zählt bundesweit zu den Vorreitern bei der Windkraft. Die Last ist im Land bisher aber sehr ungleich verteilt. In naher Zukunft wird sich daran wohl nur wenig ändern. Von Max Beuthner

Die Gesamtlast der Windkraftanlagen in Brandenburg verteilt sich aktuell auf weniger als die Hälfte aller Kommunen im Bundesland. Das zeigt eine Datenanalyse von rbb|24. So befinden sich die Windräder in 197 Gemeinden - insgesamt gibt es aber 413 Gemeinden in Brandenburg. Zudem ballen sich die Anlagen in drei Regionen des Landes: Im Nordwesten, Nordosten und Südwesten des Landes. Die Konzentration der Anlagen könnte Probleme bergen: Werden einzelne Kommunen stark bebaut, kann dort die Akzeptanz für den weiteren Ausbau sinken.

Zubau bleibt auch in Zukunft konzentriert

An dieser Ballung wird sich in den kommenden Jahren wenig ändern: Nach derzeitigen Plänen sollen bis 2025 in Brandenburg weitere 253 Anlagen mit einer Gesamtnettoleistung von rund 1,2GW (Stand 01.07.2023) errichtet werden. Der Zubau soll zu einem großen Teil in den Regionen stattfinden, in denen schon jetzt viele Windräder stehen - etwa in der Uckermark, der Prignitz und in Teltow-Fäming.

Die Hauptlast des Zubaus bis 2025 verteilt sich auf lediglich fünf Landkreise. Knapp 70 Prozent der geplanten Anlagen sollen in der Prignitz, in Märkisch-Oderland, der Uckermark, Ostprignitz-Ruppin und in Teltow-Fläming entstehen.

Regionalplanung legt Vorrangsgebiete fest

Auf rbb-Anfrage teilt das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung schriftlich mit, dass sich diese ungleiche Verteilung aus den unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten im Land ergebe. "Ob eine Windenergienutzung möglich ist, hängt zum Beispiel von Siedlungsgebieten und Schutzgebieten (Natur, Landschaft), aber auch von anderen Schutzbelangen (Vogelschutz, Luftverkehrssicherheit) ab."

Welche Gebiete für den Bau von Windkraftanalagen genutzt werden dürfen, bestimmen in Brandenburg die fünf regionalen Planungsgemeinschaften in sogenannten Regionalplänen (Oderland-Spree, Uckermark-Barnim, Prignitz-Oberhavel, Havelland-Fläming, Lausitz-Spreewald). Aktuell werden in allen Regionen neue Pläne aufgestellt – mit neuen Vorgaben zum Bau von Windrädern. Die Planungsgemeinschaften sind nun in der Pflicht, Gebiete auszuweisen, in denen Windräder gebaut werden dürfen.

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"Weil seit Mitte 2022 ein neues Bundesrecht gilt, wurde die Regionalplanung in Brandenburg von der bisherigen ‚Ausschlussplanung‘ mit Windeignungsgebieten auf eine ‚Angebotsplanung‘ mit Windvorranggebieten umgestellt", heißt es vom Ministerium. Demnach müssen alle Regionen Windvorranggebiete in gleichem Umfang bereitstellen: 1,8 Prozent bis 2027 und 2,2 Prozent bis 2032. Tritt so ein Plan in Kraft, können neue Anlagen außerhalb der Vorranggebiete nur dann entstehen, wenn die Kommune dies aktiv ermöglicht.

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Ballungsgebiete ergeben sich aus Regionalplänen

Anhand dieser Pläne ließe sich schließlich auch die Verteilung der Windkraftanlagen im Bundesland erklären, sagt Jan Hinrich Glahr, Vorsitzender des Landesverbands Windenergie Brandenburg "Wenn Sie z.B. eine regionale Planungsgemeinschaft haben, wo viele Vogelschutzgebiete sind oder andere Kriterien, wo die Windenergie ausgeschlossen ist, dann wird sie automatisch zusammengepresst auf die Flächen, die dann zur Verfügung stehen", sagt Glahr. Auf Karten zeige sich das dann als Ballungen. Er betont aber auch: "Diese Gebiete sind besonders für die Windenergie geeignet."

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Weiter Weg zum Erreichen der Ziele

Von den neuen Verteilungsmechanismen erhofft sich das Land, den Windrad-Ausbau zu beschleunigen: Denn möchte Brandenburg seine selbstgesteckten Ziele der "Energiestrategie 2040" erreichen, muss der Ausbau auch in den kommenden Jahren mit hohem Tempo vorangetrieben werden. "Wir sind im Wachstum begriffen, aber es geht leider nicht schnell genug", sagt Jan Hinrich Glahr vom Landesverband Windenergie. "Der Turbo, der von der Bundesregierung gewünscht und von der Landesregierung unterstützt wird, ist bei uns noch nicht angekommen."

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Bis Ende 2032 sollen entsprechend den Vorgaben des Wind-an-Land-Gesetzes 2,2 Prozent der Landesfläche in Brandenburg für die Windenergie ausgewiesen sein. Die in den Windrädern installierte Leistung soll bis dahin um ein Drittel steigen, bis 2040 soll sie sich fast verdoppeln Aktuell stehen im Land über 4.000 Windkraftanlagen mit einer Leistung von 8,5 GW. Deutschlandweit rangiert Brandenburg damit derzeit auf Platz zwei hinter Niedersachsen.

Viele Hindernisse beim Ausbau

Soll der Ausbau zukünftig beschleunigt werden, müsse man derzeit bestehende Hindernisse entfernen, meint auch Claudia Kemfert. Die Energieökonomin vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sieht derzeit noch viel Optimierungspotential. Das fange bei der Ausweisung der Flächen an. "Da hat Brandenburg auch nachjustieren müssen. Dadurch, dass sehr schnell viel gebaut wurde und dadurch, dass es auch Bürgerproteste gab."

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Kemfert sieht noch weitere Hürden für einen schnelleren Windrad-Ausbau. "Es braucht ausreichend Fachkräfte, Transportwege dürfen kein Hinderungsgrund sein und die Genehmigungsverfahren müssen in allen Bereichen beschleunigt werden." Man müsse bestehende Regularien "entschlacken". "Wir können Flüssiggasterminals in sieben Monaten genehmigen und bauen. Bei der Windenergie schaffen wir das nicht. Dort dauert es im Schnitt sieben Jahren. Das darf nicht sein."

Beitrag von Max Beuthner

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